Wien/Vordernberg. Die Erregung um das Schubhaftzentrum Vordernberg hält an. Die Grünen forderten am Montag einen Ausstieg aus den Verträgen zwischen der Gemeinde Vordernberg und dem privaten Sicherheitsunternehmen G4S, das sämtliche nichthoheitliche Aufgaben in der ab 2014 betriebenen Einrichtung übernehmen soll.

Einerseits seien die Verträge "Pfusch", so die grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun, andererseits gebe es eine "quasi nicht vorhandene Abgrenzung der Sicherheitsleistung der G4S und der - hoheitlichen - Bewachungsleistungen der Polizei". Zumindest in dem Punkt kann sich Bürgermeister Walter Hubner (SPÖ) eine Änderung der Verträge vorstellen, berichtete das ORF-Radio am Montag.

In einem Anhang des Vertrags wird etwa die nötige Eignung im Bewachungsgewerbe erwähnt, obwohl diese Aufgaben nur bei der Polizei liegen sollen, wie Gemeinde und Innenministerium seit Wochen betonen. In den Verträgen ist aber auch von Eskorte und Wachzimmerdienst, von Insassenaufsicht und Verstärkungskräften die Rede. Bürgermeister Hubner betont aber, dass die Bewachungsdienstleistung ausschließlich bei der Polizei liege: "In den Verträgen geht das offensichtlich nicht so klar hervor, und wenn es notwendig ist, muss man hier schärfen und nachjustieren."

Bedenken der Volksanwälte


Den Vorwurf, dass die Ausschreibung auf G4S zugeschnitten wurde, da ein Unternehmen mit Wachdienstleistung gesucht wurde, obwohl gar keine Bewachungsdienstleistung erbracht werden soll, weist Hubner zurück. Er betont - auch schon seit Wochen -, es habe sich nur ein Unternehmen beworben.

Dass der Deal zwischen Gemeinde und G4S sauber abgelaufen ist, daran zweifelt allerdings nun auch die Volksanwaltschaft. Man hege "Bedenken in Bezug auf die Zulässigkeit der Übertragung bestimmter Aufgaben an die Gemeinde und private Unternehmungen", teilten die Volksanwälte am Montag mit. Die Prüfung werde sich auf die Frage konzentrieren, welche Leistungen in dem Schubhaftzentrum definitiv durch die Polizei zu erbringen seien und daher nicht vom Innenministerium an die Gemeinde und von dieser an ein Unternehmen delegiert werden können.

Auch Kontrolle der Leistungserbringung und Eingriffsmöglichkeiten bei Nichterbringung stehen auf dem Prüfplan. Außerdem soll das Vorliegen der erforderlichen behördlichen Bewilligungen und Konzessionen sowie die Sicherstellung der Eignung des Personals überprüft werden. G4S hat angekündigt, dass "die Prüfung durch die unabhängige Volksanwaltschaft begrüßt und vollinhaltlich unterstützen wird".