Salzburg. Schon beim Auffliegen des Salzburger Finanzskandals Ende 2012 hatte es geheißen, dass die gerichtliche Aufarbeitung Jahre dauern werde. So ist es auch gekommen. Nun, viereinhalb Jahre später, beginnt heute, Dienstag, am Landesgericht Salzburg der dritte, aber bisher umfangreichste und am meisten beachtete Prozess im Zusammenhang mit dem Finanzskandal.

Sieben Angeklagten wird Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Prozessen ist die Anklagebank diesmal prominent besetzt. Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) findet sich ebenso darauf wie der ehemalige Landeshauptmann-Stellvertreter und SPÖ-Landesrat Othmar Raus. Ebenfalls angeklagt sind der heutige Magistratsdirektor der Stadt Salzburg, der städtische Finanzdirektor sowie der ehemalige Leiter der Landes-Finanzabteilung, Eduard Paulus. Hauptangeklagte ist die ehemalige Budget-Referatsleiterin und Zentralfigur des Skandals, Monika Rathgeber. Alle Angeklagten beteuerten bisher ihre Unschuld.

Wie kamen die Derivate
von der Stadt zum Land?

Bis Ende Juli sind 19 Verhandlungstage anberaumt, es könnten aber einige mehr werden. Bereits jetzt gibt es zusätzliche Beweisanträge der Verteidiger, auch ein zusätzliches Finanzgutachten wurde beantragt. Dass ausgerechnet der Bürgermeister der Stadt Salzburg unter den ersten angeklagten Politikern ist, hätte beim Ausbruch des Skandals kaum jemand für möglich gehalten. Insgesamt geht es in dem Verfahren nur um einen Nebenaspekt der hunderte Millionen schweren Finanzcausa. Dieser Nebenaspekt hat es aber in sich. Das Land Salzburg hat 2007 sechs negativ bewertete Zinstauschgeschäfte bei vier Banken laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ohne entgeltliche Gegenleistung von der Stadt übernommen. Dadurch sei dem Land ein Schaden von rund 4,9 Millionen Euro entstanden. Eine schriftliche Notverordnung für die Übertragung der Derivate habe es entgegen der sonst üblichen Praxis nicht gegeben, ebenso wenig eine Genehmigung des Gemeinderates, heißt es in der 69 Seiten umfassenden Anklageschrift. Die Strafandrohung bei Untreue liegt bei ein bis zehn Jahren Haft.

In der Anklageschrift wird Schaden und Raus vorgeworfen, eine politische Vereinbarung getroffen zu haben, dass das Land die Geschäfte übernehmen müsse. In weiterer Folge habe Rathgeber ihre Kompetenzen überschritten und das Land durch die Übernahme der Geschäfte geschädigt, wozu Schaden und Raus durch ihre Vereinbarung beigetragen hätten. "Es gab keine Weisung, keine Aussprache, keine politische Intervention", sagte Schaden nach der Anklageerhebung. Als er erstmals über negative Entwicklungen der Swaps informiert wurde, habe er überlegt, den Stadtsenat zu informieren. "Da ist in der Finanzabteilung des Landes eine gewisse Unruhe entstanden."