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Das nächste Signal: Asyl gibt es nur mehr temporär

Von Simon Rosner

Politik

Verschärfungen im Asylgesetz werden im Ministerrat beschlossen - aber auch Deutschkurse für Asylwerber.


Wien. Jetzt wird ein Signal nach dem anderen gesendet. Erst die Obergrenze, Pardon: der Richtwert, am Dienstag nun wird der Ministerrat Einschränkungen beim Familiennachzug sowie temporäres Asyl beschließen - das von der ÖVP seit Herbst heftig betriebene "Asyl auf Zeit".

Der Entwurf zu dieser Asylgesetznovelle war umstritten, im parlamentarischen Begutachtungsverfahren hagelte es Kritik. Zum Teil war diese juristisch begründet, doch auch das Signal selbst und seine mögliche Auswirkung wurden diskutiert. Schließlich steht Österreich nicht nur vor der Herausforderung, die Zahl der Asylanträge im Rahmen bestehender Gesetze und internationaler Verträge zu verringern, sondern auch vor jener, die Asylberechtigten in die Gesellschaft zu integrieren.

Und genau da setzte die Kritik vieler an, die als Kehrseite des (durchaus gewollten) Signals der Unfreundlichkeit integrationsschädliche Konsequenzen befürchteten. Selbst Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung hatten entsprechende Bedenken angemeldet, das Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat in seiner Stellungnahme wiederum auf Studien verwiesen, wonach ein intaktes Familienleben elementar für die Integration sei. Die Möglichkeit des Nachzugs von Familienmitgliedern wird nun aber doch deutlich erschwert, was vor einigen Wochen von SPÖ-Vertretern noch abgelehnt worden war.

Frühe Integrationsförderung

Im nun vorliegenden Regierungsentwurf wurde zwar da und dort auf das Begutachtungsverfahren eingegangen, etwa bei der ebenfalls befürchteten massiven Ausweitung der Bürokratie, die Stoßrichtung der Novelle blieb aber weitgehend erhalten. Sie wurde allerdings durch eine integrationsfördernde Maßnahme ergänzt. Künftig werden auch Asylwerber Deutschkurse erhalten, das war bisher nur Asylberechtigten vorbehalten. Damit soll die Wartezeit der Asylwerber, die während des Verfahrens nicht arbeiten dürfen, sinnstiftend genutzt werden. Hintergedanke ist auch, dass durch den früheren Spracherwerb die spätere Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt verbessert wird.

Zudem will man die Integrationshemmnisse aus dem ersten Entwurf mehr oder weniger beseitigt haben. Heißt es zumindest. Ob dies tatsächlich gelungen ist, wird freilich erst die Zukunft weisen. Asylberechtigte werden demnach zwar einen grundsätzlich befristeten Aufenthaltstitel auf drei Jahre erhalten, das Fristende wird jedoch nicht auf der (neuen) Identitätskarte der anerkannten Flüchtlinge vermerkt sein.

Das ist bei subsidiär Schutzberechtigten, die bereits jetzt einen nur temporären Status besitzen, bisher sehr wohl der Fall - mit genauem Datum. Auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt ist diese Gruppe der Flüchtlinge in der Praxis massiv benachteiligt. Auf der Karte von Asylberechtigten soll für Arbeitgeber und Vermieter nicht erkennbar sein, wann der Aufenthaltstitel ausläuft.

Keine überbordende Bürokratie

Es gibt auch keine andere Karte, wenn der befristete Status in einen unbefristeten übergeht. Dies wird nach drei Jahren passieren, sofern nicht vorher bereits eine Aberkennung stattgefunden hat. Diese kann prinzipiell jederzeit auf Basis von jährlich erstellten Ländergutachten passieren - was allerdings auch mit der jetzigen gesetzlichen Praxis erlaubt ist.

Wenn sich keine neue Situation im Herkunftsland einstellt, verlängern sich Aufenthaltstitel wie Identitätskarte automatisch - ähnlich dem Probeführerschein, der nach einem Jahr unbegrenzte Gültigkeit erlangt. Der Unterschied zum ersten Entwurf mag aus Sicht der Asylberechtigten klein sein, aus jener der Behörde ist aber mit einem deutlich geringeren Mehraufwand zu rechnen. Es muss nicht mehr jeder Asylberechtigte angeschrieben werden. Grundsatz ist: Wer nach drei Jahren nichts von der Behörde hört, darf bleiben.

Wenig Änderungen dürfte es jedoch bei den Einschränkungen beim Familiennachzug geben, wobei hier in erster Linie subsidiär Schutzberechtigte betroffen sind. Sie müssen künftig drei statt einem Jahr warten, ehe ein Antrag gestellt werden kann. Und sie müssen nachweisen, für sich und ihre engsten Familienmitglieder (Frau/Mann, Kind) finanziell sorgen zu können. Bei diesem Punkt könnte es Nachspiele auf Ebene des Gerichtshofs für Menschenrechte geben. Im Begutachtungsverfahren wurden hier von diverser Seite juristische Bedenken angemeldet, dass die geplanten Verschärfungen dem Menschenrecht auf intaktes Familienleben widersprechen könnten.