Wien. "Ich möchte, dass du mir hilfst, Schluss zu machen." Der Vater war nie besonders einfühlsam oder rücksichtsvoll. Die übergewichtige Teenager-Tochter bezeichnete er als "kolossal" und riet ihr später zu einer Nasen-Operation, anstatt sie zu ihrem ersten Fernsehauftritt zu beglückwünschen. Und jetzt, als er 88-jährig nach einem Schlaganfall in den Windeln liegt, nicht mehr schreiben, sitzen oder feste Nahrung zu sich nehmen kann, legt er die Verantwortung für das Ende seines Lebens in ihre Hände.

"Wissenschaft und Nächstenliebe" - ein Frühwerk Picassos. Wenn der Arzt nichts mehr tun kann, um das Leben zu verlängern, ist das Wichtigste, dass sich im Tod jemand kümmert. - © Pablo Picasso/Science and Charity/Barcelona, 1897/Oil on canvas/197 x 249,5 cm/Gift of Pablo Picasso, 1970/Museu Picasso, Barcelona/Photography: Gasull/MPB 110.046
"Wissenschaft und Nächstenliebe" - ein Frühwerk Picassos. Wenn der Arzt nichts mehr tun kann, um das Leben zu verlängern, ist das Wichtigste, dass sich im Tod jemand kümmert. - © Pablo Picasso/Science and Charity/Barcelona, 1897/Oil on canvas/197 x 249,5 cm/Gift of Pablo Picasso, 1970/Museu Picasso, Barcelona/Photography: Gasull/MPB 110.046

In ihrer erst vor wenigen Tagen auf Deutsch erschienenen Erzählung "Alles ist gutgegangen" ("Tout s’est bien passé") schilderte die französische Schriftstellerin und Drehbuchautorin ("Swimming Pool") Emmanuèle Bernheim die letzten Monate im Leben ihres Vaters. Der Kunstsammler André Bernheim kam gerade gut gebräunt von einem Urlaub auf Ischia zurück, als ihn ein Schlaganfall niederstreckte. Die Ärzte sehen zwar keine "berauschende" Diagnose, aber es gelingt ihm, Stück für Stück ein bisschen Lebensqualität zurückzuerobern. Mit der Zeit kann er wieder klarer sprechen, sich aufsetzen, feste Nahrung zu sich nehmen. Und mit jedem weiteren Schritt in der Reha-Klinik hoffen die Töchter, dass der Vater seinen Wunsch revidiert. Doch im Gegenteil: Für ihn gibt es den Begriff Lebensqualität nicht mehr. Sein Zustand verbessert sich immer nur dann, wenn er hört, dass die Vorbereitungen mit dem Sterbeverein in der Schweiz, die die Töchter unfreiwillig aufgenommen haben, fortschreiten. In gleichem Maß, wie der Todeswunsch beim Vater intensiver wird, werden Emmanuèles schlaflose Nächte häufiger und die Prozac-Dosen höher.

Bernheims Schilderung ist beklemmend, hart an der Grenze zum Erträglichen und oft auch darüber. Aber sie beschreibt die Extremvariante einer Situation, in die jeder von uns mit hoher Wahrscheinlichkeit einmal gerät. Wir lieben unsere Verwandten und Freunde, wir wollen sie nicht gehen lassen. Irgendwann sind wir gezwungen, an ihrem Sterbebett zu stehen und unsere eigenen Bedürfnisse zurückzustellen. Denn dann geht es nur noch um die Frage, wie dem Sterbenden unnötiges Leiden erspart bleiben kann.

Wie nah darf
der Staat ans Sterbebett?

Der unausweichliche Moment des Todes ist einer der intimsten im Leben eines Menschen. Ebenso wie die Geburt wird er durch die Möglichkeiten der modernen Medizin immer seltener dem - je nach Weltanschauung - Zufall, Schicksal oder der Bestimmung überlassen. Und das bringt wiederum die Politik in Reaktionsnot.

Die SPÖ-ÖVP-Koalition hat im Regierungsprogramm die Prüfung der "verfassungsrechtlichen Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen und des Rechts, in Würde zu sterben" festgeschrieben. Das hat zahlreiche Fragen aufgeworfen, die endgültig wohl nicht zu beantworten sind, allerdings diskutiert werden müssen: Wie nah soll der Staat ans Sterbebett des einzelnen Bürgers herankommen? Wie detailliert will die Gesellschaft das Bekenntnis zum Recht auf Leben, das als Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention ohnehin Teil der Verfassung ist, ausformulieren? Wie sinnvoll ist eine Verankerung in der Verfassung, wenn es ohnehin einfachgesetzliche Regelungen gibt? Und nicht zuletzt: Ist der Staat überhaupt in der Lage, Begriffe wie Würde und Leiden zu definieren, oder muss das nicht jedes Individuum für sich selbst entscheiden?

Mit dem Wunsch nach der Verankerung in der Verfassung will die Regierung auch einen Kontrapunkt zu einer nicht unproblematischen europäischen Entwicklung setzen: In den Niederlanden, Belgien und Luxemburg ist "Tötung auf Verlangen", also das, was gemeinhin unter aktiver Sterbehilfe bekannt ist, nicht nur erlaubt, sondern erfährt auch immer wieder Ausweitungen. Zum Beispiel hat der belgische Sozial- und Justizausschuss das seit 2002 existierende "Euthanasie"-Gesetz -der Begriff wird in Österreich und Deutschland aufgrund der nationalsozialistischen Gräueltaten vermieden - erst Ende November 2013 erweitert. Grüne, Liberale, Sozialisten und flämische Nationalisten sprachen sich dafür aus, dass auch Minderjährige, für die es keine Heilungschancen mehr gibt, mit Zustimmung der Eltern getötet werden können.

In den Niederlanden ist die Büchse der Pandora noch weiter offen. Auch dort ist seit 2002 "Euthanasie" und Suizidassistenz erlaubt, seit kurzem können auch Neugeborene mit Behinderungen getötet werden. Der holländische Medizinethiker Hans van Delden lässt dieses Dammbruchargument nicht gelten. "Mit Blick auf die empirischen Zahlen ist klar, dass es keinen Anstieg bei der Euthanasie gab", sagt er. Aber es seien andere Gruppen dazugekommen - etwa Demente oder Menschen, die psychisch leiden. "Manche sagen, das ist ein Dammbruch, andere - nämlich die, die dafür gekämpft haben, dass Euthanasie auch für sie möglich wird - halten es für Gerechtigkeit", so van Delden.

Sterbehilfe-Tourismus aus Österreich in die Schweiz

Während "Sterbehilfe-Tourismus" in den Niederlanden unerwünscht und kaum möglich ist, ist das in der Schweiz anders. Dorthin zog es nicht nur André Bernheim, sondern zum Beispiel auch den österreichischen Schauspieler Herbert Fux. Aktive Sterbehilfe ist zwar auch in der Schweiz verboten, allerdings besteht dort die Möglichkeit zum assistierten Suizid, sofern die Beihilfe nicht aus selbstsüchtigen Gründen und unter bestimmten Bedingungen erfolgt. Mehrere Organisationen bieten ihren Mitgliedern "Freitodbegleitung" an. Während aber zum Beispiel "Exit" nur Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz betreut, wirbt "Dignitas" gezielt auch um Mitglieder aus anderen Staaten. Seit 1998 hat "Dignitas" 1701 "Freitodbegleitungen" durchgeführt, davon 36 mit österreichischen Mitgliedern. 2012 waren 148 Österreicher Mitglied bei "Dignitas".