"Es ist kein einziger Terroranschlag dadurch verhindert worden. Die Behörden und Geheimdienste werden mit Daten zugemüllt", sagt er. In Frankreich gibt es eine VDS. Die Charlie-Hebdo-Attentäter konnten aber nur deswegen so schnell ausgeforscht werden, weil einer der beiden seinen Ausweis im Fluchtauto liegen ließ.

Maier betont, dass der Erfolg der VDS bei der Bekämpfung von Terror und dem organisierten Verbrechen sehr bescheiden war. Als die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006 von den Mitgliedstaaten angenommen wurde, sollte diese vor allem im Kampf gegen den internationalen Terror und organisierte Verbrechen zum Einsatz kommen. Tatsächlich wurde sie aber in den meisten Mitgliedstaaten, wenn überhaupt, zur Aufklärung kleiner Delikte eingesetzt.

Kaum Terror aufgeklärt


Der österreichische "Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen" des Justizministeriums zeigt: Zwischen 1. April 2012 und 31. März 2013 wurden in 326 Fällen Daten aus der VDS angefragt; großteils Telefondaten. In nur 56 Fällen haben diese Daten tatsächlich zur Aufklärung der Straftat - meist Stalking-Fälle - beigetragen. Es gab nur eine Anfrage aus dem Ausland in Zusammenhang mit Terror, die jedoch keine Ergebnisse gebracht habe.

"Man versucht hier der Öffentlichkeit Angst zu machen und sie zu manipulieren", sagt Maier. Statt einer umfassenden, anlasslosen Überwachung fordert er mehr gezielte Observationen. Das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren (siehe unten) sei eine rechtlich gedeckte und verfassungskonforme Möglichkeit, Daten auf Verdacht zu speichern und auszuwerten. Das grundlose Überwachen aller Bürger sei allerdings weder verhältnismäßig noch mit den Grundwerten der EU vereinbar. Die Daten könnten missbräuchlich verwendet werden, auch von der Polizei.

Das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren gilt als eine rechtlich gedeckte und verfassungskonforme Alternative zur Vorratsdatenspeicherung. Dabei werden nicht wie im Zuge der VDS Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate lang gespeichert, sondern nur Daten, die Telekom-Provider von ihren Kunden zu Verrechnungszwecken speichern und dann gleich löschen.

Eine langfristige Datensicherung erfolgt nur im Einzelfall bei begründetem Verdacht. Diese "eingefrorenen" Daten werden allerdings erst bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses an die Ermittlungsbehörde übergeben. Der Unterschied zur VDS liegt also darin, dass nur noch in gerichtlich bestätigten Verdachtsfällen Daten gesammelt und ausgewertet werden dürfen.

Wissen: "Quick freeze"