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Regierung kann unbegrenzt viele Ministerien besetzen

Von Brigitte Pechar

Politik

Die Verfassung sieht lediglich die Abdeckung der Agenden des Finanzministeriums und des Verteidigungsministeriums vor.


Wien. Die Verhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ gehen anscheinend dem Ende zu - und da geht es bekanntlich um die Geschäftseinteilung und die personelle Besetzung. Bei zwei annähernd gleich großen Parteien wird die Aufteilung der Ressorts sehr wahrscheinlich zu gleichen Teilen ausfallen.

Der Bundeskanzler in Österreich hat keine Richtlinienkompetenz. Er ist Primus inter Pares. Er ist frei beim Vorschlag der Zahl der Regierungsmitglieder. In der Regel hat die österreichische Bundesregierung außer dem Bundeskanzler 13 Minister und einige Staatssekretäre. Das variiert. Es gibt kleine Staaten, die über sehr viele Ministerien, die meisten davon ohne Geschäftsbereich, verfügen, weil sie Parteibegehrlichkeiten abdecken. Der Kleinstaat Mazedonien hat zum Beispiel 26 Minister. In der Schweiz wiederum gibt es nur fünf Ministerien, aber die Schweiz ist durch ihren stark ausgeprägten Föderalismus nicht mit Österreich vergleichbar.

Die Provisorische Staatsregierung unter Karl Renner startete 1945 neben dem Kanzler mit zehn Ministerien, drei Staatssekretären und 23 Unterstaatssekretären. Franz Vranitzky I (1986 bis 1987) hatte 16 Minister, davon einen ohne Portefeuille, und sechs Staatssekretäre. Wolfgang Schüssel I (2000 bis 2003) hatte elf Minister und vier Staatssekretäre, und die jetzige Regierung unter Christian Kern hat 13 Minister und eine Staatssekretärin. Die Staatssekretäre dürfen zwar an den Ministerratssitzungen teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Fast jede Regierung ändert das Bundesministeriengesetz

Das Bundesministeriengesetz regelt die Geschäftseinteilung einer Bundesregierung. Dieses wird nach Regierungsantritt meist novelliert, weil die Geschäftseinteilung fast mit jeder Regierungsbildung geändert wird - es werden Ministerien zusammengelegt oder ganze Sektionen einem anderen Ressort zugewiesen. Bei der Angelobung der Regierung durch den Bundespräsidenten kann daher auf die neue Geschäftseinteilung noch nicht Rücksicht genommen werden.

Einig sind sich die Verfassungsrechtler Ludwig Adamovich und Heinz Mayer, dass es einen Verteidigungsminister und einen Finanzminister braucht. Diese Ministerien müssten nicht so benannt werden, aber die beiden Geschäftsbereiche werden im Bundesverfassungsgesetz ausdrücklich erwähnt.

Ansonsten, ergänzt Verfassungsjurist Theo Öhlinger, könnten auch Superministerien mit zahlreichen Geschäftsbereichen geschaffen werden. Das stoße aber an die natürlichen Grenzen der Arbeitsbelastung. Nach unten gibt es also die Marke: Bundeskanzler, Verteidigungsminister und Finanzminister; nach oben sei dem Bundeskanzler bei der Regierungsbildung praktisch keine Grenze gesetzt. Außer natürlich durch den Unmut der Bürger, die mit einem überbordend großen Kabinett keine Freude haben. Heinz Mayer betont, dass es auch jemand geben müsse, der für auswärtige Angelegenheiten zuständig ist. Aber auch dafür sei ein eigenes Ressort nicht zwingend.

Es sei zweckmäßig, die EU-Ratseinteilung annähernd abzubilden, weil ansonsten ein Minister zu mehreren EU-Räten fahren muss. Die EU sieht zehn Räte vor: den Rat für Allgemeine Angelegenheiten, den Rat für Auswärtige Angelegenheiten, den Rat für Wirtschaft und Finanzen, den Rat für Justiz und Inneres, den Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz, den Rat für Wettbewerbsfähigkeit, den Rat für Umwelt, den Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport, den Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie und den Rat für Landwirtschaft und Fischerei.

Der Bundespräsident könnte - um Rat gefragt - einen Einwand gegen eine allzu große Regierung haben, aber ein Mitspracherecht hat er nicht. Einwände kann er nur gegen spezifische Personen geltend erheben.