Für diese "pflichtwidrige Erteilung des Zuschlags" an das Österreichkonsortium habe er Zahlungen erhalten, die er "treuwidrig nicht abführte", sondern teils selbst einbehalten, teils an die Mitangeklagten Walter Meischberger, Plech und Peter Hochegger weitergegeben habe, "wodurch er der Republik Österreich einen Vermögensschaden in Höhe der genannten Zahlung von 9.612.812 Euro zufügte".
Verhandlungen über
Bestechungssumme
Genauso verhält es sich bei der Causa Terminal Tower: Für die "pflichtwidrige Genehmigung des Mietvertragsabschlusses" seien 200.000 Euro als verdeckter Preisnachlass geflossen. Interessant ist auch hier, wie laut Anklage diese Provision zustande gekommen ist. Denn der ursprüngliche Plan, für die Einmietung der Finanzdienststellen in den Terminal Tower 700.000 Euro an Bestechungsgeldern von dem mittlerweile verstorbenen Porr-Chef Horst Pöchhacker zu fordern, sei nicht aufgegangen. Demnach soll Plech Grassers Forderung an Pöchhacker überbracht haben - einmal alleine, einmal mit Meischberger, ohne Erfolg. Dann habe man mit Pöchhacker "Verhandlungen zur Höhe der Bestechungszahlung" geführt und sich auf 200.000 Euro geeinigt. Auch hier sieht die Anklagebehörde einen Schaden für die Republik.
Neben Grasser, Meischberger, Plech, Hochegger und dem früheren Immofinanz-Chef Karl Petrikovics sind noch elf weitere Personen, darunter in die Deals involvierte Berater Grassers und ehemalige Manager angeklagt. Neben Untreue lauten die inkriminierten Delikte auf Beitragstäterschaft dazu, Bestechung, Fälschung von Beweismitteln, versuchte Begünstigung und Geldwäscherei. In der Anklage wird zudem verlangt, dass das geflossene Geld für verfallen erklärt wird. Teilweise befindet es sich noch auf den berühmten Liechtensteiner Konten "Karin", "Natalie" und "Walter". Die Staatsanwälte meinen, dass letzteres Grasser zuzurechnen sei. Auf dem Konto, über das Meischberger verfügungsberechtigt war, seien die von "Grasser für sich selbst einbehaltenen Teile der (. . .) zur Auszahlung gelangten Bestechungszahlung erlegt" gewesen.
"Gemeinschaftlich
gefasster Tatplan"
Insgesamt gehen die Ermittler hart mit Grasser ins Gericht. So ist die Rede von einem "bereits im Jahr 2000 gemeinschaftlich gefassten Tatplan", während der Amtszeit Grassers "finanzielle Vorteile für parteiische Entscheidungen des Letztgenannten bei Verkaufsprozessen, Privatisierungen oder Auftragsvergaben der Republik Österreich zu erlangen". Meischberger, Plech und Hochegger hätten dabei als Kommunikationsstelle gedient.
Grasser, der stets betont, dass bei den Verkäufen alles "super sauber" gelaufen sei, ist noch mit weiteren Ermittlungen konfrontiert: Nach wie vor laufen gegen ihn ein Finanzstrafverfahren, Ermittlungen im Zusammenhang mit der versuchten Aufweichung des Glückspielmonopols und zur Post-Privatisierung. Eingestellt wurden hingegen die Ermittlungen zur Dorotheum-Privatisierung. Die Buwog-Anklage ist nicht rechtskräftig. Erst, wenn sie vollständig zugestellt ist, beginnt eine 14-tägige Frist für Einsprüche zu laufen.