Wien/Klagenfurt.
Die Parlamentsparteien haben sich nach dem offenen Schlagabtausch der vergangenen Tage auf einen Vorschlag für Verfahrensrichter und -anwalt im Hypo-U-Ausschuss geeinigt. Der frühere Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck, Walter Pilgermair, soll Verfahrensrichter, der Linzer Universitätsprofessor und Anwalt Bruno Binder Verfahrensanwalt werden.
Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) hatte die beiden ursprünglich als Stellvertreter für die jeweiligen Positionen vorgeschlagen. Stellvertreter werden nun Walter Hellmich und Klaus Hoffmann, Letzterer bereits als Verfahrensanwalt aus früheren U-Ausschüssen bekannt. Erwartungsgemäß wurde der Vorschlag einstimmig beschlossen
Keine direkte Aktenanforderung bei Hypo-Nachfolgerin Heta geplant
Mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der Neos gefasst wurde auch der
erste Beweisbeschluss für den Untersuchungsausschuss, der am 26.
Februar erstmals zusammentreten wird.
Nationalratspräsidentin
Doris Bures (SPÖ) kündigte im Anschluss an die Sitzung des
Geschäftsordnungsausschusses eine Pressekonferenz zur Vorstellung der
Verfahrensjuristen an. Mit der schlussendlich getroffenen Wahl zeigten
sich Vertreter aller Parteien zufrieden, nachdem es an Bures'
ursprünglichem Vorschlag, zwei frühere Spitzenbeamte zu
Verfahrensrichter und -anwalt zu machen, massive Kritik gegeben hatte.
SPÖ verteidigt Bures, ÖVP lobt
Bures sei genau so vorgegangen, wie die Geschäftsordnung das
vorschreibe, verteidigte der SP-Fraktionsführer im U-Ausschuss, Jan
Krainer, seine Parteikollegin. Kritik übte er an der via Medien
geführten Debatte um die beiden Positionen. Es sei schon schlimm genug,
wie Politiker übereinander reden, da müsse man nicht noch schlecht über
qualifizierte Juristen sprechen, so der SP-Finanzsprecher. Das habe
"kein gutes Bild für die Politik" gemacht.
Lob für Bures'
Vorgehensweise fand im Anschluss VP-Klubchef Reinhold Lopatka, der den
Vorschlag der Nationalratspräsidentin am Vortag noch offen abgelehnt
hatte. Bures habe "hervorragend" agiert: "Es ist ihr gelungen, das
Einvernehmen aller Fraktionen herzustellen." "Sehr zufrieden" zeigte
sich namens der Grünen auch Budgetsprecher Werner Kogler.
Neos-Ausschussmitglied Rainer Hable kritisierte im Anschluss einmal
mehr, dass der U-Ausschuss keine Akten direkt bei der Hypo-Nachfolgerin
Heta anfordern wird. Krainer rechnet dagegen damit, dass man auch mit
den Aufsichtsbehörden und Finanzministerium vorliegenden Hypo-Unterlagen
das Auslangen finden werde. "Beim Bawag-Ausschuss haben wir auch nicht
die Bawag um Akten gefragt", betonte Krainer. Und Lopatka verwies
darauf, dass die Opposition im U-Ausschuss selbstständig Akten
nachfordern könne: "Die Mehrheit hat hier keinen Einfluss, das ist Sache
der Minderheit."
Der erste Beweisantrag für den U-Ausschuss
wurde vom Geschäftsordnungsausschuss freilich mit Mehrheit gefasst -
lediglich die Neos stimmten dagegen.
Vater einer Grün-Abgeordneten auf Richter-Liste
Der Vater der Grünen Abgeordneten Judith
Schwentner hat sich für die Position des Verfahrensrichters beworben.
Erwin Schwentner scheint auf der Liste der infrage
kommenden Personen auf. Der geschäftsführende Parlamentarier der Grünen,
Dieter Brosz, bestätigte das Verwandtschaftsverhältnis und betonte,
dass es keinen formalen Unvereinbarkeitsgrund in dieser Sache gebe.
Allerdings werde Schwentner wohl auf keinen Besetzungsvorschlag kommen, räumte Brosz ein.
Keine einzige Frau unter Bewerbern
Die Namensliste nennt alle Bewerber, die für die Position des
Verfahrensrichters im Hypo-Untersuchungsausschuss sowie für allfällig
weitere noch folgende U-Ausschüsse in dieser Legislaturperiode fachlich
geeignet wären. Ihre Länge ist mit zehn Personen allerdings
überschaubar. Für den Verfahrensanwalt haben sich immerhin 16 geeignete
Bewerber gefunden. Allerdings befindet sich unter den insgesamt 26
Bewerbern keine einzige Frau.
Der Verfahrensrichter soll den
Vorsitzenden unterstützen. Er wird die Erstbefragung von
Auskunftspersonen durchführen, den Ausschuss beratend begleiten und auch
den Entwurf für den Abschlussbericht erstellen. Den Verfahrensanwalt
gab es schon bisher. Er handelt im Interesse der Grund- und
Persönlichkeitsrechte der Zeugen und darf sich jederzeit zu Wort melden.