Salzburg. (apa/temp) Fast drei Jahre nach Auffliegen des Salzburger Finanzskandals hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Donnerstag gegen die ehemalige Budgetreferatsleiterin des Landes, Monika Rathgeber, Anklage wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung beim Landesgericht Salzburg eingebracht. Das sagte WKStA-Sprecher Norbert Hauser am Donnerstag auf Anfrage der APA.

Die Anklage beinhalte zwei Vorwürfe. Zum einen geht es um Schadensmeldungen an den Katastrophenfonds des Bundes von 2009 bis 2012. Rathgeber soll bei der Geltendmachung von Mitteln des Bundes in hunderten Fällen Schadensfälle teilweise fingiert und teilweise unrichtig dargestellt haben. Durch diese Vorgehensweise seien rund zwölf Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds an Gemeinden und das Land Salzburg gezahlt worden, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorgelegen seien.

"Sich selbst nicht bereichert"


Die WKStA geht in kleinen Teilen des Anklagevorwurfes von einer Versuchsstrafbarkeit aus. Die vom Katastrophenfonds des Bundes zur Auszahlung gelangten Mittel sind laut WKStA zu 100 Prozent Salzburger Gemeinden beziehungsweise dem Land Salzburg zugute gekommen. Rathgeber selbst habe sich dabei aber nicht bereichert, so Hauser.

Im zweiten Anklagepunkt wird Rathgeber Urkundenfälschung vorgeworfen. Sie soll von 2008 bis 2012 insgesamt 96 Geschäftsbestätigungen für Finanzinstrumente - es handelte sich um Zins- und Währungsswaps - gefälscht haben. Für die Bestätigungen soll sie die zweite Unterschrift eines Mitarbeiters der Finanzabteilung hineinkopiert haben.

Bezüglich der umstrittenen Notverkäufe ("Fire Sale") von 255 Derivatgeschäften, die panikartig im Herbst 2012 durch einen Beschluss des Finanzbeirates des Landes aufgelöst wurden, habe die WKStA von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach eingehender Prüfung abgesehen, sagte Hauser. Es fehlten Hinweise für einen Schädigungsvorsatz, so die wesentliche Begründung.

Amtsmissbrauch liegt nicht vor


Eingestellt wurde zudem das Ermittlungsverfahren gegen Rathgeber wegen des Vorwurfs der Fälschung von Finanzbeiratsprotokollen, weil "derartiges strafrechtlich nicht zu beanstanden war". Ein rechtlicher Hintergrund ist, dass es sich um nicht offizielle Urkunden handelt. Deshalb kommen Delikte wie Amtsmissbrauch sowie falsche Beurkundung und Beglaubigung nicht in Betracht.

Der Anwalt Rathgebers, Herbert Hübel, wollte sich im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" noch nicht zur Anklage äußern. "Ich habe sie auch erst heute bekommen", sagte er am Donnerstag, "und muss noch mit meiner Mandantin darüber sprechen".

Am 6. Dezember 2012 war der Finanzskandal publik geworden. Der damalige Finanzreferent, Landeshauptmann-Stellvertreter David Brenner, informierte die Öffentlichkeit über eigenmächtige riskante Finanzgeschäfte einer Referatsleiterin. Den Schaden bezifferte er mit bis zu 340 Millionen Euro. Das folgende politische Erdbeben führte zum Regierungswechsel in Salzburg.