
Wien. "Es geht nicht darum, in Summe länger zu arbeiten, sondern dann zu arbeiten, wenn es sinnvoll ist", sagt IV-Präsident Georg Kapsch zur "Wiener Zeitung". "Es geht uns nicht darum, dass wir Überstundenzuschläge einsparen wollen, es geht uns rein um die Zeit", sagt Gerald Grohmann, Vorstandsvorsitzender von Schöller Bleckmann.
Regierung und Sozialpartner verhandeln derzeit intensiv ein Arbeitsrechtspaket. Dieses beinhaltet unter anderem die Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, die sechste Urlaubswoche auch für Arbeitnehmer, die nicht 25 Jahre bei einem Unternehmen gearbeitet haben, und eine transparentere Gestaltung der All-in-Verträge.
"Die Festlegung von Tageshöchstarbeitszeiten ist eine der elementarsten Schutzfunktionen des Arbeitszeitgesetzes. Zu einer Aufhebung kommt von uns ein glattes Nein. Wir lassen uns die Schutzfunktion des Arbeitszeitgesetzes nicht aushebeln", hatte sich der Präsident des Gewerkschaftsbundes, Erich Foglar, noch vor der Nationalratswahl in der Arbeitszeitflexibilisierungsdebatte gegen einen 12-Stunden-Tag starkgemacht. Jetzt sagt er, dass man darüber in gewissen Fällen - bei Gleitzeit, Dienstreisen und Montage - reden könne, wenn die Überstundenzuschläge bezahlt werden.
Zehn Stunden ist derzeit die festgesetzte tägliche Höchstarbeitszeit in Österreich. Das Arbeitszeitgesetz sieht in Ausnahmefällen bis zu 12 Stunden vor. Allerdings fällt ab der neunten Stunde ein Überstundenzuschlag von 50 Prozent an. Es sind auch Durchrechnungen von bis zu einem Jahr möglich. Durchrechnungszeiträume müssen aber im Kollektivvertrag vorgesehen sein, erst dann kann eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Auch eine Gleitzeit gibt es nur, wenn eine Betriebsvereinbarung besteht. Überstunden, also Stunden, die die tägliche Normalarbeitszeit von acht Stunden überschreiten und angeordnet sind, werden jetzt mit einem Zuschlag von 50 Prozent bezahlt. Arbeitet zum Beispiel eine Sekretärin an einem Tag zehn Stunden und sammelt so ein Zeitguthaben auf ihrem Konto, das sie später konsumiert, fallen keine Überstundenzuschläge an. In Zukunft soll - wenn sich die Sozialpartner einigen - eine Gleitzeit über 12 Stunden am Tag möglich sein.
Die Gewerkschaft für Privatangestellte, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) hat keine Freude mit der Ausweitung der Tageshöchstarbeitszeit. Daher will sie unbedingt festgeschrieben haben, dass Überstunden in der Gleitzeit - egal ob freiwillig erbracht oder angeordnet - auf jeden Fall einen Überstundenzuschlag haben müssen. "Die 11. und die 12. Stunde müssen teurer sein. Damit zeigen die Arbeitnehmer Flexibilität - wie soll Flexibilität sonst abgegolten werden, als durch Bezahlung", sagt Karl Proyer, stellvertretender Bundesgeschäftsführer der GPA-djp. "Wenn die Wirtschaftskammer und die Industrie da nicht mitkönnen, wird es kein Paket geben", betont der Gewerkschafter.
"Gleitzeit für Spitzenzeiten in
der Industrie ungeeignet"
"Wenn die Gewerkschaft das tatsächlich zur Bedingung macht, ist das Modell tot", sagt Martin Risak, Arbeitsrechtler an der Universität Wien, und er fügt hinzu: "Das wäre kein Schaden." Risak beschäftigt sich besonders intensiv mit Gleitzeit. Und in allen Studien zeige sich, dass Gleitzeit Selbstausbeutung fördert. Denn der Rechtfertigungsdruck für Arbeitnehmer sei schon sehr groß, dass sie früher nach Hause gehen, wenn gerade keine Arbeit da ist. Risak hält auch wenig von der Interpretation, dass Gleitzeit die größte Autonomie für Arbeitnehmer ist.
Im Übrigen sei Gleitzeit für die Ansprüche der Industrie, dann zu arbeiten, wenn Arbeit da sei, ohnehin nicht das richtige Modell. "Eine Just-in-Time-Produktion hat nichts mit Gleitzeit zu tun. Dafür ist ein klarer Arbeitsplan erforderlich und dafür wiederum braucht es eine Ausweitung der Tageshöchstarbeitszeit über die Gleitzeit hinaus. Das bestätigt auch sein Kollege, Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal: "Gleitzeit ist für das Abdecken von Spitzenzeiten nicht geeignet. Eine solche Flexibilität gewinnt man nur, wenn man die Möglichkeit für 12 Stunden außerhalb der Gleitzeit öffnet - natürlich mit Bezahlung."