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OSZE entsendet Wahlexperten

Von Katharina Schmidt

Politik

Internationale Experten sollen Wahlrecht und Briefwahl überprüfen. Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für Wahlverschiebung.


Wien. Zugegeben: Ganz aktuell ist der Bericht eigentlich schon nicht mehr. Doch man hat sich immerhin bemüht, die letzten Entwicklungen im österreichischen Wahlkartenkrimi noch darin aufzunehmen. Die Rede ist vom Bericht der sogenannten "Needs Assessment Mission" des OSZE-Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR), der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Nach der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof am 1. Juli waren Ende August wieder Vertreter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Österreich, um - wie schon vor dem ersten Wahlgang - die Notwendigkeit einer Wahlbeobachtung bei der Wiederholungswahl zu überprüfen.

Der Bericht hätte eigentlich schon vergangene Woche veröffentlicht werden sollen, durch die neuerliche Verschiebung des Wahltermins ist es aber erst jetzt dazu gekommen. Zwei Tage lang haben die Wahlexperten der OSZE Mitglieder der Wahlbehörden, Medienvertreter und Experten interviewt. Das Ergebnis: Grundsätzlich besteht ein hohes Vertrauen in die Institution des VfGH selbst und auch darin, dass die Wahlen diesmal geordnet ablaufen werden. Niemand gehe davon aus, dass die Fehler beim Urnengang am 22. Mai bewusst passiert sind, eher handle es um "das Resultat einer laschen und uneinheitlichen Administration".

Daher empfehlen die OSZE-Experten die Entsendung eines Wahlexpertenteams für die Stichwahlwiederholung "um den rechtlichen Rahmen in Hinblick auf die Briefwahl und das Vorgehen am Wahltag zu überprüfen". Grundsätzlich begrüßen sie die nun geplanten Wahlrechtsänderungen, betonen aber, dass die Empfehlungen aus früheren Berichten - etwa eine strengere Aufsicht über die Ausgabe und eine sorgfältigere Aufbewahrung der Briefwahlkarten - aufrecht bleiben. "ODIHR ermutigt die Behörden, diese Empfehlungen in einem zukünftigen Wahlrechtsreformprozess zu berücksichtigen", heißt es.

Apropos Wahlrechtsreform: Am Donnerstagnachmittag wurde der Gesetzesentwurf, der die Verschiebung des Stichwahltermins auf den 4. Dezember ermöglichen soll, im Verfassungsausschuss besprochen. Darin wird der 27. September als Stichtag festgelegt. Und: Die Bezirkswahlbehörden müssen alte Wahlkarten vernichten. Auch wird die detaillierte Beschreibung der Wahlkarten so geändert, dass wieder alte Wahlkarten verwendet werden können.

Indes hat der Verfassungsausschuss des Nationalrats am Donnerstagnachmittag grünes Licht für die Verschiebung der Bundespräsidentenwahl gegeben. Die Wahlwiederholung soll nun am 4. Dezember stattfinden. FPÖ und Team Stronach waren gegen eine Verschiebung. Die FPÖ führten ins Treffen, dass es die Möglichkeit gegeben hätte, die Wahlkuverts rechtzeitig nachzudrucken.