Wien. Der Prophet hat Geburtstag. Am Sonntag, dem 12. Jänner, vor 1444 Jahren wurde Mohammed Ibn Abd Allah Ibn Abd al-Muttalib Ibn Haschim Ibn Abd Manaf al-Quraschi geboren. Landläufig bekannt als Prophet Mohammed. Unwissende würden diesen Tag vermutlich das muslimische Weihnachen nennen: mit viel Geschenken, Essen und Tamtam. Nicht so die Muslime.

Sie feiern diesen Tag im Kreis ihrer Familie und lesen Stellen aus dem Koran vor. Amer Albayati, Sprecher der Initiative Liberaler Muslime Österreichs (ILMÖ), empfindet es als richtig, diese Feier im privaten Raum zu zelebrieren. "Die ILMÖ feiert nicht öffentlich. Jeder sollte diesem Tag persönlich und auf seine eigene Art und Weise gedenken", sagt Albayati.

Auch die Muslimische Jugend (MJÖ) verzichtet auf Feierlichkeiten, da es sich nicht um einen offiziellen Feiertag handelt. "Wir finden es sehr gut, dass darüber berichtet wird und somit auch auf die Vielfalt in Wien aufmerksam gemacht wird, aber wir planen da nichts. Vereinzelte Organisationen und Moscheen sind da sicher die besseren Ansprechpartner", sagt MJÖ-Sprecherin Asma Aiad.

Der Geburtstag Mohammeds ändert sich von Jahr zu Jahr, weil jener nach dem islamischen Kalender gefeiert wird. Diese Zeitrechnung beginnt mit der Auswanderung Mohammeds aus Mekka (622 n. Chr.), richtet sich nach den Mondphasen und hat "nur" 354 Tage im Jahr. Die Religionsbehörde in der Türkei hat den Geburtstag Mohammeds nach der Einführung des Gregorianischen Kalenders im Jahr 1926 allerdings auf den 20. April 570 n. Chr. festgelegt. Seither wird in der Türkei die Geburt des Propheten im April eine Woche lang zelebriert. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Muslime weltweit dieser Entscheidung angeschlossen haben.

Unter Muslimen ist es teilweise strittig, ob man den Geburtstag des Propheten überhaupt feiern soll. Wahabiten und strenge Sunniten lehnen die Feier ab. Mohammed soll einerseits seinen Geburtstag gar nicht gefeiert haben. Andererseits heißt es, er habe ihn gefeiert, aber nicht als Fest, sondern mittels Fasten. Gegner argumentieren weiters, dass in der "reinen Schari’ah", der islamischen Rechtslehre, nirgendwo eine Quelle über das Geburtstagsfest zu finden ist. Sie bezeichnen es als Erneuerung (Bid’a) und lehnen sie unter anderem aufgrund folgender Überlieferung ab: "Wer etwas in unsere Angelegenheiten einführt, das nicht dazugehört, dessen Handlung soll zurückgewiesen werden." Es steht der Vorwurf im Raum, dass die Geburtstagsfeier eine Nachahmung des christlichen Weihnachtsfestes sei.