Krems/Klagenfurt. (rei) Im Hauptprozess gegen die acht führenden Mitglieder des Pseudo-Gerichtshofs "ICCJV" ("International Common Law Court of Justice Vienna") im vergangenen April wurde sein Verfahren ausgeschieden, jetzt gibt es auch für Wolfgang E. ein Urteil: 14 Monate Haft, 11 davon bedingt, wegen schwerer Nötigung und Amtsanmaßung - nicht rechtskräftig.
E. war einer der "Sheriffs" des "ICCJV", die im Sommer 2014 im niederösterreichischen Hollenbach versuchten, die Sachwalterion eines ihrer Mitglieder vor ein "Naturgericht" zu stellen (die "Wiener Zeitung" berichtete ausführlich). Das Verfahren gegen den 47-jährigen war ausgeschieden worden, um abzuklären, ob Unterschriften und Fingerabdrücke auf einem fingierten "Haftbefehl" von E. stammen. Experten sahen dies als eindeutig erwiesen an.
In der Hauptverhandlung im April hatte E. noch behauptet, er sei als "Enthüllungsjournalist" tätig gewesen, und versuchte wie die meisten seiner Mitangeklagten, Ziele und Motivationen des "ICCJV" herunterzuspielen. Im April wurden sechs Angeklagte nach einer 19-stündigen Marathonverhandlung zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt, nur ein Angeklagter wurde freigesprochen. Die Urteile sind, bis auf jenes der Hauptangeklagten Michaela W., inzwischen rechtskräftig.
Der "ICCJV" hatte kurz nach dem Scheitern der "Gerichtsverhandlung" in Hollenbach seinen Sitz in die Schweiz, ans Anwesen des Industriellen Daniel Model, verlegt. Im "ICCJV" finden sich auch gewaltbereite Kampfsportler und Rechtsextremisten.
Eine weitere Staatsverweigerin wurde am Montag in Klagenfurt wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt nicht rechtskräftig zu 12 Monaten Haft, vier davon unbedingt, verurteilt. Sie hatte wegen ihrer bevorstehenden Pfändung den Gerichtsvollzieher ins UCC-Schuldenregister eingetragen. Ihre "Forderungen": 30.000 Euro.