Wien. Wer draußen ist, kommt nicht rein. Wer drinnen ist, kommt aber auch nicht raus. Zäune schützen - und Zäune sperren ein. Im Fall der Gatter für die Gatterjagd wiegt freilich Zweiteres schwerer. Für das gefangene Wild gibt es kein Entkommen. Es wird in eingezäunten Gehegen herangezüchtet, um darin von Gastjägern im Zuge von Veranstaltungen bejagt zu werden.
In naher Zukunft sollen daher alle Landesjagdgesetze dahingehend novelliert sein, dass sämtliche Jagdgatter - österreichweit gibt es noch 86 - verboten sind. In Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark gelten bereits jetzt Gatter-Verbote. In Wien und dem Burgenland sind sie beschlossen, in Niederösterreich und Salzburg in Planung. Zum Vergleich: In Deutschland werden lediglich keine neuen Jagdgatter mehr zugelassen.
In Niederösterreich, dem Bundesland mit den meisten Gattern, protestiert allerdings das Stift Klosterneuburg. Deren drei Gatter dienten nicht dazu, Wild einzusperren, um es besser zu erlegen. Vielmehr hätten diese eine regulierende Funktion, "damit die Natur darin Chancen hat", sagt Forstchef Hubertus Kimmel. Dass ausnahmslos alle Gatter in Niederösterreich entfernt werden sollen, könne er daher nicht ganz nachvollziehen.
"Mehr Schäden als vorher"
"Kommt das Gatter-Verbot, haben wir wahrscheinlich mehr Schäden im Wald als vorher", sagt Kimmel. Das Wild "von außen" würde zum Beispiel den Bestand an seltenen Eiben und Eschen, derzeit innerhalb des Zaunes, durch vermehrten Wildbiss gefährden. Die Diversität der Flora und Fauna, die durch zum Teil historische Zäune entstanden sei, drohe zu verschwinden. Die Gatter gänzlich abzuschaffen, wäre daher laut Kimmel ein Fehler.
Das Stift besitze 8000 Hektar Forst, 2140 Hektar davon seien eingezäunt, sagt Kimmel. In Niederösterreich gibt es insgesamt 74 Jagdgatter. Ab 1. Jänner 2029 sollen alle Gatter laut einer geplanten Gesetzesnovelle abgerissen sein. Diese habe man bereits im Sommer beim zuständigen Ausschuss eingebracht, heißt es aus dem Büro von Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf auf Nachfrage. Jetzt müsse sie noch verhandelt werden.
Im Antrag sei jedoch ohnehin verankert, heißt es weiter, dass ab 1. Jänner 2029 umfriedete Eigenjagdgebiete in neue Nachnutzungsformen wie Wildgehege oder Forschungsgehege umgewandelt werden können. Voraussetzungen dafür sind laut Antrag "wissenschaftliche Expertisen, eine Qualitätssicherung und -zertifizierung durch die Landesregierung sowie eine behördliche Genehmigung. Dabei wären im Lichte der öffentlichen Interessen insbesondere ökopädagogische und landeskulturelle Aspekte, Aspekte der besonderen Erholungswirkung sowie Aspekte der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen". In Wildgehegen darf zwar mitunter auch gejagt werden, allerdings nur unter strengen Kriterien.