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Der Pionier: Lennart Binder

Von Clemens Neuhold

Politik

Der Wiener Anwalt ist spezialisiert auf "Menschen ohne Lobby" wie Asylwerber oder eben Dschihadisten.


Der Kontakt

2007 verteidigte der Wiener Anwalt den ersten bekannten Austro-Dschihadisten, Mohamed Mahmoud. Die Gerichtsauftritte des Bärtigen mit seiner vollverschleierten Frau waren nur ein Vorgeschmack auf die Prozesswelle, die mit der Ausrufung des IS-Kalifats im Jahr 2014 anrollen sollte. Binders Expertise sprach sich unter den Dschihad-Verdächtigen herum.

Die Fälle

Binder verteidigt aktuell Mirsad Omerovic alias Ebu Tejma. Dem bosnisch-stämmigen Prediger wird die Seelenfängerei und Rekrutierung für die Terrororganisation IS vorgeworfen. Die Moschee im 2. Wiener Bezirk, in der er predigte, soll als Drehscheibe gedient haben. Binder verteidigt außerdem eine Frau, die im Sommer 2014 zusammen mit acht Männern an der Ausreise nach Syrien gehindert wurde. Den Vorwurf, ihr Ziel sei der Kampf für IS gewesen, hat ein türkischer Fahrer bekräftigt. Dazu kommt ein 16-Jähriger, der seinem 20-jährigen Bruder versichert haben soll, mit ihm wieder nach Syrien zu gehen. Der neueste Mandant ist ein Tschetschene, der sich beim Hantieren mit Sprengstoff beide Arme zerfetzt hat.

Die Strategie

Um Omerovics Unschuld zu beweisen, spielt Binder die zeitliche Karte aus. Das IS-Kalifat im Norden Syriens und des Irak wurde 2014 ausgerufen. Es folgte die mörderische Expansion samt medial inszenierter Gräueltaten. Bis 2013 sei der Hauptfeind der Weltgemeinschaft aber nicht die Vorläuferorganisationen des IS gewesen, sondern der syrische Diktator Bashar Al-Assad. Omerovic Predigten aus 2008 oder Kleidersammlungen für Widerstandsgruppen gegen Assad bis 2013 vorzuwerfen, reiche nicht für eine Verurteilung, sagt Binder. Dass der Großteil der Austro-Dschihadisten in der Moschee des Predigers ein und aus gingen, begründet Binder mit deren Beliebtheit. Dort sei nämlich – im Unterschied zu den meisten Gebetshäusern – auf Deutsch gepredigt worden. Bei den Mandanten, die wegen der versuchten Ausreise nach Syrien auf der Anklagebank sitzen, greift Binder die Methoden der Kläger an. Jeder Mensch müsse noch die Möglichkeit haben, auf der Reise gescheiter zu werden. Zu sagen, es genüge schon die Ankündigung der Reise, um die Moral der IS-Truppe zu stärken, geht ihm zu weit. Den "Terror-Paragrafen" 278 des Strafrechts, der solche Anklagen ermöglicht, lehnt er als "Gesinnungsparagrafen" ab.

Das Motiv

Binder ist überzeugter Atheist. "Das sag ich meinen Mandanten auch. Ich bin mit ‚Gott ist tot‘ aufgewachsen." Seine religiös getriebenen Kunden verteidigt er trotzdem aus Überzeugung. Er ortet einen Generalverdacht gegen Muslime und meint, potenzielle Islamisten seien vor der Justiz noch schlechtergestellt als Neonazis. Als Asylanwalt kam er schon früh mit Tschetschenen und anderen Muslimen in Berührung. "Das sind sehr höfliche Leute, ein Mandant schickte mir neulich Safran."