Wien. Seit 2010 starben bei Unfällen an Eisenbahnübergängen 68 Personen. Zuletzt kamen Anfang Februar in der Steiermark vier Personen ums Leben, als ihr Auto von einem Zug erfasst wurde. 80 Prozent der Unfälle ereignen sich an unbeschrankten Bahnübergängen. Um diese mit Schranken oder Lichtsignalen sicherer zu machen, ist seit 2012 die Eisenbahnkreuzungsverordnung in Kraft. Als Straßenerhalter sind dabei die Gemeinden gezwungen, die hälfte der Kosten zu tragen. Die andere Hälfte bezahlt der Bahnbetreiber. Die Kommunen ächzen unter den hohen Kosten - eine Lichtsignalanlage kostet rund 200.000 Euro, eine Schrankenanlage 300.000 Euro - und zogen nun vor den Verfassungsgerichtshof.
Bei der Verhandlung am Mittwoch argumentierte der klagende Gemeindebund, dass in einem ersten Entwurf zur Verordnung lediglich von den hohen Kosten für die Bahn die Rede ist, nicht aber von der finanziellen Belastung für die Gemeinden. Aus Sicht der Gemeindevertreter hätte der sogenannte Konsultationsmechanismus ausgelöst werden müssen, der den Bund zu Verhandlungen verpflichtet.
Für den Bund argumentierte Gerhard Hesse, Sektionschef im Kanzleramt, dass die Gebietskörperschaften selbst zu prüfen hätten, ob eine Verordnung Auswirkungen auf sie hat. Aus Sicht des Gemeindebundes ist es den Kommunen hingegen nicht zumutbar, in einer derart komplexen Materie selbst die finanziellen Folgen abschätzen zu müssen.
Belastung "auf ersten
Blick erkennbar"
Wieso man denn nicht schon viel früher einen Konsultationsmechanismus verlangt habe, wollte VfGH-Präsident Gerhard Holzinger von Franz Nistelberger, Anwalt der Gemeinden, wissen. Schließlich sei "auf den ersten Blick erkennbar gewesen", dass die Verordnung mit Belastungen verbunden sei. Man habe sich auf die Angaben des Entwurfs verlassen, so Nistelberger, außerdem sei er "in die Abläufe im Gemeindebund nicht eingebunden".
Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist erst in einigen Monaten zu erwarten.