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Steiniger Weg zum Abschluss

Von Michael Ortner

Politik
Ein irakisches Medizin-Diplom.
© AST Beratungszentrum

Kompliziert, teuer, langwierig: Flüchtlinge müssen zur Anerkennung ihres Abschlusses viele Hürden nehmen.


Wien. Deutsch zu sprechen, ist der Schlüssel zur Integration, heißt es oft. Um den im Heimatland erlernten Beruf auch in Österreich ausüben zu können, genügen Flüchtlingen gute Deutschkenntnisse jedoch nicht. Eine Ärztin aus Syrien oder ein Krankenpfleger aus dem Iran müssen ihren ausländischen Berufsabschluss erst anerkennen, das heißt nostrifizieren, lassen. Dies gleicht einem Hürdenlauf.

Hala Gouryh hat die erste Hürde genommen. Die 37-jährige Kinderärztin aus Syrien absolvierte vor kurzem den Stichprobentest am AKH Wien: Sie musste 265 Fragen über Medizin beantworten. "Es gibt keine Note, aber die Uni entscheidet danach, in welchen Fächern man eine mündliche Prüfung wiederholen muss", erzählt Gouryh in fließendem Deutsch. Erfahrung im Job hätte sie eigentlich genug. In Aleppo betreute sie fünf Jahre lang Kinder in ihrer eigenen Praxis, zuvor arbeitete sie vier Jahre im Spital. 2013 verschärfte sich aber für sie und ihre Familie die Lage und sie mussten nach Österreich fliehen. Retten konnte sie immerhin ihre Abschluss-Zeugnisse.

Anerkennungsverfahren können Jahre dauern

Doch selbst mit allen erforderlichen Dokumenten können mitunter Jahre vergehen, bis ein Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist. Das ist für viele Flüchtlinge zu lange. Sie brauchen schnell einen Job, um für ihre Familien zu sorgen. Deshalb lassen acht von zehn Zuwanderern ihre Abschlüsse nicht anerkennen, wie ein aktueller Forschungsbericht des Österreichischen Integrationsfonds ergab. "Die Folge ist, dass die Menschen im Niedriglohnsektor arbeiten, obwohl sie überqualifiziert sind", sagt Sarah Karall vom Unterstützungskomitee zur Integration von Migrantinnen (UKI), einem Verein, der auch Deutschkurse anbietet und für das Arbeitsmarktservice Kompetenzchecks bei Asylberechtigten durchführt.

Karall kennt viele Beispiele von gut qualifizierten Flüchtlingen, die auf der Baustelle oder als Fahrer für Botendienste unterkommen. Umso schwieriger gestaltet sich der Weg für sie zurück in ihren ursprünglich gelernten Beruf.

Noch fehlt eine exakte Zahl, wie viele Flüchtlinge sich ihre Ausbildung in Österreich anerkennen haben lassen. "Diese gesammelte Zahl zu finden, ist nicht einfach. Grund dafür sind die vielzähligen Anerkennungsbehörden", sagt Maja Sito vom Integrationsfonds.

Diese Lücke soll nun das - am 12. Juli in Kraft getretene - Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) schließen. Ab 2017 soll eine "systematische statistische Erfassung ausländischer Abschlüsse erfolgen", sagt Gisela Kirchler-Lidy vom Sozialministerium. Fest steht jedoch, dass sich bei den vier großen Anlaufstellen in Wien, Linz, Graz und Innsbruck die Zahl der Anfragen von Flüchtlingen verdoppelt hat. 2015 wurden laut Sozialministerium insgesamt 6684 Menschen beraten - davon waren 1265 Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Im Jahr zuvor waren es noch 664 Personen.

Angesichts von knapp 90.000 Asylanträgen im vergangenen Jahr eine sehr kleine Zahl. Sie könnte jedoch aufgrund des neuen Gesetzes steigen. Denn das AuBG soll insbesondere geflüchteten Menschen die Anerkennung erleichtern. Verfahren sollen vereinfacht und beschleunigt werden. Nun müssen sie innerhalb von vier Monaten bearbeitet werden - sofern alle Unterlagen eingereicht wurden. Fehlen jedoch Dokumente, wird das Verfahren ausgesetzt.

Deshalb kritisiert die grüne Integrationssprecherin Alev Korun das Gesetz: "Es wird weiterhin länger dauern", sagt sie, "sobald eine Rückfrage von der Behörde da ist, ist der Fristenlauf gehemmt." Außerdem weist das neue Gesetz ihrer Meinung nach noch zu viele Lücken auf. "Es macht keinen Sinn, zwischen EU-Land oder Drittstaat zu unterscheiden. Wichtig ist, dass die Menschen etwa als Arzt arbeiten und nicht, was in ihrem Pass steht", so Korun. EU- beziehungsweise EWR-Bürger können sich das aufwendige Verfahren sparen - ihre Ausbildung wird in Österreich automatisch anerkannt.

Hala Gouryh hofft, schnell wieder als Kinderärztin praktizieren zu können. "Es hängt von meinem Erfolg im Stichprobentest ab", sagt sie hoffnungsvoll. Sie weiß von befreundeten Kollegen, die die Prüfungen innerhalb von sechs Monaten geschafft hätten. Bei ihr wird es vermutlich länger dauern, denn sie muss zwei Kinder versorgen und ihr Mann durchläuft als Radiologe dasselbe Verfahren. Einen anderen Job kann sie sich nicht vorstellen: "Wir haben keine andere Möglichkeit, als in Österreich als Ärzte zu arbeiten."

Gerade Mediziner wie sie haben es Integrationsberaterin Karall zufolge bei der Berufsanerkennung schwer. Da ein geregeltes System fehlt, sind Flüchtlinge bei der Belegung der Kurse komplett auf sich allein gestellt. Sie müssen außerdem Prüfungen über Hygiene, Rezeptierkunde oder Medizinrecht bestehen, bevor die eigentliche Arztprüfung bei der Ärztekammer abgelegt wird. Berufserfahrung, also ob ein Arzt drei oder 20 Jahre in einem Spital gearbeitet hat, spielt hingegen meist keine Rolle.

Nicht weniger schwierig gestaltet sich hierzulande die Nostrifikation für Krankenpfleger. In Wien gibt es zwar spezielle Nostrifikationskurse, die zwischen zehn und zwölf Monaten dauern, doch "in anderen Bundesländern gibt es so etwas nicht, da müssen die Leute ihre ganze Ausbildung wiederholen", gibt Norbert Bichl, Koordinator in der Anlaufstelle Wien zu bedenken.

Sprachprüfung bei Ärztekammer kostet 868 Euro

Für viele Flüchtlinge sind nicht zuletzt die hohen Kosten unüberwindbares Hindernis. Von der Nostrifizierungsgebühr der Universität (150 Euro) bis hin zur Übersetzung von arabischen Diplomen, Jahreszeugnissen und Studienplänen können sich die Kosten bei Ärzten schnell auf mehrere hundert Euro summieren. Danach kommen Studiengebühren hinzu, um die notwendigen Prüfungen absolvieren zu können. Besonders hoch sind die Gebühren für die Sprachprüfung der Ärztekammer: Für den Test müssen die Teilnehmer 868 Euro aufbringen. Daher wird auch im kürzlich veröffentlichten Integrationsbericht gefordert, "die Höhe der Kosten durch die zuständigen Behörden zu überdenken".

Sarah Karall spricht von einem "Bürokratie-Dschungel", wenn Flüchtlinge ihre Abschlüsse anerkennen lassen wollen. Eine Hürde ist immerhin weggefallen. Wenn ein syrischer Arzt etwa keine Zeugnisse mehr besitzt, kann seine Qualifikation durch "praktische oder theoretische Prüfungen, Stichprobentests, Arbeitsproben sowie Gutachten von Sachverständigen" festgestellt werden, wie es im Gesetzestext heißt.

Um Flüchtlinge schneller auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren, ist am 12. Juli das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll die Anerkennung ausländischer
Berufsabschlüsse innerhalb von vier Monaten erledigt werden - sofern alle Unterlagen eingereicht wurden. Für Flüchtlinge, die keine Zeugnisse nachweisen können, gelten besondere Regelungen: Ihre Qualifikation kann
durch "praktische oder theoretische Prüfungen, Stichprobentests, Arbeitsproben sowie Gutachten von Sachverständigen" festgestellt werden. Daneben wurde mit dem Gesetz festgelegt, dass österreichweit
Beratungsstellen und ein Anerkennungsportal geschaffen werden.