
Wien. Die Zahl der Privatkonkurse ist über Jahre konstant. Sie liegt bei etwa 10.000 jährlich, die Hälfte davon in Wien. Regional gibt es freilich Schwankungen, in Kärnten werden es sogar immer weniger, heißt es von der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldnerberatungen (ASB). Das ist allerdings keine gute Nachricht. Ganz im Gegenteil. "Es zeigt, dass immer weniger Menschen in Privatkonkurs gehen können", sagt ASB-Geschäftsführer Clemens Mitterlehner. Denn von Überschuldung betroffen seien zehnmal so viele Menschen, wie es Privatkonkurse gibt, nämlich rund 101.000. Und es werden laufend mehr.
Es sind vor allem Arbeitslose oder ehemalige Selbständige, die sich hoch verschuldet haben. Zur Verdeutlichung: Im Vorjahr hat die ASB erstmals mehr arbeitslose (41 Prozent) als erwerbstätige (40 Prozent) Klienten beraten, denn die Arbeitslosigkeit steigt. Um vieles geringer ist jedoch der Anteil der Arbeitslosen in Privatinsolvenz, dieser liegt nur bei rund 21 Prozent.
Doppelte Schulden in vier Jahren
Ehemalige Selbständige haben durchschnittlich 175.000 Euro Schulden, bei Privathaushalten sind es etwa 50.000. Die meisten schaffen es nicht, in sieben Jahren die gesetzliche Mindestquote von zehn Prozent ihrer Schulden zu tilgen. Erst dann wären sie von ihren Restschulden befreit, der Exekutor dürfte nicht mehr kommen, und: Mit der Eröffnung des Konkursverfahrens wären die Zinsen gestoppt. Ist dieses nicht möglich, wird die Zukunft jedoch zum Teufelskreis. Die Zinsen laufen weiter, und der Schuldenberg wächst. Alle vier Jahre verdoppeln sich die Schulden.
Die SPÖ fordert daher die Abschaffung der Mindestquote von zehn Prozent. Österreich und Tschechien sind die einzigen EU-Länder, in denen es diese gibt. Die Reform des Privatkonkurses in Österreich sei seit vielen Jahren ein zentrales sozial- und konsumpolitisches Anliegen, heißt es dazu aus dem Sozialministerium. Nun scheint aber wieder Wind in die Sache zu kommen. Minister Alois Stöger habe sich erst vor kurzem im Sozialausschuss für eine Neuregelung ausgesprochen, heißt es auf Nachfrage. Ziel müsse sein, allen Schuldnern die sichere Chance einer Entschuldung zu bieten. Freilich müssten diese ihre Leistungsbereitschaft demonstrieren, etwa, indem sie längere Zeit bis zum Existenzminium abgeschöpft werden. Man müsse aber deren Leistungsfähigkeit - also das Einkommen - berücksichtigen. Mit Mindestquote gehe das nicht.