Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Antrag des mitangeklagten Immobilienmaklers Ernst Karl Plech, der die Zuständigkeit von Richterin Marion Hohenecker für den Buwog-Prozess kippen wollte, zurückgewiesen. Damit bleibt Hohenecker Richterin in dem bevorstehenden Wirtschaftsstrafverfahren, in dem Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger angeklagt sind.

Plechs Verteidiger Michael Rohregger hatte einen Antrag an das Höchstgericht gestellt, gewisse Bestimmungen zur Richterzuständigkeit als verfassungswidrig aufzuheben. Der VfGH hat sich aber gar nicht mit der Frage der angeblichen Ausgeschlossenheit der Richterin beschäftigt, sondern den Antrag per Beschluss zurückgewiesen. "Dem Antragsteller fehlte mangels Vorliegen einer in erster Instanz entschiedenen Rechtssache die Legitimation für den Parteiantrag", heißt es in der Presseinformation des VfGH am Freitag.

Als Anlass für seinen VfGH-Antrag nahm der Verteidiger einen ablehnenden Beschluss der Richterin Hohenecker über eine gebührenfreie Aktenabschrift. Die Richterin wurde vom Anwalt - aufgrund der seiner Ansicht nach wegen Verfassungswidrigkeit angefochtenen Bestimmungen - für ausgeschlossen erachtet. Dieser Beschluss zur Aktenabschrift erfülle aber nicht die Bedingung einer "in erster Instanz entschiedenen Rechtssache", was gemäß Bundesverfassung die Voraussetzung für einen Parteiantrag sei. Der Antragsteller sei also im gegenwärtigen Verfahrensstadium nicht berechtigt, einen derartigen Gesetzesprüfungsantrag einzubringen. "Die Mitwirkung eines behauptetermaßen ausgeschlossenen oder befangenen Richters kann im schöffengerichtlichen Verfahren mittels Nichtigkeitsbeschwerde ... geltend gemacht werden", so die Höchstrichter.

Konkret hatte Plechs Verteidiger am 12. Juli einen Gesetzesprüfungsantrag an den VfGH gestellt, die Verfassungsrichter mögen Teile der Strafprozessordnung (StPO) zur Zusammenführung von Strafverfahren bei einem Richter aufheben. Richterin Hohenecker wurde für den Buwog-Fall zuständig, weil sie für den dort mitangeklagten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics schon in einem anderen Verfahren zuständig war. In diesem anderen Verfahren ("Villa Esmara") war Petrikovics aber aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig, das von der Richterin gefällte Urteil über den Mitangeklagten Ronald Leitgeb wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben, im neuen Prozess gegen ihn wird eine anderer Richterin entscheiden.

Laut Anwalt Rohregger müsste dieser Richterwechsel auch für Petrikovics gelten, das heißt Richterin Hohenecker dürfte über ihn nicht urteilen. Damit fiele aber die Zusammenführung der beiden Verfahren, wo Petrikovics angeklagt ist, weg, also die Zuständigkeit Hoheneckers für das Buwog-Verfahren. Daher müsse die ursprünglich für die Buwog-Causa vorgesehene Richterin Nicole Rumpl zum Zug kommen, hatte der Verteidiger gemeint.

Im Buwog-Verfahren ist die Anklage nach siebenjährigen Ermittlungen seit April 2017 rechtskräftig, die Hauptverhandlung bisher noch nicht anberaumt. Es geht um den Verdacht der Untreue und der Bestechung beziehungsweise Beteiligung daran bei der Privatisierung der Bundeswohnungen sowie bei der Einmietung der Finanz in das Linzer Bürohaus Terminal Tower. Grasser soll mittels der Lobbyisten Meischberger und Hochegger von Firmen Geld für gewünschte Informationen bzw. Entscheidungen verlangt haben, der Makler Plech soll sein Immobilien-Fachwissen beigesteuert haben. Alle Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.

Grasser war vom 4. Februar 2000 bis 11. Jänner 2007 Finanzminister in zwei Bundesregierungen unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) - zunächst als FPÖ-Politiker und Jörg-Haider-Vertrauter, dann saß er auf einem ÖVP-Ticket in der Regierung.

Bei Beträgen in dieser Höhe - die Buwog-Provision der Immofinanz machte fast 10 Mio. Euro aus - liegt die Strafdrohung bei bis zu zehn Jahren Haft.