
Wien. Der Arbeitsmarktgipfel am Freitag brachte kleine, die Beteiligten werden sagen: feine Maßnahmen, um den Arbeitsmarkt zu beleben. Und siehe da: Schon gibt es erste positive Meldungen. Mit den beschlossenen Maßnahmen haben diese freilich nichts zu tun, sie betreffen auch das vergangene Monat, den Oktober. Zwar stieg die Zahl der Arbeitslosen erneut auf mittlerweile 410.854 arbeitsuchende Personen (21.699 mehr als vor einem Jahr), doch vereinzelt konnte Johannes Kopf, Vorstand des Arbeitsmarktservices, Positives vermelden.
Es gab eine insgesamt steigende Anzahl der offenen Stellen und eine vergleichsweise gute Entwicklung in Tirol und Vorarlberg mit nur sehr leichten Anstiegen der Arbeitslosigkeit. Rechnet man die rückläufige Zahl der Schulungsteilnehmer noch hinzu, ergibt sich für diese beiden Bundesländer sogar ein kleines Minus. Nach vielen Monaten der andauernden negativen Berichte gibt es nun also so etwas wie ein kleines Licht der Hoffnung.
Ab 1. Jänner treten dann gleich zwei Maßnahmen in Kraft, bei denen weitere Hoffnung angebracht ist, die Arbeitslosigkeit zu senken. Erstens beginnt die Steuerreform zu greifen, die den Konsum und damit die Konjunktur anregen soll. Zweitens wird die erste Etappe der am Freitag beschlossenen Senkung der Lohnnebenkosten aktiviert.
Inwieweit beide Maßnahmen tatsächlich eine Wirkung entfalten, ist allerdings schwer zu prognostizieren. Konsum ist nicht gleich Konsum, da etwa beim Erwerb ausländischer Produkte über internationale Onlinehändler die Wertschöpfungskette eine viel kürzere ist als bei heimischen Waren, die in lokalen Geschäften gekauft werden. Und ob den Betrieben die Lohnnebenkostensenkung reicht, um in zusätzliche Arbeitnehmer zu investieren, wird ebenfalls erst die Zukunft weisen.
Ein Thema, das beim Arbeitsmarktgipfel nahezu komplett ausgeklammert wurde, ist die Arbeitszeitflexibilisierung. Beschlossen wurde nur, dass bei Dienstreisen die Höchstarbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden angehoben wurde. Das soll verhindern, dass beispielsweise Monteure nach einem Arbeitseinsatz verpflichtend über Nacht bleiben müssen, wenn sie binnen der Zehn-Stunden-Grenze nicht mehr nach Hause gelangen.
Die Ausweitung der Arbeitszeit auf zwölf Stunden bei Gleitzeit ist dagegen ein nach wie vor offener Punkt, der zwar im Arbeitsübereinkommen der Regierung steht, bisher aber noch keine Realisierung erfahren hat. Die Industriellenvereinigung hat deshalb am Montag erneut die Umsetzung dieses Themas reklamiert.