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Tempo bei Datenschutz

Von Petra Tempfer

Politik

Das Datenschutzgesetz ist ohne Diskussion im Verfassungsausschuss.


Wien. "Eine selbst für österreichische Verhältnisse einmalige Vorgangsweise." So bezeichnete der Datenschutzaktivist Max Schrems im Ö1-"Mittagsjournal" die Art und Weise, wie die Neufassung des Datenschutzgesetzes Montagnachmittag im Verfassungsausschuss "durchgepeitscht" wurde: Die Begutachtung hatte erst am Freitag geendet, Einsprüche hätten in der kurzen Zeit über das Wochenende niemals berücksichtigt werden können, so Schrems. Das sei besorgniserregend. Irritierend ist zudem in diesem Zusammenhang: Das Sicherheitspaket wird aus datenschutzrechtlichen Bedenken der SPÖ noch immer diskutiert.

Beim neuen Datenschutzgesetz ist indes der gesamte bisherige Werdegang mehr als unüblich. Nur zwei Tage nach dem Rücktritt des Vizekanzlers Reinhold Mitterlehner Mitte Mai ist es als Entwurf des Bundeskanzleramtes bis 23. Juni in Begutachtung gegangen - die Regierung hat aber bereits am 7. Juni im Ministerrat eine Regierungsvorlage in den Nationalrat eingebracht. Der Ministerrat hielt in seinem Beschluss fest, dass "die Einarbeitung von Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren (. . .) im Rahmen des parlamentarischen Prozesses" erfolgen sollten. SPÖ und ÖVP scheinen sich hier aber längst handelseins zu sein und Druck machen zu wollen. Geplante Verfassungsbestimmungen, für die man die Opposition bräuchte, wurden nämlich weggelassen.

Zwei-Drittel-Materienwurden einfach ausgespart

Ursprünglich hätte das Grundrecht auf Datenschutz neu formuliert und eine reine Bundeszuständigkeit für Datenschutz in der Verfassung geschaffen werden sollen. Das geht ohne die Opposition allerdings nicht. Die Zwei-Drittel-Materien wurden somit ausgespart. "Wir haben die Variante so gewählt, dass keine Verfassungsbestimmungen drin sind, und dann können wir das einfach gesetzlich umsetzen", sagte der SPÖ-Verfassungssprecher und Obmann des Verfassungsausschusses Peter Wittmann zu Ö1. Die sogar in den Gesetzes-Erläuterungen empfohlenen Kompetenzänderungen wären laut Wittmann zwar "schöner, aber es muss nicht sein".

Die Zeit dränge. Man wolle Behörden und Unternehmen genug Zeit zur Umsetzung geben. Bei diesem Gesetz sei man sich mit der ÖVP nun einmal einig. Harald Stefan von der FPÖ äußerte diesbezüglich massive grundrechtliche Bedenken. Der grüne Klubchef Albert Steinhauser bezeichnete die Vorgehensweise als "unseriös und inakzeptabel". Laut Nikolaus Scherak von den Neos ist diese aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch - aus parlamentarischer untragbar.

Die gesetzlichen nationalen Änderungen gehen auf die vor etwas mehr als einem Jahr beschlossene Datenschutz-Grundverordnung der EU zurück, die formal zwar gültig und direkt anwendbar ist, deren Anwendung aber bis 25. Mai 2018 ausgesetzt wurde. Bis dahin haben die Mitgliedstaaten nun Zeit, ihre Datenschutz-Anpassungsgesetze zu erlassen, die einen gewissen Spielraum für nationale Regeln lassen. Mit der neuen Grundverordnung sollen personenbezogene Daten besser geschützt werden. Hohe Strafen von bis zu 20 Millionen Euro respektive 4 Prozent des globalen Konzernumsatzes drohen.