Bis 2020 soll die nächste Mobilfunkgeneration 5G in jeder Landeshauptstadt verfügbar sein. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes soll beim Ministerrat im Juni 2017 abgesegnet werden.
Die Forschungsquote soll auf 3,76 Prozent des BIP angehoben werden - dabei soll ein Drittel der Steigerung von der öffentlichen Hand kommen, zwei Drittel von privater Seite. Die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung soll in den nächsten drei Jahren mit je 100 Millionen Euro aus dem Jubiläumsfonds der Nationalbank dotiert werden. Der Beschluss ist im April im Ministerrat vorgesehen.
Energie/Umwelt
Im Energiebereich sieht das neue Arbeitsprogramm eine kleine und eine große Ökostromnovelle vor. Die Verfallsfristen für genehmigte Windkraftprojekte sollen verlängert werden. Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke und hocheffiziente Biogasanlagen sollen gefördert werden, für veraltete Biogasanlagen soll es Abwrackprämien geben. Auch im überarbeiteten Regierungsprogramm setzt man auf Förderungen und den Ausbau erneuerbarer Energieträger. Bis 2030 soll Österreich weitgehend energie-autonom sein, also kaum von Energieimporten aus dem Ausland abhängen.
Das bisherige Fördersystem - dieses sieht fixe Einspeisetarife für Ökostrom vor - soll allerdings in Richtung einer Investitionsförderung reformiert werden. Außerdem soll die Ökostrompauschale für Haushalte gedeckelt werden. Hier will man bis Dezember dieses Jahres konkrete Maßnahmen vorlegen. Ein Unsicherheitsfaktor, den die Regierung nicht beeinflussen kann, ist die Trennung der österreichisch-deutschen Strompreiszone, die die Preise hierzulande in die Höhe treiben könnte.
Noch nicht im Detail ausgearbeitet ist die neue Energie- und Klimastrategie des Bundes. Diese soll im Fokus der Energieeffizienz stehen und Forschungs- und Innovationsvorhaben im Bereich Umwelttechnologie fördern. Bei der öffentlichen Vergabe im Lebensmittelbereich soll ab Mai das Bestbieterprinzip gelten.
Sicherheit/Integration
Zu den schon im Vorfeld wohl umstrittensten und heikelsten Punkten zählen jene, die unter der Überschrift "Sicherheit und Integration" zusammengefasst sind. Dazu gehören mehr Überwachung, strengere Strafe für sogenannte Integrationsverweigerer ebenso wie ein Verschleierungsverbot und ein Kopftuchverbot, aber der Reihe nach.
Schon im April soll eine Strafrecht-Gesetzesnovelle durch den Nationalrat, die unter anderem den Straftatbestand "Staatsfeindliche Bewegungen" - zum Beispiel Reichsbürger oder salafistische Vereinigungen - genauer regelt. Außerdem sind härtere Strafen für sexuelle Übergriffe in der Gruppe und Angriffe auf öffentliche Bedienstete vorgesehen.
Im Rahmen der Terrorismusbekämpfung sollen sogenannte Gefährder, das ist allerdings kein Rechtsbegriff, künftig in Untersuchungshaft genommen werden. Wenn die Gefährdung nur abstrakt ist, wird die elektronische Fußfessel als gelinderes Mittel angestrebt und durch Gerichte entschieden. Juristen sehen diesen Punkt kritisch, weil Gerichte entscheiden müssen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in Zukunft zum Beispiel einen Terroranschlag begehen könnte. Außerdem soll es künftig eine Ausweisplicht beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten geben.
Auch die behördliche Überwachung wird deutlich ausgeweitet. Öffentliche Betreiber wie etwa die Wiener Linien und die ÖBB sollen Videomaterial über einen bestimmten Zeitraum speichern und bei "begründetem Verdacht" herausgeben. Die akustische Überwachung soll auch auf Autos ausgeweitet werden sowie der Zugriff auf Telekommunikationsdaten erleichtert werden. Das alles jedoch nur mit richterlichem Beschluss und im Rahmen der Terror-Bekämpfung.
Die Grenzkotrollen, derzeit bis Mai genehmigt, werden wohl auch darüber hinaus bestehen. Im Papier wird eine flächendeckende Überwachung der Grenzübergänge sowie der grünen Grenze in Zusammenarbeit zwischen Bundesheer und Polizei angestrebt. Außerdem sollen Autokennzeichen beim Grenzübertritt registriert werden und Reiseunternehmen sanktioniert werden, wenn sie auf internationalen Fahrten Passagiere befördern, die keine gültigen Papiere haben.
"Für die Durchsetzung einer neu zu fassenden Ausreiseanhaltung" werden "Rückkehreinrichtungen sowie Rückkehrzentren" eingerichtet. In diesen sollen abgelehnte Asylwerber untergebracht werden. Damit einher geht eine de facto Gebietsbeschränkung für jene, die keinen Asylstatus oder subsidiären Schutz bekommen. Außerdem sollen sie künftig nur noch Sachleistungen und keine Geldleistungen mehr bekommen. Die Schubhaftdauer wird auf 18 Monate verlängert. Auf der anderen Seite soll es großzügigere, auch finanzielle Unterstützungen für jene geben, die freiwillig ausreisen. Die von der ÖVP geforderte Halbierung der Obergrenze auf 17.500 Asylwerber für heuer ist nicht explizit genannt, lediglich eine "deutliche Reduzierung" der Migration.
Deutliche Verschärfungen gibt es im neuen Integrationsgesetz. Zum Beispiel soll es bald ein Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum geben. Ein Kopftuchverbot wird im neuen Regierungsprogramm nicht explizit genannt. Dafür heißt es aber im Wortlaut: "Der Staat ist verpflichtet, weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten. In den jeweiligen Ressorts wird bei uniformierten ExekutivbeamtInnen sowie RichterInnen und StaatsanwältInnen darauf geachtet, dass bei Ausübung des Dienstes dieses Neutralitätsgebot gewahrt wird." Das bedeutet also, dass Richterinnen, Polizistinnen und Staatsanwältinnen im Dienst kein Kopftuch tragen dürfen. Hier kommt vor allem seitens der Islamischen Glaubensgemeinschaft Kritik.