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Fiskus nimmt Abschleicher ins Visier

Von Brigitte Pechar

Politik

Experten erwarten dreistelligen Millionenbetrag aus der Versteuerung von Kapitalrückflüssen aus der Schweiz.


Wien. Die Konjunktur will nicht so recht anspringen, der private Konsum bleibt zögerlich, die Einnahmen des Finanzministers sprudeln nicht mehr so wie im Vorjahr. Da kommt ein Zubrot von Steuersündern und ehemaligen Kapitalflüchtlingen gerade recht. Der Nationalrat hat zuletzt nämlich die österreichischen Banken verpflichtet, Vermögenstransfers aus der Schweiz oder aus Liechtenstein den Finanzbehörden zu melden (Kapitalzufluss-Meldegesetz). Außerdem sind die Experten der Finanzämter Steuerhinterziehern auf der Spur, die Geld aus der Schweiz und Liechtenstein vor Inkrafttreten der Steuerabkommen mit beiden Ländern abgezogen und nicht versteuert haben.

Zum Hintergrund: Am 13. April 2012 hat die damalige Finanzministerin Maria Fekter mit ihrer Schweizer Amtskollegin Eveline Widmer-Schlumpf das Steuerabkommen zwischen Österreich und der Schweiz unterzeichnet, das seit 1. Jänner 2013 in Kraft ist. Ein Jahr später trat auch das Steuerabkommen mit Liechtenstein in Geltung. Bis dahin unversteuertes Geld von Österreichern auf Schweizer und liechtensteinischen Banken konnte pauschal und einmalig mit 15 bis 38 Prozent versteuert werden, danach führten die Banken eine 25-prozentige Abgabe auf Zinserträge an Österreich ab. Die andere Möglichkeit war eine Selbstanzeige. Bisher haben die Abkommen dem Finanzminister 750 Millionen Euro aus der Schweiz und 240 Millionen Euro aus Liechtenstein in die Kassen gespült. Etwas weniger als erwartet, aber noch seien 20.000 Selbstanzeigen nicht aufgearbeitet, hieß es aus dem Finanzministerium auf Anfrage.

"Liechtenstein istwie eine Black Box"

Allerdings legalisierten nicht alle Österreicher ihr in der Schweiz oder in Liechtenstein geparktes Geld. Einige haben dieses auf Banken in Österreich zurücktransferiert oder es in andere Steueroasen verfrachtet. Um die Besteuerung dieser Abschleicher zu ermöglichen, hat der Nationalrat am 7. Juli dieses Jahres das sogenannte Kapitalzufluss-Meldegesetz beschlossen - und zwar auf Druck der Grünen. Wie viel Schwarzgeld aus der Schweiz und aus Liechtenstein vor Inkrafttreten der Steuerabkommen nach Österreich gebracht worden ist, kann nicht genau festgestellt werden. Schätzungen schwanken zwischen drei und 12 Milliarden Euro. Finanzexperten rechnen auf jeden Fall mit Einnahmen für den Finanzminister in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages.

"Wir haben im Budget keine Einnahmen aus diesem Titel vorgesehen. Jeder Euro, der dadurch hereinkommt, ist zu begrüßen", heißt es aus dem Finanzministerium zur "Wiener Zeitung". Das Volumen scheine groß zu sein, sagt Bruno Rossmann, Budgetsprecher der Grünen und Vater des Kapitalzufluss-Meldegesetzes. "Wenn einer mit Geld in die Schweiz geht, kann man davon ausgehen, dass es sich um größere Summen handelt." Was Liechtenstein betrifft, gibt es überhaupt keine Schätzungen. "Das ist wie eine Black Box", sagt Rossmann.

Laut Kapitalzufluss-Meldegesetz müssen die österreichischen Banken Vermögenstransfers ab einer Höhe von 50.000 Euro aus der Schweiz (zwischen 1. Juli 2011 und 31. Dezember 2012) und aus Liechtenstein (zwischen 1. Jänner 2012 und 31. Dezember 2013) den Finanzbehörden bis spätestens 31. Dezember 2016 melden. Damit bekommt die Finanz die Daten der Abschleicher.

Pauschaleoder Selbstanzeige

Die Steuerabschleicher können die österreichische Bank aber auch beauftragen, eine pauschale Abgeltung von 38 Prozent der transferierten Beträge an das Finanzamt zu überweisen, erläutert Norbert Schrottmeyer, Steuerberater und Partner von Leitner und Leitner. Er verweist darauf, dass die Banken dafür bis spätestens 31. März 2016 einen schriftlichen Auftrag erhalten müssen.

Als Alternative der pauschalen Abgeltung sieht das Kapitalzufluss-Meldegesetz auch die Möglichkeit einer Selbstanzeige vor - allerdings mit einem Zuschlag zwischen fünf und 30 Prozent. Allerdings, sagt Schrottmeyer, wird bei Selbstanzeige die Steuernachzahlung zwischen zehn und 15 Prozent liegen, wenn nur Zinseinkünfte hinterzogen wurden - wenn also bereits versteuertes Geld in die Schweiz und zurück nach Österreich transferiert wurde. Schrottmeyer rät Steuerabschleichern dazu, sich möglichst bald zu entscheiden, welche Variante sie wählen. Denn es sei niemals auszuschließen, dass zum Beispiel der verfeindete Nachbar der Finanzbehörde Zund gibt.