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"Jetzt oder nie"

Von Katharina Schmidt

Politik
fotolia.com/Alex

Nach jahrelangen Verhandlungen kommt wieder Bewegung in den Plan zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses.


Wien. Es kommt Bewegung in die Sache. Am Mittwoch wird sich der Verfassungsausschuss im Parlament wieder einmal mit dem Informationsfreiheitsgesetz beschäftigen. Diesmal werden in einem öffentlichen Hearing mehrere Experten von den Abgeordneten zu den vorliegenden Papieren - eine Regierungsvorlage und ein Ausführungsgesetz - befragt.

Denn die Entwürfe liegen schon lange auf dem Tisch: Die ersten Pläne zur Aufhebung des Amtsgeheimnisses stammen aus dem Frühjahr 2014. Es war Karlheinz Kopf, damals noch Klubchef der Volkspartei, der einen Initiativantrag für ein Informationsfreiheitsgesetz in letzter Minute noch stoppte und doch in Begutachtung schicken wollte. Damit ist Österreich einer der wenigen Staaten weltweit, in denen die Amtsverschwiegenheit immer noch in der Verfassung verankert ist. Der Bürger kann zwar mit Hilfe des Auskunftspflichtgesetzes Anfragen an staatliche Institutionen stellen, diese werden aber oft mit einfachen Begründungen zurückgewiesen, weil das Gesetz diesbezüglich schwammig formuliert ist.

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz soll das anders werden. Konkret soll in Zukunft für jeden die Möglichkeit bestehen, sich mit einem Informationsansuchen an die zuständige Behörde zu wenden. Wird die Auskunft verwehrt, kann gegen eine Gebühr ein Bescheid verlangt werden, der dann wiederum bei den Verwaltungsgerichten bekämpft werden kann.

Gegenüber dem allerersten Entwurf sind mit dem Ausführungsgesetz nun auch die Länder im Boot, wie die Verfassungssprecher von SPÖ und ÖVP, Peter Wittmann und Wolfgang Gerstl, der "Wiener Zeitung" unisono bestätigen. Denn ursprünglich hätten die Länder eigene Informationsfreiheitsgesetze erlassen können, was zu unterschiedlichen Regelungen im Bund und den neun Ländern geführt hätte.

Im nächsten Schritt müssen sich die Koalitionsparteien nun mit der Opposition einigen, denn für die Umsetzung braucht es eine Verfassungsmehrheit. Die Grünen haben bereits im Vorjahr ihre Forderung nach einem Informationsfreiheitsbeauftragten - eine Art Schiedsinstanz, an die sich Bürger wenden können, wenn sie Verletzungen der Informationsfreiheit vermuten - zurückgestellt. Die Regierungsparteien und auch die Freiheitlichen sind gegen einen solchen Informationsfreiheitsbeauftragten, die im Gesetz vorgesehene Beschwerdemöglichkeit bei den Verwaltungsgerichten ist auch für die FPÖ völlig ausreichend. "Dass wir dem Gesetz auch ohne Informationsfreiheitsbeauftragten zustimmen, müssen sie mir schwer abverhandeln", so Grünen-Verfassungssprecher Albert Steinhauser.

Grüne Wunschliste

Konkret wünscht er sich verkürzte Fristen, einen Verzicht auf die Gebühren für die Erstellung eines Bescheides und die Beschränkung der Ausnahmen. Zumindest bei Letzterem dürfte es Bewegung geben: Wie die APA berichtet, sollen die Regierungsparteien bereit sein, auf die entsprechende Öffnungsklausel zu verzichten. Eine Bestätigung gibt es dafür nicht. Gerstl jedenfalls hat nicht mehr allzu viel Geduld mit den Grünen: "Ihre Forderungen hören wir gebetsmühlenartig seit zwei Jahren und wir erklären genauso lange gebetsmühlenartig, warum wir das für einen Käse halten."

Gesetz in Probephase?

Gerstl spricht sich dafür aus, das Gesetz einmal in Kraft treten zu lassen und dann zu evaluieren oder mit Ende der Legislaturperiode zu beschränken.

Für FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan gibt es ebenfalls noch einige Fragen zu klären - etwa jene, ob Kammern auch einfachen Bürgern oder nur ihren Mitgliedern Auskünfte erteilen müssen. Grundsätzlich "sieht es aber ganz gut aus", sagte Stefan.

Das Expertenhearing, an dem unter anderem der Leiter des Verfassungsdienstes im Kanzleramt, Gerhard Hesse, und Josef Barth, einer der Gründer des Forums Informationsfreiheit, das die Debatte überhaupt erst ins Rollen gebracht hatte, teilnehmen, soll nur noch rechtliche Klärungen bringen, meinte Gerstl. Das sieht auch Wittmann so - dem Wunsch von Kanzleramtsminister Thomas Drozda, noch heuer ein Gesetz zu beschließen, werde man wohl entsprechen können. "Wir sind in der Letztphase, jetzt heißt es: Jetzt oder nie", sagte Wittmann.