Wien. Zwischen der Beamtengewerkschaft und der Regierung läuft es auf einen Crash hinaus, aber auch koalitionsintern gehen wegen der Lehrer und Beamten die Wogen hoch. 1,1 Milliarden Euro muss Finanzminister Hans Jörg Schelling für die Steuerreform in der Verwaltung heben - 700 Millionen im Bund, 400 Millionen müssen die Länder beitragen. Von einem absehbaren "Beamtenpaket" wollte Schelling nicht sprechen. Bundeskanzler Werner Faymann hat aber klargestellt, dass das ohne Einschnitte beim Personal nicht abgehen werde: "Wenn man in der Verwaltung sparen will, wird das auch die Beamten treffen." Kanzleramtsminister Josef Ostermayer wiederholte am Freitag: "Wenn wir effizienter werden, ist die Konsequenz auch, dass wir weniger Personal brauchen."

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner verließ am Freitag das Regierungsschiff und meldete sich als Chefin des ÖAAB zu Wort, dem Arbeitnehmerbund der ÖVP. Als solche warf sie dem Koalitionspartner "Wortbruch" vor: "Die Bundesregierung hat versprochen, dass die Steuerreform eine Entlastung für alle Arbeitnehmer bringt und dass sie sie nicht selbst finanzieren müssen." Das, was derzeit aber "veranstaltet wird", sei ein "eindeutiger Wortbruch". Anstatt bei der Verwaltungsreform an die Personalkosten der Beamten zu denken, sollte man sich viel eher Doppelgleisigkeiten und Kompetenzbereinigungen anschauen, betonte Mikl-Leitner.

Ob allerdings eine Kompetenzbereinigung spurlos an den an öffentlich Bediensteten vorbeigehen würde, ist zweifelhaft. Eine Verwaltungsreform sei untrennbar mit Eingriffen in das Dienstrecht verbunden, sagte Ökonom Ulrich Schuh, Leiter des Think Tanks Eco Austria der Industriellenvereinigung, zur "Wiener Zeitung". Allerdings müsse zuerst feststehen, wohin die Reise gehe und erst dann dürfe das Dienstrecht dafür gemacht werden. An einem neuen Beamtendienstrecht haben sich schon viele Regierungen versucht - und sind bisher fast immer gescheitert.

Erst Strategie, dann Reformen, rät Ulrich Schuh

Nur für die Lehrer gelang 2013 das Unterfangen. Und prompt fehlte die inhaltliche Strategie. Heute etwa will die Regierung mehr Autonomie für die Schulen, die dafür notwendigen Änderungen im Dienstrecht finden sich in der Novelle 2013 jedoch nicht wieder. Hier gehe es, so Schuh, nicht nur um zwei Stunden mehr Unterricht. Wenn die Lehrer den ganzen Tag in der Schule sein müssen, oder wenn Schulleiter sich die Lehrer aussuchen können sollen, dann muss das Dienstrecht dafür ausgelegt sein.