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Schulfrei für Eltern

Von Petra Tempfer

Politik

Eltern können für schulische Veranstaltungen frei bekommen und ihre Kinder selbst in der Dienstzeit zur Schule bringen.


Wien. Für mehr als eine Million Schüler sind die letzten Ferientage gezählt: In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ist der erste Schultag heuer der 5. September, in den übrigen Bundesländern ist es der 12. September. So manche berufstätigen Eltern atmen vermutlich auf - für sie ist der Stress der Ferienbetreuungssuche nun zu Ende. Nun ja, nicht ganz. Denn aufgrund der Feiertage und der schulautonomen Tage entstehen auch während des Schuljahres mehrere Kurzferien. Für bestimmte schulische Veranstaltungen können Eltern aber sogar dienstfrei bekommen, und selbst das Zur-Schule-Bringen kann mitunter in die Dienstzeit fallen.

Unterschiedliche Herbstferien

Heuer ist es jedenfalls so, dass der Nationalfeiertag am 26. Oktober auf einen Mittwoch fällt. In Vorarlberg schließen daran (durch eine landesweite Regelung geschaffene) Herbstferien (27. bis 31. Oktober) an. Allerheiligen und Allerseelen (1. und 2. November) sind diesmal an einem Dienstag und Mittwoch. In Wien, Oberösterreich und Salzburg haben die Landesschulräte den Fenstertag am Montag (31. Oktober) zu einem der zwei im Bundesland zentral vergebenen "schulautonomen" Tage erklärt und bescheren den Kindern damit Kurzferien.

Mariä Empfängnis (8. Dezember) fällt in diesem Jahr auf einen Donnerstag, in Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg bekommen die Schüler am Fenstertag frei. Auch der Staatsfeiertag am Montag, dem 1. Mai, bringt ein verlängertes Wochenende.

Christi Himmelfahrt (25. Mai) fällt wie immer auf einen Donnerstag, der Fenstertag am Freitag wird in der Mehrzahl der Bundesländer (alle außer Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg) zentral freigegeben. Am Fenstertag nach Fronleichnam (Donnerstag, 15. Juni) bekommen die Schüler im Burgenland, in Kärnten, der Steiermark und Tirol frei. Das Schuljahr endet in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland am 30. Juni, im Westen am 7. Juli.

Doch zurück zum ersten Schultag nach den Ferien. Falls dieser der allererste für das Kind ist - österreichweit gibt es jährlich rund 82.000 Taferlklassler -, "so haben die Eltern mitunter Anspruch auf eine bezahlte Arbeitsfreistellung", sagt Jurist und Arbeitsrechtsexperte Rainer Kraft, Partner bei Schloemmer & Partner. Eine explizite gesetzliche Grundlage für genau diese Frage gebe es zwar nicht, Kraft beruft sich aber auf die arbeitsrechtliche Regelung zu persönlichen Verhinderungsfällen. Die Freistellung beziehe sich nur auf die "unbedingt notwendige Zeit" eines unvermeidbaren Fernbleibens -also zum Beispiel auf den offiziellen Teil der Einschulung. Dieses unvermeidbare Fernbleiben könne auch für andere schulische Veranstaltungen gelten. Bei abendlichen Besprechungen etwa im Vorfeld eines Skikurses gibt es laut Kraft aber meist keine Teilnahmepflicht, und Eltern können Vertreter schicken.

Ähnliches gelte für den Schulweg, so Kraft zur "Wiener Zeitung". Erst wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt, könne das Zur-Schule-Bringen mitunter in der bezahlten Dienstzeit erfolgen. Passiert ein Unfall auf dem Weg zur Schule, sei das ganz klar im ASVG geregelt: "Ein Umweg zwecks Kindesablieferung in der Schule ist unfallversicherungsgeschützt", so Kraft. Der Unfall zähle daher als Arbeitsunfall.

Schulstartpaket Ministerium

Familien mit geringem Einkommen werden heuer zum zweiten Mal mit einem Schulstartpaket des Sozialministeriums unterstützt (www.schulstartpaket.at). Konkret haben Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung Anspruch, sie wurden bereits informiert. Die Ausgabe erfolgt an mehr als 100 Verteilstellen des Roten Kreuzes. Zur Auswahl stehen elf Pakete, die ein alters- und schultypengerechtes Sortiment an Schulutensilien enthalten - von Schultaschen und Rucksäcken bis hin zum Zeichenblock. Die Aktion läuft bis Mitte September.

Generell geben Eltern für den Schulstart zwischen 100 und 300 Euro aus, so die Erhebungen der Arbeiterkammer. Im Vergleich zu den Kosten, die viele während der Ferien für Nachhilfestunden bezahlt haben, ist das aber noch relativ wenig: Diese lagen bei durchschnittlich 400 Euro. Die öffentliche Hand gibt pro Schüler und Jahr 13.189 Euro aus. In Deutschland ist es etwas weniger, in der Schweiz sind es 17.485 Euro.