Zum Hauptinhalt springen

Führerlos

Von Katharina Schmidt

Politik

Küssel muss für 7 Jahre und 9 Monate hinter Gitter - Szene verliert den Chef.


Wien. Es war eine Überraschung. Im erstinstanzlichen Verfahren gegen den Rechtsextremisten Gottfried Küssel und seine Mitstreiter Felix B. und Wilhelm A. wegen Wiederbetätigung waren so viele Probleme aufgetaucht, dass kaum ein Beobachter mit einer reibungslosen Bestätigung der Urteile durch den Obersten Gerichtshof (OGH) gerechnet hat. Doch genau das ist am Mittwoch passiert: Unter großem Medieninteresse und vor zahlreichen erzürnten Bewunderern aus der rechten Szene bestätigte der Fünf-Richter-Senat am OGH die Urteile des Wiener Landesgerichts vom Jänner 2013, reduzierte aber die Strafhöhen. Gottfried Küssel muss nunmehr sieben Jahre und neun Monate hinter Gitter, Felix B. fünf Jahre und neun Monate und Wilhelm A. vier Jahre und drei Monate.

Küssel hatte zunächst neun Jahre Haft ausgefasst, weil er die neonazistische Internet-Seite alpen-donau.info und das zugehörige Forum alinfodo.com initiiert haben soll. Wilhelm A. bekam 4,5 Jahre Haft, weil er die Domains registriert hatte. Bei Felix B. waren es sieben Jahre - ihm wurde vorgeworfen, nicht nur Administrator der Seiten gewesen zu sein, sondern auch selbst unter einem Pseudonym Neonazi-Inhalte gepostet zu haben. Doch die Verteidiger legten Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Schuldsprüche sowie Berufung gegen die Strafhöhen ein. So führte etwa Küssels Verteidiger Michael Dohr ins Treffen, dass die Auswahl der Geschworenen am Landesgericht fehlerhaft gelaufen sei. Tatsächlich musste der erste Prozesstermin im Mai 2012 zunächst vertagt werden, weil aufgrund eines Ladungsfehlers nicht genügend Geschworene erschienen waren. Beim nächsten Termin wurden dann einfach die genommen, die als Erste im Grauen Haus auftauchten. Einer der Hauptgeschworenen, der zu spät kam, wurde von der Schriftführerin weggeschickt. Der OGH sah darin aber "keinen Hinweis auf eine willkürliche Besetzung" der Geschworenenbank.

Ein weiteres Argument der Verteidiger wies der Senat rund um Helene Bachner-Foregger ebenfalls zurück: Die Anwälte hatten kritisiert, dass einer der in der ersten Instanz beisitzenden Richter nicht wegen Befangenheit abgelehnt wurde, obwohl er in einem anderen, die Webseiten betreffenden Ermittlungsverfahren, eine Datenauskunft angeordnet hatte. Hierin sahen die Höchstrichter keinen Nichtigkeitsgrund, weil das aktuelle Verfahren schon vor der betreffenden Anordnung abgetrennt wurde.

Küssels Strafe wurde herabgesetzt, weil die vom Erstgericht bei der Bemessung der Strafhöhe berücksichtigten Vorstrafen schon sehr lange zurücklagen. Küssel war seit 1994 nicht nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden. B.s Haftstrafe wurde wegen bisheriger Unbescholtenheit reduziert. Allen drei Verurteilten wurden zudem drei Monate wegen "überlanger Verfahrensdauer" nachgesehen. Das Erstgericht hatte Urteilsausfertigung und Berichtigung eines Rechtschreibfehlers im Protokoll menschenrechtswidrig hinausgezögert - dadurch verzögerte sich auch die Berufung.

"Bei Küssel fehlt jede Hoffnung auf Einsicht"

Apropos Menschenrechte: A.s Anwalt Stefan Schwalm geht davon aus, dass sein Mandant relativ bald freikommen wird. Wie die anderen Verurteilten sitzt er seit Anfang 2011 in Haft, im Gegensatz zu seinen Kollegen hat er aber schon zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Dohr hingegen will gegen das nunmehr rechtskräftige Urteil bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Dass da Urteil gegen Küssel scharf ausgefallen ist, findet auch Rechtsextremismus-Experte Andreas Peham vom Widerstandsarchiv. "Es ist aber in dieser Schärfe zu begrüßen, denn bei Küssel fehlt jede Hoffnung auf Einsicht", sagt er. Im gesamten deutschsprachigen Raum gebe es bis heute keine Website mit auch nur annähernd so zynischen und menschenverachtenden Inhalten wie auf der mittlerweile stillgelegten Seite alpen-donau.info. Seit Küssels Inhaftierung - und nun wohl noch einige Jahre - sei die Neonazi-Szene zumindest in Ostösterreich führungslos und desorganisiert. "Man weiß ja, wie es Nazis geht, wenn sie führerlos sind", sagt Peham, warnt aber davor, die Hände in den Schoß zu legen.

So ist auf der einen Seite Holocaust-Leugner Gerd Honsik in Spanien wieder aktiv. Auf der anderen Seite gibt es auch noch einige wenige, die weiterhin ihre Solidarität mit Küssel und B. unter Beweis stellen. So war im Gerichtssaal der steirische Küssel-Adlatus Richard P. anwesend, der sich nach der Verhandlung mit einem ORF-Team anlegte. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien ebenfalls im Zusammenhang mit der Website. Dem Vernehmen nach könnte er zu der Gruppe gehört haben, die nach der Inhaftierung der drei das Forum weiter betrieb.