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Seht die Signale

Von Simon Rosner

Politik

Die Regierung diskutierte über Zäune, nun debattiert sie über "Asyl auf Zeit".


Spielfeld/Wien. Am Montag zur Mittagszeit wurden bei Spielfeld die ersten Pflöcke in die Erde gerammt. In den kommenden Wochen wird nun entlang der slowenisch-österreichischen Grenze ein Zaun von 3,7 Kilometer Länge errichtet. Der Streit in der Regierung über Bezeichnung, Länge, Ausgestaltung und Deutung dieses Zaunes oder auch der "besonderen baulichen Maßnahme", wie ihn die Innenministerin Johanna Mikl-Leitner nannte, war heftig und wenig sachbezogen. Der Zaun soll den Flüchtlingsstrom lenken, nicht auf slowenisches Gebiet zurückdrängen, und das stand auch nie zur Debatte. Doch in der Politik geht eben auch um Signale.

Dass Österreich einen Zaun baut, egal wo er steht, erzeugt Bilder und Meldungen, quer durch Europa wurde darüber berichtet. Dass sich Flüchtlinge von diesen Bildern verunsichern lassen und nicht nach Österreich kommen, ist wohl zumindest ein Hintergedanke. Und das trifft wohl auch auf die geplante Gesetzesnovelle zu "Asyl auf Zeit" zu. Sie dürfte heute Mittwoch auch Thema im Ministerrat sein.

Die SPÖ hat sich bisher, wenn auch in unterschiedlicher Vehemenz, gegen diese Novelle ausgesprochen. Zum einen wurden im Begutachtungsverfahren juristische Bedenken hinsichtlich der Änderungen beim Familiennachzug geäußert, und hier dürfte es tatsächlich Änderungsbedarf geben. Es ist wohl verfassungsrechtlich nicht möglich, einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling eine Wartezeit von drei Jahren für den Nachzug eines Elternteils aufzuerlegen.

Zum anderen wurde in den meisten Stellungnahmen aber auch die grundsätzliche Idee, Asyl künftig nur mehr temporär zu vergeben, angegriffen und als integrationspolitisches Eigentor gewertet.

Kurz mit Gegenvorschlag

Auch das Integrationsministerium ist mit der Vorlage nicht wirklich einverstanden, konterkariert es doch den 50-Punkte-Plan von Minister Sebastian Kurz, der vorsieht, Flüchtlinge möglichst schnell in die Selbstversorgung zu bringen, das heißt: Wohnung, Arbeit und Sprache. Ein generell temporärer Aufenthaltstitel, wie dies die Novelle für Asylberechtigte vorsieht, bedeutet aber eine strukturelle Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt. Darauf machten die Sozialpartner und auch andere Organisationen in ihren Stellungnahmen aufmerksam.

Auf dem Tisch liegt nun seit der Vorwoche ein weiterer Vorschlag, den Kurz ins Rennen schickte: "Asyl auf Zeit" soll laut dem Integrationsminister zwar wie geplant kommen, allerdings sollen jene Flüchtlinge auch nach Wegfall des Fluchtgrundes in Österreich bleiben dürfen, die (noch zu definierende) Integrationsleistungen nachweisen können. Ob durch diese Novelle tatsächlich weniger Flüchtlinge kommen, ist jedoch ebenso fraglich wie bei der Errichtung eines Zaunes. Sehr wohl aber sind Integrationsschwierigkeiten zu befürchten.

Bei der SPÖ will man deshalb am Gesetz nicht herumschrauben. Eine Aberkennung von Asyl bei Wegfall des Fluchtgrundes sei ohnehin jetzt auch möglich. In der Realität wurde und wird davon allerdings selten Gebrauch gemacht beziehungsweise kommt es eben auch selten vor, dass binnen weniger Jahre der Fluchtgrund komplett wegfällt. Dies war zuletzt nur bei den Kriegen in Bosnien und später dann auch im Kosovo der Fall. Die Wahrscheinlichkeit aber, dass Syrien in den kommenden Jahren zu Frieden und einer inneren Sicherheit findet, die eine Rückkehr möglich macht, ist nach heutigem Stand sehr gering.

SPÖ will nur Staatengutachten

Vorgesehen ist im Entwurf aber auch ein jährliches Gutachten im Rahmen der schon jetzt durchgeführten Staatendokumentation. In diesem Gutachten soll auch eine Bewertung abgegeben werden, ob in einem Herkunftsland eine Situationsänderung vorliegt. Wie zu hören ist, könnte die SPÖ bei diesem Vorhaben mitziehen. Es müssten zwar vier neue Vollzeitstellen im Bundesamt für Asyl geschaffen werden, der zusätzliche bürokratische Aufwand, was auch eine Kritik des Entwurfs war, wäre aber überschaubar.

Sollte nun ein Gutachten grünes Licht für eine Rückkehr von Flüchtlingen geben, könnte ein Aberkennungsverfahren bei allen Asylberechtigten dieses Landes eingeleitet werden. In diesem Fall würde kein Automatismus nach drei Jahren greifen, wie Mikl-Leitner fordert, der Automatismus würde sich nur auf die jährlichen Gutachten beschränken.

Mehr Geld für Unterkünfte

So oder so müsste aber in beiden Fällen, also bei einer Nicht-Verlängerung von Asyl nach drei Jahren ("Asyl auf Zeit") wie auch nach einer Aberkennung nach derzeitigem Gesetz auf Basis von Staaten-Gutachten, geprüft werden, ob nicht ein anderer Bleibegrund vorliegt. Das könnte subsidiärer Schutz sein oder auch ein humanitäres Bleiberecht, wenn nach einigen Jahren der Aufenthalt als verfestigt gilt.

Dass am Mittwoch im Ministerrat bereits ein gemeinsames Vorgehen in Sachen Asylnovelle gefunden wird, ist eher unwahrscheinlich. Was aber danach im Nationalrat jedenfalls beschlossen wird, ist die Anhebung der Kostensätze für die Grundversorgung von Asylwerbern. Vereinbart wurde dies bereits im September, parallel zum "Durchgriffsrecht" des Bundes bei der Schaffung von Asylquartieren in den Ländern. Rückwirkend ab Oktober steigt der Tagsatz für die Unterbringung und Verpflegung von Erwachsenen in organisierten Unterkünften damit von 19 auf 20,5 Euro, ab 2016 sind es dann 21 Euro. Mehr Geld gibt es auch für individuell untergebrachte Flüchtlinge.

Am deutlichsten angehoben, und zwar rückwirkend ab 1. August, wird der Kostenhöchstsatz für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in kleinen Wohngruppen bis zu zehn Personen, darauf hatte vor allem Wien gedrängt. Er steigt von 77 auf 95 Euro pro Tag. Deutlich weniger Geld gibt es für Wohnheime mit größeren Gruppen. Keine Änderungen gibt es beim monatlichen Taschengeld (40 Euro pro Person).

Die Grünen wollten den Tagsatz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf das Niveau der Kinderbeihilfe von 120 Euro anheben, konnten sich damit aber nicht durchsetzen. Die Neos plädierten außerdem dafür, der Firma ORS die Flüchtlingsbetreuung in Traiskirchen und anderen Bundes-Erstaufnahmestellen zu entziehen, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen und den Auftrag neu auszuschreiben.