Wien. (pech/dg) Die politischen Vereinbarungen im Zuge der Verhandlungen um einen neuen Finanzausgleich für den Bereich Gesundheit sind bereits sehr weit gediehen. So weit, dass die Ärztekammer bereits heute, Mittwoch, eine politische Bewertung dessen vornehmen will. Der "Wiener Zeitung" liegt der Entwurf zu den "politischen Eckpunkten der 15a-Vereinbarungen Gesundheit" vor. Darin werden Ziele und die Steuerung der Gesundheitsreform bis 2020 vorgegeben.
Vorgesehen ist der Ausbau von Gesundheitszentren (Primary Health Care) bei gleichzeitiger Entlastung des Spitalssektors. Von 2017 bis 2020 werden 200 Millionen Euro für die Bedeckung der Mehrkosten zweckgewidmet. Zur Erinnerung: Die Gesundheitszentren sollen vorrangig die Spitäler entlasten. In diesen Zentren sollen mehrere Ärzte eine Niederlassung haben und zum Beispiel Allgemeinmedizin, Gynäkologie und Augenheilkunde an einem Ort bündeln. Bis 2020 will man sich nun verstärkt dem Ausbau widmen.
Das Problem ist allerdings, dass es bisher de facto keine solchen Ärztezentren gibt. Damit gibt es auch keine Erfahrungswerte, was die Kostenentwicklung und die Effizienz dieser Maßnahme betrifft. Laut dem Papier nicht vorgesehen ist, dass Leistungen aus dem niedergelassenen Bereich in Spitalsambulanzen verlagert werden.
Ringen um Prozente
Obwohl sich Bund und Länder über die 15a-Vereinbarung weitgehend einig sind, bleibt die Frage der Kostenentwicklung dem Vernehmen nach ein Streitpunkt. Finanzminister Hans Jörg Schelling möchte den jährlichen Kostenzuschuss bis 2020 auf 2,9 Prozent drosseln. Die Länder fordern allerdings 3,6 Prozent und verweisen auf das kürzlich in Kraft getretene Ärztearbeitszeitgesetz. Dieses sieht ja vor, dass die Wochenarbeitszeit der Ärzte bis 2021 auf 48 Stunden reduziert wird. Laut dem steirischen Finanzreferenten Michael Schickhofer (SPÖ) soll das Zusatzkosten von insgesamt 1,2 Milliarden Euro verursachen. Die Umsetzung des Gesetzes ist in jedem Bundesland anders.
Kritik der Ärzte
Außerdem ist laut dem Papier vorgesehen, Ärzteniederlassungen künftig zentraler zu steuern. Ein Schwerpunkt wird auf die E-Medikation und Elga gelegt. Und: "Die Planung und Grundtypologie der Spitäler werden an die zeitgemäßen medizinischen und regionalen Organisationserfordernisse angepasst", heißt es wörtlich in dem Papier. Das bedeutet, dass es künftig mehr Spitäler geben soll, die auf einige wenige Fachbereiche besonders spezialisiert sind. Damit sollen Ressourcen geschont und gebündelt werden.
Ähnliches ist zum Teil schon in Wien Praxis. Im ländlichen Raum, wo es oft nur ein Krankenhaus für mehrere Gemeinden gibt, wird das wohl schwieriger.
Die Ärztekammer hatte schon im Vorfeld kritisiert, dass hier "hinter verschlossenen Türen" verhandelt wird. Die Gespräche mit dem Bund werden von den Gesundheitslandesreferenten geführt.
Im nun ausverhandelten Papier greift man allerdings einer Reihe von zuvor schon genannten Kritikpunkten vor. Zum Beispiel ist keine Regelung vorgesehen, wonach der Kostenersatz für Wahlarztleistungen wegfallen soll. Im Vorfeld der Gespräche hatten die Ärztevertreter entsprechende Bedenken geäußert. Auch Kündigungen von Kassenverträgen sind nicht vorgesehen. Geregelt wird allerdings, dass bei Kündigung eines Vertrags mit der Gebietskrankenkasse auch "die Verträge mit bundesweiten Trägern außer Kraft treten".
Am Sonntag ist dann die vorerst letzte Runde in den Finanzausgleichsverhandlungen geplant - Nachverhandlungen sind allerdings nicht ausgeschlossen.