Zum Hauptinhalt springen

Schneller und effizienter - aber legal?

Von Bettina Figl und Simon Rosner

Politik

Die Innenministerin will Asylverfahren in zehn Tagen abwickeln, Experten zweifeln an Rechtskonformität.


Wien. Im Vorjahr haben 300.000 Menschen in Europa um Asyl angesucht, drei Millionen Menschen sind seit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien auf der Flucht. Europa stellt das vor massive Herausforderungen, und auch Österreichs Asylsystem hält dieser Belastungsprobe offensichtlich nicht stand: das Erstaufnahmezentrum Traiskirchen ist chronisch überfüllt und bei der Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren kommen Bund und Länder kaum hinterher. Am Montag hat Kärnten als erstes Bundesland erklärt, die vereinbarte Quote bis Ende der Woche nicht erfüllen zu können. Für 90 zusätzliche Asylwerber im Jänner müsse man die Unterkünfte erst schaffen, sagte Landeshauptmann Peter Kaiser.

Am Sonntag hat Innenministerin Johanna Mikl-Leitner die Eckpunkte eines neuen Fremdenrechtspaketes vorgelegt. Dieses beinhaltet ein beschleunigtes Asylverfahren, das nur noch zehn Tage dauern und unter anderem für Personen aus "sicheren Staaten" wie dem Kosovo oder Albanien gelten soll. Staaten als "sicher" zu benennen ist zu einem europäischen Trend geworden. Das könnte dazu führen, dass aus diesen Ländern Anträge nur noch negativ beschieden werden. Dabei zeigen die Statistiken, dass auch Asylwerber aus diesen Ländern vereinzelt positive Bescheide erhalten. Intensive Recherchen sind in zehn Tagen allerdings kaum durchführbar.

Anny Knapp, Expertin für Asylrecht vom Verein Asylkoordination, sieht dies auch mit Blick auf die Genfer Flüchtlingskonvention kritisch, da diese keine Einschränkung auf Länder vorsieht. Auch derzeit gebe es Instrumente zur Beschleunigung von Asylverfahren aus "sicheren Staaten" (derzeit dauern diese im Schnitt 14 Tage, Anm.). Fristen gesetzlich festzusetzen sei allerdings "nicht klug", da manche Fälle intensive Recherche oder flexible Handhabung erfordern, so Knapp.

Mikl-Leitner argumentiert ihren Vorstoß damit, Asylwerber aus "sicheren Staaten" würden "zusehends das System blockieren". Dem widerspricht der Anwalt Georg Bürstmayr, der sich unter anderem auf Asyl- und Fremdenrecht spezialisiert hat: "Das Hauptproblem sind nicht die Anträge aus dem ehemaligen Jugoslawien, denn die machen nicht einmal zehn Prozent aus." Vielmehr sei das System nur auf etwa 15.000 Fälle pro Jahr ausgelegt worden, doch 2014 lag die Antragszahl bei 25.732 - bei nach wie vor steigender Tendenz.

"Postbeamte sind engagiert, müssen aber scheitern"

"Es braucht mehr Personal und Ressourcen", sagt Bürstmayr. Dies sei auch in Umsetzung, heißt es aus dem Innenministerium. Ende 2014 hat das für die erstinstanzlichen Entscheidungen zuständige Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) 87 neue Arbeitsplätze für Bedienstete aus dem Verteidigungsministerium eingerichtet.

Erstmals sind in dem 2014 geschaffenen Amt asyl- und fremdenrechtliche Kompetenzen in einer Behörde gebündelt, was dazu führe, dass sich die Beamten mit den Gesetzgebungen beider Bereiche befassen müssen, sagt Bürstmayr. Er sieht darin einen Systemfehler. "Diese Gesetze sind unlesbar, das ist einfach zu viel verlangt. Wenn ich das wirklich will, muss ich Beamte mit juristischer Ausbildung einsetzen, das tut man aber nicht, sondern behilft sich mit ehemaligen Postbeamten. Die sind zwar engagiert, müssen aber unter diesen Voraussetzungen scheitern." Das Innenministerium betont, dass es sich um Verwaltungsbedienstete, nicht um ehemalige Briefträger und Soldaten handle.

Das beschleunigte Asylverfahren soll auch zur Anwendung kommen, wenn falsche Dokumente mitgeführt wurden oder eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt - inklusive Rückführung in das Herkunftsland. Das verstößt laut Bürstmayr aber gegen die Menschenrechtskonvention: "Die Schutzgewährung gilt immer, wenn im Heimatland Verfolgung droht", sagt er. Also auch für Ladendiebe. "Das mag im Einzelfall zwar ärgerlich sein, doch kann man hier die Grenze nicht überschreiten." Da die Menschenrechtskonvention auch Teil der EU-Grundrechtecharta sei, müsse Österreich schon aus der EU austreten, um das Konzept umsetzen zu können. Beim Tatbestand gefälschter Papiere käme eine Absurdität hinzu, so der Asylanwalt: "Manche können ihren Verfolgern nur deshalb entkommen, weil sie gefälschte Papiere haben."

Bei Einspruch: Keine Unterkunft, keine Verpflegung

Auch neu: Wenn die erste Instanz das Verfahren negativ bescheidet, fallen die Asylwerber aus der Grundversorgung, wenn das Bundesverwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung bei einem Einspruch zuerkennt. Für die Asylwerber bedeutet dies: keine Unterkunft, keine Verpflegung. Damit bewege man sich rechtlich auf "sehr dünnem Eis", so Knapp: "Es spricht nichts dagegen, Asylverfahren schneller durchzuziehen. Aber man kann Betroffenen nicht das Recht nehmen, ein Dach über dem Kopf zu haben." Es gehöre zum Standard des Rechtsschutzes, die Überprüfung der Entscheidung abzuwarten. Den Menschen in dem Zeitraum kein Aufenthaltsrecht zu gewähren, sei "sehr bedenklich". Auch Bürstmayr sieht diese Idee mehr als Schlagzeile in Zeiten des Dauerwahlkampfs: "Entweder meint man es nicht ernst oder man riskiert, dass die Menschen auf der Straße erfrieren."

Dass Mikl-Leitners Vorschlag wenige Tage vor der Frist der Länder für die Quotenerfüllung erfolgt, findet Knapp "komisch". Man könnte es als Entgegenkommen des Innenministeriums verstehen. Denn je kürzer die Verfahren dauern, desto schneller werden auch wieder Plätze in der Grundversorgung frei und damit die Bundesländer entlasten. Die Crux an dem Plan ist die Rechtstauglichkeit: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass das vor dem Verfassungsgerichtshof halten wird", sagt Knapp. Es wäre auch nicht das erste Mal, dass der VfGH ein Gesetz kippt.