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Ein Signal der Härte

Von Simon Rosner

Politik

Die Innenministerin verspricht das härteste Asylgesetz Europas. Doch es dürfte sich gar nicht so viel ändern.


Wien. Die österreichische Asylgesetzgebung hat schon etliche Novellen erlebt. Meist waren es konkrete Anlässe, also Fluchtbewegungen nach Österreich, die zu Neuerungen geführt haben. Nicht anders ist es auch gegenwärtig. Doch es gibt einen fundamentalen Unterschied. Bisher wurden die kleineren oder größeren Hässlichkeiten in den unendlichen Weiten der Gesetzestexte versteckt, und es oblag der Opposition, auf Härte und Verschärfungen hinzuweisen.

Vor zehn Jahren, als die schwarz-orangen Regierungsparteien mit Stimmen der SPÖ das aktuelle Asylgesetz im Nationalrat beschlossen, sagte Innenministerin Liese Prokop: "Der Konsens lautet: Hilfe, wo es um Hilfe geht, Stopp, wo es um Missbrauch geht." Grundsätzlich wollte die Regierung das Gesetz "verbessern", wie es in der damaligen Diktion hieß. Das ist nun anders. Johanna Mikl-Leitner spricht ganz bewusst von "Verschärfungen" und davon, dass Österreich nun eines der "schärfsten Gesetze Europas" bekomme. Die Innenministerin sagt: "Wir müssen Maßnahmen setzen, um Österreich unattraktiver zu machen."

Die Idee hinter dieser Ankündigung ist natürlich simpel: Wenn Österreich restriktiver wird (oder es auch nur vorgibt zu sein), wollen künftig weniger Flüchtlinge nach Österreich. Einen ähnlichen Effekt sollte wohl auch die grassierende Richtwertobergrenzendiskussion zeitigen. Politik als Signal - mit der Hoffnung auf eine entsprechende Signalwirkung.

Praktiker sehen dies skeptisch und die Idee ein wenig zu simpel gedacht. In der Regel versuchen Flüchtende dorthin zu gelangen, wo bereits Bekannte und Verwandte leben. So ist auch zu erklären, das die mit Abstand größte Gruppe von Flüchtlingen in der Schweiz aus Eritrea stammt, während diese Nationalität im Nachbarland Österreich eine unbedeutende Rolle spielt.

"Asyl auf Zeit" könnte wirkungslos sein

In ihrer politischen Signalrichtung unterscheidet sich die Regierungsvorlage zwar kaum vom Entwurf des Innenministeriums vom Herbst, der von der SPÖ noch heftig bekämpft wurde. In der nun vorliegenden Version nehmen sich die zu erwartenden Auswirkungen allerdings weniger umfassend aus als angekündigt.

Das heißt freilich nicht, dass es keine Verschärfungen gibt. Laut Novelle soll der Asylstatus nur mehr für drei Jahre gültig sein, sich dann aber automatisch auf unbegrenzte Zeit verlängern, wenn sich die Situation im Herkunftsland nicht grundlegend und dauerhaft verbessert. Bei den Hauptherkunftsländern Syrien, Irak und Afghanistan ist dies nicht zu erwarten. Viel eher muss man derzeit davon ausgehen, dass die Flüchtlinge dauerhaft bleiben werden und "Asyl auf Zeit" tatsächlich nicht zu einer Reduktion der Asylberechtigten führt.

Hilfsorganisationen werten den befristeten Aufenthaltstitel allerdings als Integrationshindernis. Einerseits ist da die Unsicherheit für die Asylberechtigten, ob sie auch wirklich länger bleiben können, andererseits eine Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt. Arbeitgeber könnten davon absehen, Asylberechtigte zu beschäftigen, wenn unsicher ist, ob sie bleiben können. Die Regierung hat dieser auch aus Wirtschaftskreisen geäußerten Befürchtung insofern entsprochen, als auf der (neuen) Asylkarte kein Enddatum des Aufenthaltstitels vermerkt ist.

Neues Gesetz als Integrationshemmnis?

"Der Arbeitgeber schaut aber normalerweise nicht in den Gesetzestext des Asylgesetzes. Solche Signalsätze wie ,Asyl auf Zeit‘ schaffen eine Realität", sagt der auf Asylrecht spezialisierte Anwalt Georg Bürstmayr. Vom Tisch dürfte das Argument des Integrationshindernis zumindest für die gelebte Praxis daher nicht sein.

Die zweite gravierende Änderung betrifft den Familiennachzug und dabei die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten. Das sind jene Personen, die kein Asyl erhalten, also nicht persönlich verfolgt werden, sehr wohl aber in Gefahr sind. Es betrifft in erster Linie Afghanen. Bereits jetzt gibt es zwischen diesen beiden Schutztiteln zwei bedeutendene Unterschiede: Subsidiär Schutzberechtigte müssen ihren Aufenthaltstitel jedes Jahr verlängern lassen, und sie dürfen ihre Kernfamilie (Ehepartner, Kinder) erst nach einem Jahr nachholen.

Ungleichbehandlung der Schutzsuchenden

Die Regierung ändert nun die bisherige Tendenz, diese beiden Status anzugleichen. Der Antrag auf Familiennachzug soll bei subsidiär Schutzberechtigten erst nach drei Jahren gestellt werden dürfen und zudem Nachweise sollen erbracht werden müssen, dass die Ankerperson in Österreich für die nachkommenden Familienmitglieder selbst sorgen kann. Von Gesetzeswegen wäre das eine grobe Ungleichbehandlung.

Allerdings: In den Erläuterungen zum Gesetz steht, dass auch bei Nichterfüllung der Kriterien der Antrag nicht automatisch abgewiesen werden darf, sondern geprüft werden muss, ob das Menschenrecht auf Familienleben gewahrt bleiben müsse.

Klar ist, dass sich bei dieser Novelle die Regierung an die Ränder des durch Verfassung und EU-Recht festgelegten Rahmens bewegt hat. Ob da und dort sogar darüber hinaus? Ein dahingehend heikler Punkt ist, dass die Wartefrist von drei Jahren auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gilt. Sie dezidiert auszunehmen wollte man nicht, um zu verhindern, dass Familien vermehrt ihre Kinder auf die gefährliche Flucht schicken. Andererseits könnte das Gesetz nun dafür sorgen, dass 15-Jährige kein Elternteil nachholen können. Nach drei Jahren Wartezeit wären sie 18, damit volljährig und hätten keinen Anspruch mehr auf Nachzug der Eltern. Das ist problematisch.

Asylwerber erhaltenkünftig Deutschkurs

Auch hier könnte natürlich im Einzelfall wegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention (Familienleben) eine Ausnahme gemacht werden. Es ist aber jedenfalls eine Unsicherheit. Im Nationalrat wird dieser Punkt wohl noch für Diskussionen und eventuell Änderungsbedarf sorgen.

Auf die Flüchtlingszahlen wird das Gesetz selbst wenig Einfluss haben. Die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten ist mit 2200 Personen im Jahr 2015 gegenüber fast 16.000 Asylberechtigten relativ klein. Minderjährige machen zudem nur rund 10 Prozent der Asylwerber aus, und sie holen aus Erfahrung, wie das UNHCR darlegt, selten Personen nach.

Neu im Asylgesetz ist die Ausweitung der "Integrationshilfe", etwa Sprachkurse, auf Asylwerber. Entsprechende Maßnahmen sind vorerst mit 75 Millionen Euro dotiert, Finanzminister Hans Jörg Schelling will nach einiger Zeit evaluieren, ob die Maßnahmen zur Frühförderung auch fruchten.