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Künftig Ländersache

Von Walter Hämmerle

Politik

Schwächung des Bundes: Neben den Lehrern könnten auch etliche Behörden vom Bund zu den Ländern wandern.


Wien. Die Lehrer sind derzeit nur ein Mosaiksteinchen im größeren Basar der Verhandlungsgruppe "Staatsreform und Direkte Demokratie" von SPÖ und ÖVP. Ziel ist es hier, die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern zu entwirren. Und die Schule könnte nicht der einzige Bereich bleiben, in dem die Länder gestärkt aus den Verhandlungen herauskommen. Als Ideensteinbruch für die Verhandler dienen nicht selten die Ergebnisse des Österreich-Konvents aus dem Jahr 2005.

Wie die "Wiener Zeitung" in Erfahrung bringen konnte, wird auch intensiv über eine Übertragung der sogenannten unmittelbaren Bundesbehörden an die Länder nachgedacht. Behörden dieser Art unterstehen zwar den Ministerien, sind jedoch vor Ort aktiv; darunter fallen etwa die Bundessozialämter, die Arbeitsinspektorate, Vermessungs- und Eichämter oder die Landeskonservatoren. So könnten etwa die Bundessozialämter künftig bei den Bezirkshauptmannschaften angesiedelt werden, heißt es.

Damit kristallisieren sich die Bundesländer als mögliche Hauptnutznießer einer Neuauflage der schwarz-roten Koalition heraus, nachdem sie in den vergangenen Jahren vor allem im
Bereich der finanzpolitischen Autonomie Zugeständnisse an den Bund machen mussten; dies nicht zuletzt aufgrund der De-facto-
Pleite Kärntens - wenn nicht die
Hypo Alpe Adria notverstaatlicht worden wäre -, der Salzburger Spekulationsaffäre, wo mit Milliardensummen ohne Aufsicht jongliert wurde, oder der risikoaffinen Veranlagung von Wohnbaufördermitteln in Niederösterreich.

Heißes Eisen EU-Agenden

Im Gegenzug für diese Aufwertung der Landesverwaltungen, so ist zu erfahren, wollen die Verhandler von Bundesseite ein für überzeugte Föderalisten heißes Eisen anfassen: die Beteiligung der Länder an der EU-Gesetzgebung. Auf diese Weise will der Bund sicherstellen, dass Verzögerungen bei der Umsetzung von EU-Recht auf Landesebene nicht, wie es in der Vergangenheit bisweilen der Fall war, zu Klagen und Strafbescheiden Brüssels an die Adresse der Republik führen (wobei ein Föderalist dieses Begehren mit dem Hinweis auf eine Untersuchung des Innsbrucker Föderalismus-Instituts kontert, das zu dem Schluss kommt, dass das Gros der EU-Klagen gegen Österreich aufgrund von Säumigkeit seitens des Bundes zustande kommen . . .).

Auch der EU wäre, so ist zu hören, eine damit einhergehende Verringerung der nationalen Ansprechpartner in Österreich von 10 auf einen höchst willkommen. Künftig wäre nach diesen Plänen nur noch das Parlament in Wien, also Nationalrat und Bundesrat, für EU-Rechtsfragen zuständig.

Ob sich die Länder auf eine derartige Beschneidung ihrer Gesetzgebungskompetenz einlassen, ist offen. In der Stellungnahme der Länder zu den Ergebnissen des Österreich-Konvents heißt es allerdings: "Die Umsetzung von EU-Recht muss weiterhin der innerstaatlichen Zuständigkeit zur Erlassung der jeweiligen Rechtsvorschriften folgen." Der Bund möchte es auf jeden Fall versuchen - und lockt die Länder im Gegenzug mit einer erheblichen Ausweitung ihrer realpolitischen Machtsphäre.

Ebenfalls Gegenstand der Verhandlungen ist ein Neuanlauf zu einer Reform des Bundesrats, der Länderkammer des Parlaments. Im Gespräch unter anderem: die Idee einer Doppelbeschickung von Mandataren in Landtag und Bundesrat, womit es künftig keine eigenen Bundesräte mehr gäbe; und die Mitwahl der Bundesratsabgeordneten bei Landtagswahlen. Derzeit entsenden die Landtage ihre Vertreter in den Bundesrat. Auch über eine Reduktion der derzeit 64 Mandate in der Länderkammer wird dem Vernehmen nachgedacht.