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Getrennte Wege bei Versammlungen

Von Simon Rosner

Politik

Die Regierung hat sich nur im Grundsatz auf ein Auftrittsverbot ausländischer Politiker geeinigt...


Wien. Die Volksabstimmung in der Türkei über die Einrichtung eines Präsidialsystems kommt schneller, als die demokratischen Mühlen in Österreich mahlen. In einem Monat, am 16. April, entscheiden die Türkinnen und Türken über das Verfassungsreferendum, und so lange wird der hochemotionale Wahlkampf um "Ja"- und "Nein"-Stimmen noch andauern - und das auch in Österreich.

Die Regierung will in der gegenwärtig sehr aufgeheizten Atmosphäre Auftritte türkischer Politiker verhindern, und zwar explizit durch gesetzliche Änderungen - zumindest darauf haben sich SPÖ und ÖVP bereits verständigt. Ansonsten herrscht in dieser Frage noch kein Konsens. Im Gegenteil.

Am Dienstag tauschten die Koalitionsparteien weniger inhaltlich Argumente aus als vielmehr Unfreundlichkeiten. "Der Umgang mit den Kollegen ist bisweilen eine Übung im Zen-Buddhismus", sagte Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ). Gemeint war wohl Innenminister Wolfgang Sobotka ÖVP), der sich wiederum an Kanzler Christian Kerns (SPÖ) mutmaßlicher Gesprächsverweigerung rieb. "Was ich so bedauerlich finde, ist, dass man Verhandlungen darüber gar nicht führt. Das ist nicht das Florett, da verwechselt der Bundeskanzler, glaube ich, das Florett mit der Keule." Am Freitag soll in der Causa jedenfalls weiterverhandelt werden.

Doch selbst wenn diese Woche noch eine gemeinsame Linie gefunden werden sollte, ist der parlamentarische Fristenlauf vor dem Referendum nicht mehr zu gewinnen - oder nur theoretisch durch das Ausreizen der Geschäftsordnung und die Einberufung von Sondersitzungen.

Möglich ist aber, dass bei einigen Punkten die Begutachtungsfrist per Initiativantrag umgangen wird. Konkret geht es um das (wie auch immer ausgestaltete) Auftrittsverbot für ausländische Politiker, wenn man so will, eine "Lex Erdogan", auf das sich im Grundsatz beide Parteien verständigt haben. Sobotka junktimiert allerdings diese Gesetzesänderung mit zwei weiteren von ihm geforderten, nämlich der Verlängerung der Antragsfrist von Versammlungen (72 Stunden) und der Einrichtung von Schutzzonen. Ohne diese Neuerungen wäre auch eine "Lex Erdogan" sinnlos, heißt es aus dem Innenministerium.

Das aber berührt den grundsätzlichen Dissens in der Koalition. Denn die SPÖ ist nur bereit, einen einzigen Artikel im Versammlungsgesetz zu ändern, konkret geht es um eine Ergänzung von Paragraph 6, in dem festgehalten ist, unter welchen Umständen eine Versammlung untersagt werden muss. Drozda will diesen Passus erweitern, um künftig Wahlauftritte von ausländischen Politikern verhindern zu können.

Sobotkas Schachzug

Sobotka reicht das nicht, er will eine umfassende Reform des Versammlungsgesetzes. Bereits Anfang Februar hatte der Innenminister einen Versuch in diese Richtung unternommen, die Kanzlerpartei lehnte dies damals allerdings entschieden ab und offenbarte grundsätzlich keine besonders hohe Diskussionsbereitschaft in dieser Frage. Damals war jedoch auch noch keine Rede von Wahlkampfauftritten von AKP-Politikern in Österreich (und anderen europäischen Ländern).

Auch hier war in Person von Außenminister Sebastian Kurz die ÖVP Erste beim Fordern eines Verbotes solcher Auftritte. In diesem Fall zog allerdings der Koalitionspartner nach, auch Kanzler Kern und sein Minister Drozda wollten rasch eine gesetzliche Möglichkeit schaffen, um solche Wahlkampfauftritte verhindern zu können. Sobotka verpackt diese nun in seine bereits Anfang Februar geforderte und von der SPÖ damals brüsk zurückgewiesene Reform. Ein geschickter Schachzug, sagen die einen, ein koalitionäres Foul, die anderen.

Wichtig ist: Es geht da wie dort um das Versammlungsgesetz. Eine Rede eines ausländischen Politikers findet aber in der Regel in anderem Rahmen statt. So war etwa auch der Besuch samt Auftritt des damaligen Premiers Recep Tayyip Erdogan im Jahr 2014 in der Albert-Schulz-Halle in Wien keine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz, sondern eine Veranstaltung. Geladen hatte der türkische Verein UETD.

Veranstaltungen wie diese unterliegen wiederum Landesgesetzen. Sie können zwar deshalb auch leichter untersagt werden, da es mehr Auflagen für Veranstaltungen gibt (Parkplätze, WC-Anlagen, etc), sie wären allerdings durch eine Reform des Versammlungsgesetzes wie dies die Regierung plant nicht berührt.

Dennoch hatte auch die von Sobotka geforderte Novelle des Versammlungsgesetzes ihren Ausgangspunkt in innertürkischen Konflikten. In gewisser Weise begann alles mit der Konditorei Aïda, als eine kleine Demonstration von Kurden auf dem Stock-im-Eisen-Platz in Wien im vergangenen August eskalierte. Einige Türken griffen Demonstranten mit Pfefferspray an, der Gastgarten der nahen Aïda wurde dabei "verwüstet", wie Medienberichten zu entnehmen war.

Heikle Formulierung

Wenige Tage später war es Gernot Blümel, ÖVP-Chef in Wien, der dieses Ereignis zum Anlass nahm, spezielle Zonen für Demonstrationen in der Hauptstadt zu fordern, die Aïda initiierte zudem eine Petition mit ähnlichen Forderungen, der sich die ÖVP-Landespartei im Oktober anschloss. Der Vorstoß Blümels und die Petition der Konditorei blieben allerdings nur Randthema, die ÖVP ist in Wien nur mehr viertstärkste Kraft und nicht Teil der Regierung. Doch Wolfgang Sobotka nahm den Ball auf und präsentierte eben im Februar seine Forderungen, die noch weit über die Einrichtung von sogenannten Demozonen hinausreichen.

Das Reformvorhaben will Sobotka nun durch den Passus ergänzt wissen, dass der "Innenminister im Einvernehmen mit dem Außenministerium einem ausländischen Politiker die Teilnahme an einer Veranstaltung" unter gewissen Bedingungen untersagen kann. An dieser Formulierung stieß sich jedoch Drodza, der die Passage als in der "Sache untauglich" bezeichnete.

Ende der Vorwoche legte nun Drozda selbst einen Vorschlag vor. Laut diesem soll es künftig der Bundesregierung möglich sein, eine Versammlung zu untersagen, wenn diese "außenpolitischen Interessen, anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen und Gepflogenheiten oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich zuwiderläuft". Gemeinsam ist beiden Ansätzen, dass die Entscheidungsbefugnis über ein eventuelles Versammlungsverbot von der Verwaltung zur Regierung wandert. Und gemeinsam haben beide Varianten auch eine allgemeine Textierung. Es geht - natürlich - nicht um Auftritte nur türkischer Politiker.

Genau das macht die mögliche Novelle aber heikel. Kann einem ausländischen Gewerkschafter ein Solidaritätsauftritt bei einer Demonstration des ÖGB untersagt werden? Kann nach diesen Neuerungen die Regierung eine Versammlung verhindern, an der beispielsweise der Dalai Lama teilnimmt, weil damit "außenpolitische Interessen", konkret mit China, gefährdet werden? Es sind Fragen wie diese, die die Verhandler auch erwägen müssen.