Um die Mobilität am Arbeitsmarkt zu erhöhen, soll die Kombilohnbeihilfe erweitert werden. Arbeitslose Menschen, die einen weiter entfernten Arbeitsplatz annehmen, sollen Unterstützung erhalten; ebenso soll die Entfernungsunterstützung erhöht und die Übersiedlung selbst gefördert werden.
Die Zumutbarkeitsregelungen werden ausgeweitet: Die Mindestverfügbarkeit soll von 16 auf 20 stunden erhöht werden. Außerdem wird ein Mindestlohn von 1500 Euro als Zumutbarkeitsgrenze eingeführt - dies allerdings nach Sozialpartnervereinbarung, die bis Ende Juni vorliegen soll. Die Anpassung der AMS-Richtlinien soll im Ministerrat im Mai erfolgen, die Umsetzung ist ab Jänner 2018 geplant.
Ein Sozialpartnerpapier zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Tätigkeit soll im ersten Halbjahr 2017 legistisch umgesetzt werden. Die Vorlage im Ministerrat ist noch für März geplant, gelten soll das ab Juli 2017.
Zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen soll das Kumulationsprinzip abgeschafft werden. Auch das sollen die Sozialpartner bis Ende Juni verhandeln, ansonsten beschließt die Regierung dazu im dritten Quartal einen Vorschlag.
Das Pensionsthema ist knapp gehalten: Es wird ein Anlauf zur Angleichung der Pensionssysteme (einheitliches Pensionssystem) unternommen, dazu wird im April eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
Bis 30. Juni arbeitet die Regierung gemeinsam mit den Sozialpartnern an der flächendeckenden Umsetzung eines Mindestlohns von 1500 Euro. Auch hier erwartet die Regierung von den Sozialpartnern bis Ende Juni eine Lösung, sonst wird sie selbst im dritten Quartal 2017 einen Beschluss fassen.
Im Rahmen der Beschäftigungsaktion sollen für 20.000 über 50-jährige langzeitarbeitslose Menschen in Gemeinden, über gemeinnützige Vereine und Unternehmen Jobs geschaffen beziehungsweise gefördert werden. Dieses Programm beginnt im Juli 2017 mit Pilotprojekten. Die Mittel dafür werden vorerst auf zwei Jahre befristet. Im Herbst 2018 findet eine Evaluierung statt, sollte diese erfolgreich sein, werden weitere 200 Millionen Euro für 2019 dafür zur Verfügung gestellt.
Um die Einstellung von älteren Arbeitnehmern zu erleichtern, wird der Kündigungsschutz für Menschen mit 50+ gelockert. Das soll bereits ab Juli 2017 gelten.
Für Menschen mit Vermittlungsproblemen wird ein Case Management eingerichtet. Der Beschluss dafür soll im AMS-Verwaltungsrat im dritten Quartal erfolgen, umgesetzt soll diese Maßnahme ab 2018 werden.
Das Kapitel Gesundheit umfasst drei große Bereiche: Die Wartezeiten bei CT und MRT sollen verkürzt werden. Dafür wird bereits bis März eine vertragliche Lösung angepeilt. Um die ambulante Versorgung zu verbessern, sollen bis 2020 schrittweise zumindest 75 Primärversorgungszentren eingerichtet werden. Mit dem Ausbau soll Mitte 2017 begonnen werden. Die psychische Gesundheit soll durch einen verbesserten Zugang zu Psychotherapie verbessert werden. Hier sind die Krankenkassen und der Hauptverband aufgerufen, bis 30. Juni ein Konzept vorzulegen. Das Psychotherapiegesetz soll im vierten Quartal 2017 vorliegen.
Um Unternehmensgründungen zu erleichtern, soll das Insolvenzrecht modernisiert werden; Stichwort Kultur des Scheiterns. Da gescheiterte Selbständige von den Hürden bei einer Privatinsolvenz besonders betroffen sind, soll die Frist im Abschöpfungsverfahren für sie auf drei Jahre verkürzt werden, die Mindestquote soll zur Gänze entfallen. Das soll im Juli 2017 in Kraft treten.
Ein ganzes Bündel an Maßnahmen gibt es für Start-ups. Hier sollen Exzellenznetzwerke und Cluster gebildet werden. Besonders wichtig sind Forschungsanbindungen und Industriepartnerschaften. Die Umsetzung soll 2018 beginnen.
Bildung/Innovation
Im Lehrlingspaket ist die Übernahme aller Kosten für Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung vorgesehen, außerdem erhalten die Lehrlinge die Möglichkeit, Auslandspraktika zu absolvieren, wobei der Schwerpunkt auf Sprachen liegen soll. Umsetzung: ab Juli 2017.
Die Hochschulen sollen in Richtung Weltspitze entwickelt werden. Die Betreuung der Studierenden soll verbessert und eine bessere soziale Durchmischung erreicht werden. Dazu wird ein Studienplatzfinanzierungsmodell (mit Aufnahmeverfahren und Zugangsregeln) ausgearbeitet, das Hochschulbudget soll dementsprechend erhöht werden. Lehrlingen soll der Zugang zu Fachhochschulen erleichtert werden. Abgesichert soll das mit einer Verbesserung des Beihilfensystems werden. Die Studienplatzfinanzierung soll im Oktober 2017 im Ministerrat beschlossen und ab Jänner 2019 umgesetzt werden. Der Fördertopf für Lehrlinge soll ab dem Wintersemester 2017/18 gelten, die Studienbeihilfenreform ebenso.
In der Elementarpädagogik stehen die Einführung eines zweites Gratis-Kindergartenjahres und eines bundesweit einheitlichen Bildungsrahmenplans an. Start ist für Jänner 2018 geplant.
Die Schulautonomie soll im April in den Ministerrat kommen und ab Jänner 2018 gelten.
Schule 4.0 bedeutet, dass bis 2010/21 alle Schulen einen Breitbandanschluss haben, ab 2017 wird damit begonnen, die Schüler in der fünften und der neunten Schulstufe mit einem Tablet beziehungsweise Laptop auszustatten. Digitale Grundbildung wird in den Lehrplänen verankert, die Pädagogen erhalten dazu Fortbildung. Ministerrat im September 2017, Start 2018.
Die Digitalisierung wird insgesamt ausgebaut - Österreich hat hier Nachholbedarf. Die verpflichtende Papierrechnung für Handy und Internet wird abgeschafft. Die Breitbandmilliarde wird noch heuer evaluiert und eventuelle Verbesserungen vorgenommen. Genehmigungsverfahren für die IT-Infrastruktur (zum Beispiel Sendemasten) sollen vereinfacht werden, die Gebühren sollen sinken. Frequenzversteigerungen sollen "auf Basis wirtschaftlich vertretbarer Auktionsdesigns" durchgeführt werden. Bisher haben die drei Mobilfunknetzbetreiber, die sich mehrheitlich alle in ausländischer Hand befinden, Milliardensummen dafür in den Staatshaushalt gezahlt.