Zum Hauptinhalt springen

Freisprüche im Strafprozess um den Linzer Swap

Von Matthias Nagl

Politik

Laut Gericht war nicht Finanzstadtrat Mayr, sondern Gemeinderat zuständig.


Linz. Beim Abschluss des folgenschweren Zinstauschgeschäfts zwischen Linz und der Bawag ist es aufseiten der Stadt Linz zu keinen strafrechtlichen Handlungen gekommen. Zu diesem Schluss kam das Landesgericht Linz im Untreueprozess gegen den ehemaligen Linzer Finanzstadtrat Johann Mayr und den ehemaligen Finanzdirektor Werner Penn.

Das Gericht sprach die beiden Beschuldigten frei, die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Penn, der das Geschäft im Februar 2007 abgeschlossen hatte, sei für den Abschluss eines solchen Geschäfts gar nicht zuständig gewesen, begründete der zuständige Richter Oliver Schoßwohl. "Für den Abschluss zuständig gewesen wäre der Gemeinderat", sagte Schoßwohl.

Er warf Penn allerdings vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Einen wissentlichen Schädigungsvorsatz, den eine Verurteilung wegen Untreue benötigen würde, konnte das Schöffengericht jedoch nicht feststellen. Logische Folge des Freispruchs für Penn sei der Freispruch für Mayr, dem Beitragstäterschaft vorgeworfen wurde.

Schoßwohl zeigte sich allerdings irritiert über die Abläufe innerhalb der Stadt Linz. "Beim Thema Zuständigkeiten gibt es eine erschreckende Unkenntnis vonseiten der Beamten und der Stadt Linz", erklärte Schoßwohl und erwähnte explizit den Linzer Ex-Bürgermeister Franz Dobusch.

Dass das Linzer Strafgericht den Swap als nicht rechtskräftig zustande gekommen betrachtet, wird auch im Zivilprozess zwischen der Bawag und der Stadt Linz noch eine Rolle spielen. Wolfgang Moringer, Anwalt der Stadt Linz, die als Privatbeteiligte am Verfahren teilnahm, griff in seinem Plädoyer phasenweise dem Rechtsstreit vor dem Wiener Handelsgericht vor. Er ging auf die Aussage des Sachverständigen ein und blickte bereits zur Fortsetzung des Zivilprozesses am Handelsgericht im Februar. Dort geht es um rund eine halbe Milliarde Euro.

Moringer interpretierte das Gutachten dahingehend, dass "das Rechtsgeschäft nicht wirksam zu Stande gekommen ist". Auch das Gericht folgte offenbar dieser Ansicht. Die Begründung sah Moringer darin, dass das Geschäft nicht für Gemeinden, sondern nur für professionelle Marktteilnehmer geeignet gewesen sei. In weiterer Folge sei es logisch, dass beide Parteien das, was sie gezahlt hätten, an die andere Partei zurückzahlen müssten. "Das führt dazu, dass die Bawag 24 Millionen an Linz zurückzuzahlen hat", schlussfolgerte Moringer.

Damit griff er freilich dem Urteil des Handelsgerichtes vor. Bei seiner Befragung am Montag war der Gutachter nicht derart deutlich. Zur Frage der Marktüblichkeit - im Zivilprozess eine mitentscheidende Thematik - sagte er, Geschäfte mit solchen Strukturen seien auch bei anderen Gemeinden verbreitet, ein derart hoher Negativwert von Geschäften aber selten gewesen. Ob das für die Marktüblichkeit ausreicht oder nicht, wird das Handelsgericht in Wien entscheiden. Die Anwälte der Bawag sprachen jedenfalls davon, dass das Urteil keine Auswirkungen auf das Zivilverfahren habe.