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"So ist das in der Republik"

Von Simon Rosner

Politik

Wie aus einer abgelehnten Hilfe aus dem Sportbudget eine Förderung durch den Nationalrat wurde.


Wien. Die Bundesliga will Geld über eine öffentliche Förderung lukrieren, der für Sport zuständige Staatssekretär sagt eindeutig: Nein. Wenig später erhält die Bundesliga per Nationalratsbeschluss eine Förderung über eine Million Euro. Dieser Widerspruch wird dieser Tage im Straflandesgericht verhandelt, angeklagt sind die beiden Vorstände der Liga aus jener Zeit, den Jahren 2003 und 2004, Peter Westenthaler und Thomas Kornhoff. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.

Bundeskanzler war damals Wolfgang Schüssel, Sport-Staatssekretär war Karl Schweitzer, und beide hatten sie einst Besuch von Westenthaler erhalten. Deshalb waren sie am Donnerstag als Zeugen geladen. Bei Schweitzer schaute Westenthaler damals zuerst vorbei, es wurde über die Drittschuldnerklage der Republik (1,6 Millionen Euro) diskutiert. "Wir haben darüber gesprochen, ob aus Mitteln der Sportförderung eine Abhilfe möglich ist, was ich verneint habe", sagte Schweitzer.

"Sinnvolle Förderung"

Westenthaler kündigte laut Schweitzer an, mit Schüssel sprechen zu wollen, formell war dieser als Bundeskanzler für den Sport zuständig. Es sei Westenthalers gutes Recht gewesen, einen Fehler, den die Liga vor seiner Zeit gemacht habe, zu korrigieren, und Schüssel "konnte auch Zusagen machen, die ich nicht machen konnte". Vor allem konnte der Nationalrat etwas beschließen, das Schweitzer umzusetzen hatte. Und so kam es auch.

An konkrete Verhandlungen mit dem Angeklagten konnte sich Schüssel bei seiner Befragung nicht erinnern, er hatte aber jedenfalls nichts gegen eine Förderung einzuwenden. Welcher Art diese gewesen sei, fragte der Richter: "Na, eine Nachwuchsförderung", so Schüssel, der sich nicht erinnern konnte, von der Klage gewusst zu haben.

Die Million für die Liga hielt er für "sinnvoll", wie Schüssel im Zeugenstand sagte. "Wir waren ja verblüfft, dass wir die EM bekommen haben, und wollten fördern, damit wir uns nicht blamieren." Im Budgetüberschreitungsgesetz 2003 ist auch von "forcierter Nachwuchsarbeit" im Hinblick auf die EM zu lesen. Tatsächlich wurde im Fördervertrag zwischen dem Bundeskanzleramt und dem ÖFB, über den die Million an die Liga floss, festgehalten, dass deren Bestimmung eine "pauschale Abgeltung für den Mehraufwand" für die Vereine durch das Challenge-Projekt des ÖFB ist. Dieses Projekt war vom Verband initiiert worden und oszillierte zwischen Nachwuchs- und Eliteförderung.

Unstrittig ist, dass die Klubs durch dieses Projekt einen Mehraufwand hatten und dass die Vereine am Ende dafür hätten geradestehen müssen, wenn die Liga infolge der Drittschuldnerklage insolvent geworden wäre. Ebenso unstrittig ist, dass die Liga auch dank dieser Förderung die eingeplanten Ausschüttungen an die Klubs leisten konnte, mit denen die Vereine wiederum, unter anderem, Nachwuchsförderung finanzierten. Da es jedoch da wie dort nirgendwo eine Differenzierung bei Konten gab, ist eine Zuordnung schwierig. Für den zweifelfreien Nachweis der mutmaßlich zweckwidrig verwendeten Förderung ist das aber wichtig.

Nicht ganz wohl

Als jedenfalls unstrittig kann man auch das Unwohlbefinden einiger direkt oder indirekt Beteiligten werten, wie etwa bei der Befragung von Ex-ÖFB-Präsident Friedrich Stickler herauskam. Denn der Verband hatte auch eine Förderung erhalten, sogar 1,8 Millionen Euro, allerdings verteilt auf fünf Jahre. Zudem musste alles ganz präzise abgerechnet werden, die Vereine aber erhielten eine pauschale Abgeltung. Als Nachweis dienten dann Einsatzminuten von österreichischen Spielern. "Wir wollten nicht in die Haftung kommen, wenn mit der Leistungserbringung etwas nicht stimmt", sagte Stickler bereits am vierten Prozesstag.

Schweitzer wollte den Profisport, wie er sagte, gar nicht fördern, der Nationalrat war da jedoch anderer Ansicht und genehmigte die von der Liga ersehnte Million. Möglich, dass dies den Abgeordneten durchrutschte, zumindest insinuierte dies Schweitzer. Er selbst unterschrieb interessanterweise den Fördervertrag nicht, sondern sein damaliger Sektionsleiter. Warum, fragte der Richter: Schweitzer: "So ist das in der Republik."

"Ich lese keine Mails, das ist ein Prinzip bei mir."

Wolfgang Schüssel