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Die Wahl hat schon begonnen

Von Simon Rosner

Politik

Die ersten Wahlkarten wurden bereits versandt, bis zum 20. April können sie noch bestellt werden.


Wien. Wer bei der Bundespräsidentenwahl am 24. April seine Stimme nicht im zugeteilten Wahllokal abgeben kann, weil man zum Beispiel in Wien wohnt und arbeitet, aber noch im Burgenland hauptgemeldet ist oder am Wahlsonntag gerade in Paris auf Urlaub weilt oder man sehr dringende, wichtige Geschäfte in Panama-City zu erledigen hat, kann via Wahlkarte wählen.

Die Geschichte der Briefwahl ist in Österreich eine eher jüngere. Mit 1. Juni 2007 wurde die allgemeine Möglichkeit zur Briefwahl in die Verfassung aufgenommen, seither gab es immer wieder kleinere Anpassungen.

Für die Bundespräsidentenwahl wurden insgesamt drei Millionen Wahlkarten gedruckt, 1,5 für jeden der beiden (zu erwartenden) Wahlgänge. Wobei sich der Stimmzettel für die Stichwahl bei der Briefwahl von jenem unterscheidet, den die Wählerinnen und Wähler in ihrem Wahllokal vorfinden werden - es ist nämlich ein Blanko-Stimmzettel ohne vorgedruckte Namen, da zwischen den beiden Wahlgängen zu wenig Zeit verbleibt, die neuen Stimmzettel mit dem Zweier-Vorschlag ins Ausland zu verschicken.

117 verschiedene Versionen

Bei der Nationalratswahl 2013 wurden rund zwölf Prozent der gültigen Stimmen per Briefwahl abgegeben, mehr als 543.000. Warum nun gleich die dreifache Anzahl an Wahlkarten gedruckt wurden, hängt damit zusammen, dass es 117 verschiedene Versionen gibt, wie Robert Stein, Leiter der Abteilung für Wahlangelegenheiten im Innenministerium erklärt. Bei den Wahlkarten für Inlandswähler ist die zuständige Wahlbehörde aufgedruckt.

Einmal, bei einer der ersten Briefwahlen, gingen in einzelnen Gemeinden die Wahlkarten beinahe aus. Um dies zu verhindern, wird nun deutlich überdruckt, da ein nachträgliches Drucken neuer Wahlkarten durch die Silikonierung außerordentlich teuer wäre.

Gewählt werden kann bereits jetzt, zahlreiche Wahlkarten wurden schon versandt. Schriftlich kann bei der zuständigen Wahlbehörde - in Wien sind das die jeweiligen Magistratischen Bezirksämter - bis zum 20. April eine Wahlkarte beantragt werden, mündlich sogar bis zum Freitag vor der Wahl bis 12 Uhr. Da aber nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die Postzustellung noch rechtzeitig erfolgt, sollten Wahlkarten nach dem 19. April persönlich abgeholt werden. Teilweise gibt es auch die Möglichkeit, online per Formular eine Wahlkarte zu bestellen.

Grundsätzlich ist das Wahlrecht dort auszuüben, wo man hauptgemeldet ist. Es muss daher stets begründet werden, warum dies nicht möglich ist. Für Österreicher im Ausland sowie Personen mit Behinderung hat der Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit eines Abonnements in die Verfassung geschrieben. Sie erhalten vor jeder Wahl automatisch Wahlkarten geschickt.

Mittlerweile ist es notwendig, dass am Wahltag alle Wahlkarten eingetroffen sein müssen. Es gibt keine Nachfrist mehr wie früher. Das hat in der Vergangenheit nicht nur dazu geführt, dass das Endergebnis erst Tage später feststand, sondern öffnete auch die Möglichkeit, die Stimme nach dem Schließen der Wahllokale (und Kenntnis der Hochrechnungen) abzugeben.

Es obliegt daher den Briefwählern, einzuschätzen, wie lange der Postweg dauern wird. Innerhalb Österreichs ist jedenfalls auch eine Wahl am Samstag bis 9 Uhr noch möglich. An jenem Tag nämlich wird es noch eine Sonderentleerung der Post 23 bei 15.500 Briefkästen geben. Die Kosten dafür trägt das Innenministerium.

Unterschrift nicht vergessen

Mit Wahlkarte muss allerdings nicht unbedingt postalisch gewählt werden, man kann sie auch in einem Wahllokal abgeben, wenn man seine Wahlentscheidung erst spät trifft und gewährleisten will, dass der Brief nicht zu spät einlangt. Wer kurzfristig - trotz Antrags auf eine Wahlkarte - doch in dem ihm oder ihr zugeteilten Wahllokal wählen will, muss unbedingt seine unausgefüllte Wahlkarte mitnehmen. Sie wird dann gegen einen Stimmzettel eingetauscht.

Abgesehen von der Dauer des Postwegs ist bei der Briefwahl auch das richtige Ausfüllen der Wahlkarte zu beachten. Ein Datum muss zwar nicht mehr eingetragen werden, was in der Vergangenheit immer wieder vergessen wurde und die Stimme deshalb als nichtig erklärt werden musste. Nach wie vor muss die Wahlkarte jedoch unterschrieben werden.

Das bedeutet aber nicht, dass damit das Wahlgeheimnis fällt. Die Richtigkeit wird zunächst geprüft, dann der verschlossene Stimmzettel aus dem Umschlag genommen und an die Wahlbehörde weitergeleitet. Daten, wie viele Wahlkarten verspätet eintreffen, führt das Innenministerium nicht, allerdings müssen jedes Mal im niedrigen einstelligen Prozentbereich Wahlkarten für ungültig erklärt werden. In erster Linie, weil die Unterschrift fehlt. Sollte es am 24. April sehr knapp zugehen, könnten freilich genau diese paar tausend fehlerhaften Stimmen entscheiden.

Informationen zur Briefwahl
für die Bundespräsidentenwahl: http://www.help.gv.at