Wien/Vordernberg. Die Auslagerung von Aufgaben zum Betrieb des Schubhaftzentrums Vordernberg an private Betreiber ist teilweise verfassungsrechtlich problematisch. Das hält die Volksanwaltschaft in einem Zwischenbericht ihres im Vorjahr gestarteten Prüfungsverfahrens zu diesem Thema fest. Die Festlegung der Tagesstrukturierung für die Schubhäftlinge sowie Gewaltprävention seien Hoheitsbefugnisse, die von der Polizei zu besorgen seien.

Keine Bedenken hat die Volksanwaltschaft in Bezug auf die "Verrichtung von unselbstständigen Hilfstätigkeiten und Infrastrukturerhaltungsmaßnahmen", wie etwa die Essensversorgung, technische Instandhaltung und Schneeräumung durch die Gemeinde Vordernberg und das von ihr beauftragte private Sicherheitsunternehmen G4S. Unzulässig ist es jedoch, wenn als Hilfsdienste bezeichnete Aufgaben in Grundrechtspositionen der Angehaltenen eingreifen können, betonte die Volksanwaltschaft am Mittwoch in einer Aussendung.

Ministerium unbeeindruckt


"Soweit einem privaten Unternehmen die Befugnis eingeräumt wird, eine Tagesstrukturierung für die Angehaltenen festzulegen und durchzusetzen, kann von einem befehls- und zwangsfreien Umgang mit den Insassen nicht mehr gesprochen werden", heißt es. Auch der Schutz der Insassen und Mitarbeiter vor Übergriffen müsse durch die Polizei erfolgen. Problematisch sieht die Volksanwaltschaft außerdem das Fehlen gesetzlicher Regelungen über den Rechtsschutz gegen Übergriffe privater Wachebediensteter.

Das Zwischenergebnis wurde laut Aussendung dem Innenministerium und der Gemeinde Vordernberg übermittelt. Ersteres zeigt sich von der Kritik unbeeindruckt. "Die unterstützende Tätigkeit Privater als Verwaltungshelfer ändert nichts an der vollen rechtlichen Verantwortung des Innenministeriums", so das Ministerium in einer ersten Reaktion. In einer Stellungnahme an die Volksanwaltschaft will es "Missverständnisse" ausräumen.

Die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun forderte indes den Ausstieg aus den Verträgen rund um das Schubhaftzentrum Vordernberg. Der Bericht der Volksanwaltschaft bestätige die "seit Monaten geäußerten Bedenken". Dieser Ansicht ist auch Neos-Menschenrechtssprecher Nikolaus Scherak. Es dürfe nicht passieren, dass das staatliche Gewaltmonopol ausgehöhlt wird.