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Der Einzelfall entscheidet

Von Michael Ortner

Politik

Österreich schiebt weiter afghanische Asylwerber in ihre Heimat ab, obwohl sich die Lage dort verschlimmert.


Wien. 36 Tote, 59 Verletzte. Das ist "nur" die schreckliche Bilanz des jüngsten Autobombenanschlags am Donnerstag auf eine Bank in Kabul. Erst Anfang Juni ist in der afghanischen Hauptstadt eine Bombe im Diplomatenviertel detoniert. Die Explosion kostete mehr als 150 Menschen das Leben. In Deutschland und Österreich heizte der verheerende Anschlag die Diskussion um die Abschiebungen erneut an.

Denn am selben Tag sind 17 Asylwerber in einem Flieger von Wien nach Kabul gesessen. Deutschland hingegen hat die Abschiebungen in das Land ausgesetzt - außer für Straftäter und Gefährder. Bis jetzt. Nach deutschen Medienberichten soll kommende Woche wieder ein Flugzeug mit Asylwerbern von Leipzig nach Afghanistan starten.

Österreich blieb bei seiner harten Linie. Heuer wurden bereits 383 Afghanen außer Landes gebracht. Davon wurden 195 gemäß den Dublin-Regeln in andere EU-Staaten überstellt, 56 Afghanen wurden direkt abgeschoben und 132 kehrten freiwillig zurück.

Gegen die rigorose Abschiebepraxis regt sich nicht nur aufseiten der Menschenrechtsorganisationen Widerstand, sondern auch in der Politik. Grünen-Menschenrechtssprecherin Alev Korun versucht seit einiger Zeit, die Abschiebungen in das asiatische Land zu stoppen. "Afghanistan ist nach Syrien das unsicherste Land der Welt", sagt Korun zur "Wiener Zeitung".

Grüne fordern Abschiebestopp

Die Zahlen sprechen für sich: Im ersten Quartal 2017 sind 715 Zivilisten getötet worden, 126.000 Menschen sind innerhalb des Landes auf der Flucht und die UN-Organisation OCHA registrierte Zwangsvertreibungen in 29 von 34 Provinzen des Landes. Das österreichische Außenministerium warnt vor allen Reisen in das Land.

Im Nationalrat brachte Korun Mitte Juni deshalb einen Entschließungsantrag ein, in dem sie und weitere Abgeordnete von der Regierung ein Ende der Abschiebungen fordern. Der Antrag wurde abgelehnt, im Innenausschuss versuchte sie es erneut. Doch auch dort stieß sie auf breite Ablehnung. Laut dem ÖVP-Abgeordneten Friedrich Ofenauer ist eine generelle Gefahr für ganz Afghanistan nicht gegeben. Der Antrag der Grünen wurde vertagt.

Ganz gleich wie instabil die Lage in Afghanistan ist: "Eine allgemeine Betrachtung des Landes ersetzt nicht die individuelle Betrachtung", sagt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums (BMI). Man setze weiter auf das Prinzip der Einzelfallprüfung. Dabei wird unter anderem gefragt: Gibt es familiäre Anknüpfungspunkte, hat jemand schon vorher in Afghanistan gelebt, wie ist es um Gesundheit und Bildungsstand bestellt.

Das greift für Korun jedoch nicht. Sie fordert eine neue Lagebeurteilung für Afghanistan, bei der auch die Expertise des Heeres-Nachrichtenamtes eingeholt wird. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass für das Heeres-Nachrichtenamt Afghanistan ein sicheres Land darstellt."

Das BMI bekräftigt, es würden ausschließlich Personen nach Afghanistan rückgeführt, deren Verfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde. Das bedeutet, dass sowohl das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA, erste Instanz) als auch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG, zweite Instanz) einen Asylantrag abweisen und damit eine Gefährdung bei einer Rückkehr in die Heimat ausgeschlossen werden kann. Wird der Status auf Asyl nicht zuerkannt, gibt es immer noch die Möglichkeit auf subsidiären Schutz.

Rückkehrer
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Reintegration

Doch die Chancen werden geringer. "Meiner Wahrnehmung nach steigt die Zahl der negativen Entscheidungen für Afghanistan sowohl in erster als auch in zweiter Instanz", sagt Christian Schmaus, Rechtsanwalt unter anderem für das Asylrecht. Argumentiert werde häufig mit "innerstaatlichen Fluchtalternativen".

Das BVwG zieht für seine Erkenntnisse unter anderem Länderberichte aus der Staatendokumentation des BFA heran oder es gibt selbst Gutachten in Auftrag.

Seit Ende Februar gibt es ein neues Gutachten, das die Reintegrationsperspektiven in Afghanistan deutlich positiver einschätzt als vorher. "Es gibt keine Gründe, welche die Rückkehr nach Afghanistan von männlichen Einzelpersonen unmöglich machen oder eine Gefährdung der Rückkehrer bedeuten würde", fasst der gerichtlich vereidigte Sachverständige Karl Mahringer zusammen. Die Kosten für Essen und Obdach in Kabul taxiert er auf 140 Dollar pro Monat. Politikwissenschafter Sarajuddin Rasuly, langjährig als Afghanistan-Gutachter vom BVwG beauftragt, sieht das anders. "350 Dollar für die Lebenshaltungskosten sind realistisch für ein menschenwürdiges Leben."

Als rechtliche Grundlage für die Abschiebungen nach Afghanistan dient das Ende 2016 geschlossene "Joint Way Forward"-Abkommen zwischen der EU und Afghanistan. Afghanische Behörden stellen gültige Reisepapiere aus, um die Rückkehr zu erleichtern. Im Gegenzug erhält das Land 1,2 Milliarden Euro Finanzhilfen bis 2020.

Um weniger medienwirksame Abschiebungen (1219 bis Ende Mai) durchführen zu müssen, setzen BMI und BFA auf freiwillige Rückkehrer. Diese erhalten bis zu 370 Euro und die Reisekosten. Bei der Ausreise in bestimmte Staaten wie etwa Nigeria sogar bis zu 500 Euro. In den ersten fünf Monaten entschlossen sich 1855 für eine freiwillige Rückkehr. Um die Ausreise noch schmackhafter zu machen, stellte Innenminister Wolfgang Sobotka Ende März die Kampagne "1000 Euro für 1000 Personen" vor. Demnach sollen die ersten tausend freiwilligen Rückkehrer jeweils 1000 Euro bekommen, Familien können maximal 3000 Euro in ihr Herkunftsland mitnehmen.

Geld nicht für alle

Es gibt jedoch einige "Ausschlussgründe". So erhalten etwa Staatsangerhörige aus Westbalkan-Ländern nur 50 Euro. Asylwerber, die ausreichend Eigenmittel besitzen oder bereits eine Unterstützungsleistung bezogen haben, haben keine Chance auf den Bonus. Außerdem gilt das "Angebot" nur für jene, die sich vor dem 15. März 2017 im Asylverfahren befunden haben. Laut BMI wurden bisher rund 400.000 Euro ausbezahlt - 40 Prozent des Kontingents.

Bei der Rückkehrhilfe der Caritas ist die Zahl der Beratungen auf demselben Niveau wie 2016. Heuer gab es bisher rund 1900 Beratungen in ganz Österreich. "Einen Effekt vom Rückkehr-Bonus können wir nicht bestätigen", sagt Michael Hajek, Leiter der Rückkehrhilfe. Doch was rät die Caritas einem Asylwerber, der nach Afghanistan zurückkehren will? "Nur wenn wir massive Bedenken haben, raten wir von einer Rückkehr ab", sagt Hajek.

Asyl erhalten Menschen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden oder Verfolgung befürchten. Grundlage dafür ist die Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951. Erhält ein Asylwerber einen positiven Bescheid, gilt die Aufenthaltsberechtigung zunächst für drei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist, gilt die Berechtigung unbefristet.

Subsidiären Schutz erhalten Menschen, deren Asylantrag abgewiesen wurde. Da ihr Leben oder Gesundheit jedoch im Herkunftsland bedroht sind, erhalten sie Schutz vor einer Abschiebung. Die Aufenthaltungsberechtigung gilt befristet für ein Jahr und kann auf Antrag um jeweils zwei Jahre verlängert werden.