Wien. (jm) Zwei Milliarden Euro nimmt die rot-schwarze Koalition in die Hand, um die Beschäftigung anzukurbeln. Stellt ein Unternehmen jemanden neu ein, bekommt es für drei Jahre die Hälfte der Lohnnebenkosten erlassen. So lautet der Plan, der aber einige Ausnahmen kennt. Neuzuzügler nach Österreich bekommen die Förderung nicht. Konkret muss man hier arbeitslos gemeldet gewesen sein, den Job wechseln, eine Ausbildung hierzulande absolviert haben oder eine Rot-Weiß-Rot-Karte besitzen.
Konkret würde das bedeuten, dass für EU-Ausländer de facto keine Förderung möglich wäre. Die Regierung schickt damit auch ein Signal gen Osteuropa. Die dort deutlich niedrigeren Löhne hätten Österreich für Menschen aus dem Osten in den vergangenen Jahren attraktiv gemacht, sagte Kanzler Christian Kern am Dienstag nach dem Ministerrat. Trotz der Schaffung tausender Arbeitsplätze sei die Arbeitslosigkeit hierzulande immer weiter angestiegen. Damit soll Schluss sein.
Ob der Beschäftigungsbonus EU-Ausländer aber benachteiligen darf, darüber gehen die Meinungen auseinander. Der Europarechtler Franz Leidenmühler hält das klar für EU-rechtswidrig, das werde "vom Europäischen Gerichtshof sicher nicht akzeptiert", wie er am Montag im Ö1-"Mittagsjournal" sagte. "Diese Idee, dass die heimischen Arbeitskräfte geschützt werden, widerspricht diametral dem Binnenmarktgedanken", so Leidenmühler.
Legitim, aber offene Fragen
Verena Trenkwalder von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder befürchtet, dass der Beschäftigungsbonus "mit EU-Beihilfenrecht massiv kollidiert". Halte die Regelung nicht, müsste Österreich die Beihilfe von den Unternehmen wieder zurückfordern, so Trenkwalder.
Die Regierungsspitze teilt diese Einschätzungen nicht. Kanzler Kern und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner sind der Meinung, die Förderung kollidiere nicht mit dem EU-Recht, da sie sich nicht auf den Wohnort beziehe.
Ein Beschäftigungsbonus, der europarechtlich hält, sagt die Regierung. Das sieht auch der Europarechtler der Universität Innsbruck, Walter Obwexer, so. "Um legitime Ziele zu erreichen, ist es den Mitgliedstaaten erlaubt, Maßnahmen zu treffen, die ausländische Arbeitnehmer stärker belasten als Inländer", sagt Obwexer zur "Wiener Zeitung". Die Regierung möchte die Arbeitslosigkeit senken, "das kann sie aber nicht für ganz Europa tun, sondern nur zu Hause", sagt er. Das sei legitim und europarechtlich zulässig. Nun müsse aber geprüft werden, ob die einzelnen Punkte verhältnismäßig sind und nicht über das Ziel hinausgehen. Wenn es um die arbeitslos gemeldeten Personen geht, ist der Beschäftigungsbonus für Obwexer wohl verhältnismäßig, da "Österreich nicht alle Stellen dem Beschäftigungsbonus unterwirft, sondern nur die neuen". Was die Jobwechsler angeht, sollte es ebenfalls keine Probleme geben, "weil alle Unionsbürger betroffen sind, die in Österreich schon einen Job haben und diesen wechseln".