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Studiengebühren "nicht ad acta"

Von Bettina Figl

Politik
Zu Gast bei den Hochschulgesprächen in Alpbach: Minister Reinhold Mitterlehner.
© Luiza Puiu

Wissenschaftsminister Mitterlehner spricht sich für Gebühren und Zugangsbeschränkungen aus. | ÖH und SPÖ: Im Regierungsprogramm "keine Rede davon".


Alpbach. Aus der Reihe tanzen, lächeln, mit Fremden sprechen: Mit diesen Regeln starteten am Mittwoch die Hochschulgespräche des Europäischen Forums in Alpbach. Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner hält sich in seiner Eröffnungsrede vor allem an die erste Regel, indem er die Diskussion um die Studiengebühren aufwärmt.

Gebühren und Zugangsbeschränkungen an den Universitäten seien "nicht ad acta gelegt", sagte der Minister. Schon jetzt seien rund 35 Prozent der Studienanfänger von Zugangsregeln betroffen, mit den neuen Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudenten sogar 40 Prozent. Zwar seien Gebühren und Zugangsregeln nicht Teil des Regierungsprogramms, er hält sie aber für eine gute Möglichkeit zur Steuerung der Studentenströme.

Gebühren-Gegner wie die SPÖ oder die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) verweisen aber genau darauf: Im Regierungsprogramm sei "keine Rede von Studiengebühren", und die SPÖ sei "klar dagegen", erinnert SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl. Noch Ende 2013 habe Mitterlehner bekräftigt, es werde keine Gebühren geben. Für sie sei das auch heute noch gültig, so Kuntzl.

Wenig begeistert zeigt sich erwartungsgemäß auch die ÖH, deren Vorsitzteam sich derzeit in Alpbach befindet. Florian Kraushofer warnte davor, die Diskussion um die Studiengebühren wieder aufzuwärmen, denn bei dem Thema habe sich schon sein Vorgänger Karlheinz Töchterle "die Finger verbrannt". Auch Bernhard Lahner, ebenfalls vom ÖH-Vorsitzteam, sagt, Mitterlehners Pläne seien "eindeutig ein Widerspruch zum Regierungsprogramm. Die Lösung für die Hochschulmisere ist eine Steigerung der Bildungsausgaben durch richtige Prioritätensetzung".

Einig sind sich ÖH und Mitterlehner darüber, dass es zusätzliche Mittel für die Hochschulen braucht. Die von Mitterlehner und der Universitätenkonferenz genannte "Hochschulmilliarde" zur Absicherung des Status quo sei unerlässlich - wobei diese bei weitem nicht ausreichen würde, um die angestrebten zwei Prozent des BIP zu erreichen.

"Der Bachelor-Abschluss ist wertlos"

Mitterlehner kündigte in seiner Rede - die nur auf fünf Minuten angelegt war, die er aber auf gute 20 Minuten ausdehnte - überdies an, im Herbst den "Prototyp" des Universitätsentwicklungsplans vorzulegen. Dieser muss laut Universitätsgesetz bis Ende 2014 erarbeitet werden und soll unter anderem Studien enthalten, in denen die Unis Zugangsregeln festlegen dürfen. Ziel sei es auch, die "Employability" der Studierenden zu fördern und zu steigern, so Mitterlehner.

"Employability" ist in aller Munde, doch ist Beschäftigungsfähigkeit wirklich die Aufgabe der Universitäten? "Zu einem gewissen Maße schon", sagte Bildungsexperte John Daniel im Anschluss an seinen Vortrag zur "Wiener Zeitung". "Zumindest muss man die Studierenden darauf hinweisen, dass sie es mit Altgriechisch am Arbeitsmarkt nicht gerade einfach haben werden."

Mitterlehner sprach von Bologna als "wettbewerbsanimierendes System". Der Bologna-Prozess, ursprünglich zur Harmonisierung von Studien gedacht, sei "komplett gescheitert" und habe nichts geändert, meint indes Daniel: "Der Bachelor-Abschluss wird von den Unternehmen nicht anerkannt und ist wertlos."

Das Ziel der Universitäten müsste sein, "für die Studierenden effizient zu sein und nicht um ihrer selbst willen". Doch das Ende der Uni-Rankings sei ohnehin absehbar, so der Bildungsexperte: "Der Höchstpunkt ist überschritten. Nach einigen Jahren wird es einfach uninteressant, ob sich eine Uni an der Stelle 171 oder 140 befindet."

Wissen
Seit März 2013 gilt die aktuelle Studiengebührenregelung, wonach nicht berufstätige Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger Studiengebühren zahlen müssen - Langzeitstudenten zahlen pro Semester 363,36 Euro, Nicht-EU-Bürger das Doppelte. Paradoxerweise ist das zumindest inhaltlich in etwa die gleiche Regelung, die der Verfassungsgerichtshof mittlerweile bereits zweimal aufgehoben hat: 2011 wegen mangelnder inhaltlicher Klarheit und nun wegen der fehlenden Kompetenz der Unis zur autonomen Einhebung. Die aktuelle Regelung hat der VfGH nicht geprüft (sie ist auch von niemandem angefochten worden).