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Eine Systemfrage

Von Brigitte Pechar

Politik

Der Finanzminister spart sich bei Pensionen knapp eine Milliarde Euro.


Wien. Im Nationalrat wird am Donnerstag die Pensionserhöhung für das kommende Jahr beschlossen. Pensionen bis zu 1500 Euro werden nun um 2,2 Prozent erhöht. Zwischen 1500 und 2000 Euro gibt es einen monatlichen Pauschalbetrag von 33 Euro. Bei Ruhebezügen darüber hinaus bis zu 3355 Euro wird exakt die Inflation mit 1,6 Prozent abgegolten. Danach sinkt die Erhöhung linear ab. Wer mehr als 4980 Euro Pension bezieht, bekommt überhaupt keine Aufstockung.

Allerdings gab es dazu am Mittwoch einige Aufregung, da ein Papier kursiert, wonach die ÖVP auch Pensionshöhen zwischen 3355 Euro und 4980 Euro einheitlich um 53 Euro erhöhen wollte und auch Pensionen über 4980 Euro erhöhen wollte. Später hieß es von der ÖVP, das sei ein alter Entwurf. Man wolle aber noch verhandeln. Unklar war, ob die ÖVP nun doch auch höhere Pensionen anpassen will. Allerdings wird es dafür an Zustimmung mangeln.

Mehr Beitragszahler entlasten

Erfreuliches zu den Pensionen kommt in diesen Tagen aus dem Sozialministerium: Demnach wird der Bundeszuschuss heuer um fast eine Milliarde niedriger ausfallen als im Bundesfinanzrahmengesetz (10,639 Milliarden Euro) vorgesehen. Bereits 2015 wurde der Voranschlag mit fast 700 Millionen Euro und im Vorjahr um 860 Millionen Euro unterschritten.

Hauptverantwortlich dafür ist die gute Konjunktur, wodurch mehr Menschen in Beschäftigung sind und Beiträge zahlen. Laut Experten des Sozialministeriums bleibt der Bundeszuschuss bis 2050 gleich - bei 6 Prozent des BIP (inklusive Beamtenpensionen). Und das, obwohl in den nächsten Jahren die Babyboomer in Pension gehen. Das sei auch die Einschätzung der EU-Kommission im Aging Report, der 2018 veröffentlicht wird.

Das gesamte Pensionssystem - inklusive Verwaltung, Reha, Krankenversicherung der Pensionisten und Bruttopensionen - kostet 40 Milliarden Euro. Für die Beamten kommen noch einmal 10 Milliarden Euro dazu. Die rückgängigen Bundeszuschüsse lassen aber keine strukturellen Rückschlüsse zu, erklärt Christine Mayrhuber, Pensionsexpertin am Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo), der "Wiener Zeitung". Was sie aber deutlich machten, sei die Abhängigkeit des österreichischen Pensionssystems vom Arbeitsmarkt. So, wie jetzt die Zuschüsse sinken, würden sie in der Krise durch höhere Arbeitslosigkeit steigen. Der Bundeszuschuss wirke sozusagen als Stabilisator.

Über das System nachdenken

Da der Arbeitsmarkt sehr stark segmentiert sei - "Es gibt durchgängige Erwerbsbiografien und andere, die immer wieder durch Arbeitslosigkeit oder Karenzzeiten unterbrochen sind. Andere Biografien zeigen zwar durchgängigen Erwerb auf, allerdings mit sehr geringem Einkommen." - müsse man früher oder später systemische Überlegungen anstellen. Das österreichische Pensionssystem baue auf 45 Versicherungsjahren auf. Die neuen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt samt seinen sozialen Verwerfungen durch die weltweite Konkurrenz der Arbeitnehmer könne darin nicht abgebildet werden. Was die immer wieder diskutierte Pensionsautomatik betrifft, sagte Mayrhuber, bedeute diese schlicht "Kürzung". Das mache auch das schwedische System deutlich. Im Fall Schwedens gleiche der Staat durch Zuschüsse diese Kürzungen wieder aus.

Im Sozialministerium weist man auch darauf hin, dass die Ersatzrate (Pension) in Deutschland bei 40 Prozent des Gehalts liegt, in Österreich bei 80 Prozent. Was auch bedeute, dass die Altersarmut in Österreich um
fünf Prozentpunkte unter jener Deutschlands liege. Das bedeute, dass in Deutschland viel mehr Augenmerk auf eine zweite Säule (Riester-Rente) gelegt werden muss.

Die "Wiener Zeitung" hat sich die Pensionspläne der Parteien in deren Wahlprogrammen angeschaut:

Die Grünen

Die Grünen fordern ein einheitliches Pensionssystem mit gleichen Beiträgen, gleichen Berechnungsregeln und gleichen Leistungen für alle. Die Pension besteht aus einer steuerfinanzierten, existenzsichernden Grundpension von ca. 900 Euro und einer, nach versicherungsmathematischen Regeln berechneten Versicherungspension aus Beiträgen. Beide Pensionsteile zusammen sind durch eine Höchstpension gedeckelt. Zeiten der Kinderbetreuung, der Krankheit, der Arbeitslosigkeit oder des Zivildienstes werden durch die Grundpension abgedeckt. In die Versicherungspension fließen nur tatsächlich bezahlte Beiträge. In Ehe oder Partnerschaften bezahlte Versicherungsbeiträge kommen beiden Partnern jeweils in gleicher Höhe zu Gute. Die Berechnung der Versicherungspension erfolgt einheitlich und nicht etwa für Männer und Frauen getrennt.

FPÖ

Die Zahl der Versicherungsträger auf einen oder zwei reduzieren; faire Anpassung des faktischen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche; Vereinheitlichung des gesamten Systems und die Abschaffung von Sonderbehandlungen und Privilegien und die Steigerung der Erwerbsquote.

SPÖ

Pensionen verfassungsrechtlich absichern. Die Mindestpension bei 30 Arbeitsjahren wurde bereits auf 1000 Euro angehoben, der nächste Schritt muss eine Mindestpension von 1500 Euro für Paare und eine Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Mindestpension sein. Die Kosten dafür hat die SPÖ mit 50 Millionen Euro jährlich berechnet.

Bei Sonderpensionen, sogenannten Luxuspensionen, ist derzeit für Pensionsteile ab einem Ruhensbezug über der Höchstbeitragsgrundlage je nach Höhe ein fünf- bis 25 prozentiger Zusatzbetrag fällig. Dieser soll nach den Plänen der SPÖ jeweils verdoppelt werden.

ÖVP

Anpassung des faktischen Pensionsalters an das gesetzliche; Abschaffung aller noch verbliebenen Pensionsprivilegien und höhere Zuschläge bei der Korridorpension bei längerem Arbeiten: Derzeit gibt es einen Abschlag von 5,1 Prozent pro Jahr, wenn man früher in Pension geht, und einen Zuschlag von 4,2 Prozent, wenn man später geht. Die ÖVP will den Aufschlag für jene, die bis 68 arbeiten, auf 5,5 Prozent pro Jahr erhöhen. Zudem sollen in diesem Fall zwischen dem 65. und 68. Lebensjahr keine Pensionsversicherungsbeiträge anfallen.

Neos

Sofortiges Heranführen des faktischen Pensionsalters aller an ein Referenz-Pensionsalter von 65 Jahren mit entsprechenden Ab- und Zuschlägen (ca. 6 Prozent/Jahr). Alle Sonderregelungen sollen sehr rasch abgeschafft werden. Das Pensionsharmonisierungsgesetz 2005 muss umgehend umgesetzt werden. Alle Menschen in diesem Land haben bei gleicher Leistung Anspruch auf die gleiche Pension. Automatische Anpassung des Pensionsalters an die Lebenserwartung. Persönliches Pensionskonto. Schaffung von Alternativmodellen mit langsamer Reduktion des Gehaltes und der Leistung beziehungsweise der regelmäßigen Arbeitszeit mit insgesamt verlängertem Arbeitszeitraum (etwa bis 72 Jahre). Menschen in einer Partnerschaft, die aufgrund von Kindererziehung keiner pensionsbeitragspflichtigen Tätigkeit nachgehen, erhalten 35 bis 50 Prozent, bei Teilzeit 25 Prozent, der Pensionskontogutschrift des jeweils anderen Partners per Gesetz auf ihr eigenes Pensionskonto gutgeschrieben. Anrechenbarkeit der Pflegeleistungen.