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Zwei Paragrafen und viele Fragen

Von Marina Delcheva

Politik

Regierung schickt Asyl-Sonderverordnung in Begutachtung. Was nach der Obergrenze kommt, weiß noch niemand.


Wien. Eigentlich sind es nur zwei knappe Paragrafen. Dennoch haben SPÖ und ÖVP bis zuletzt an der Formulierung der Asyl-Sonderverordnung gefeilscht, bis sie am Mittwoch in Begutachtung geschickt wurde. Auf neun Seiten begründet die Bundesregierung, warum sie ab dem Erreichen der Obergrenze von 37.500 Schutzsuchenden heuer keine Asylanträge mehr annehmen will.

Im Papier ist etwa die Rede davon, dass eine zu große Anzahl an Schutzsuchenden die öffentliche Ordnung, Sicherheit und das Budget übermäßig belasten würden.

Wann soll die Sonderverordnung in Kraft treten?

Darüber sind sich SPÖ und ÖVP noch uneins. Geht es nach Bundeskanzler Christian Kern, soll die Sonderverordnung erst mit dem Erreichen der Obergrenze in Kraft treten. Also beim 37.500. Asylantrag. "Ich glaube, hier irrt der Bundeskanzler schlicht und ergreifend", konterte Innenminister Wolfgang Sobotka im Ö1-"Morgenjournal". Die Verordnung müsse schon früher, für den Ernstfall, gelten. Heuer wurden rund 26.000 Menschen zum Verfahren zugelassen. Pro Woche kommen laut Innenministerium (BMI) 700 hinzu. Demnach könnte die Obergrenze im November oder Dezember erreicht werden.

Wo sieht die Regierung einen Notstand?

Man argumentiert damit, dass ob der großen Anzahl an Schutzsuchenden im Vorjahr - damals kamen und blieben 90.000 Menschen - Österreich in einigen Bereichen an seine Kapazitätsgrenzen stoße. So sei nicht genug Personal für die Bearbeitung der Asylanträge da. Es sei schwierig, die Schutzsuchenden in den Arbeitsmarkt zu integrieren, weshalb fast alle zunächst in der Mindestsicherung landen.

Außerdem würden die Kosten für Gesundheit und Bildung steigen. Im Sicherheitsbereich verzeichne man einen Anstieg bei tatverdächtigen Asylwerbern. Laut Finanzministerium würde die Flüchtlingskrise das heimische Budget mit zwei Milliarden Euro belasten. NGOs und Grüne und Neos üben hingegen Kritik an der Verordnung. Aus derzeitiger Sicht sei kein Notstand gegeben.

Was passiert mit dem 37.501. Asylwerber? 

Auf diese Fragen hat derzeit niemand eine Antwort. Vielmehr hofft man, dass der 37.501. Flüchtling heuer erst gar nicht kommt. Geplant ist ein fast flächendeckender Grenzschutz nicht nur an den ordentlichen Grenzübergängen, sondern auch entlang der grünen Grenze. Laut Verteidigungsministerium könnten bis zu 2200 Soldaten die Grenzen sichern. Derzeit sind es knapp über 850 Soldaten. Die Verordnung soll es ja erlauben, Flüchtlingen die Einreise zu verwehren, wenn die Obergrenze erreicht ist.

Allein die Ankündigung dessen hat schon Anfang des Jahres zu einem Dominoeffekt entlang der Balkanroute geführt. Ungarn hat einen Zaun an der Grenze zu Serbien gebaut und auch Mazedonien lässt keine Flüchtlinge mehr einreisen; aus Angst, dass diese dort stranden könnten. Der slowenische Ministerpräsident Miro Cerar hat am Mittwoch auch schärfere Grenzkontrollen angekündigt.

Wie will man Menschen an der Einreise hindern?

Es hängt davon ab, wo genau die Schutzsuchenden aufgegriffen werden. Wenn das direkt an der Grenze passiert, soll dem 37.501. eben die Einreise verwehrt werden. Amnesty International befürchtet in Zusammenhang damit, dass vor den heimischen Grenzübergängen improvisierte, desolate Flüchtlingslager wie im griechischen Idomeni entstehen könnten.

Was mit Menschen passiert, die mit Hilfe von Schleppern ins Land kommen und im Landesinneren aufgegriffen werden - das ist derzeit die Regel -, darüber muss sich die Regierung weiterhin den Kopf zerbrechen. Eine Außer-Landes-Bringung ist schwierig, weil erstens Nachbarstaaten wie Ungarn keine Flüchtlinge zurücknehmen und zweitens die Asylwerber oft verschweigen, über welches Land sie eingereist sind. Hier hofft man lediglich, dass die verstärkten Grenzkontrollen auch das Schlepperwesen reduzieren werden.

Hält die Sonderverordnung rechtlich?

Anny Knapp, Obfrau der Asylkoordination Österreich, glaubt nicht, dass sich deswegen weniger Flüchtlinge aufmachen werden. "Eher werden sich die Schlepper eine neue Strategie überlegen", sagt sie.

Ein Sprichwort besagt: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." So ähnlich verhält es sich mit der Sonderverordnung. Gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jeder Schutzsuchende das Recht auf ein ordentliches Asylverfahren. Artikel 72 des "Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union" erlaubt allerdings ein Abweichen vom Asyl-Unionsrecht, wenn die innere Sicherheit und öffentliche Ordnung eines Mitgliedsstaates gefährdet sind. Damit argumentiert auch die Regierung. Anny Knapp und andere NGOs sehen hier allerdings eine "Aushebelung des Unionsrechts". Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk, der am Gutachten zur Obergrenze mitgeschrieben hat, sieht Argumente in beide Richtungen. "Letztlich muss der EuGH entscheiden", sagt er. Und dessen Urteil hätte in diesem Fall auch eine politische Dimension und müsse als Signal an andere EU-Staaten verstanden werden.

Stichwort EuGH: Innenminister Sobotka hat Ungarn am Mittwoch mit einer Klage in Brüssel gedroht, sollte sich die Regierung weiterhin weigern, Flüchtlinge, für deren Verfahren es zuständig wäre, zurückzunehmen.