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Hürden und Stolpersteine

Von Werner Reisinger

Politik

Experten halten schwarz-blaue Vorhaben im Asylbereich für problematisch.


Wien. Deutsch vor Schuleintritt, keine Einwanderung ins Sozialsystem und ein genereller Stopp der illegalen Zuwanderung - vieles, was sich zum Bereich Asyl, Integration, aber auch Sicherheit im Regierungsprogramm findet, ist allseits und seit Längerem bekannt. Stellenweise fällt das Papier jedoch recht detailliert aus.

So warten auf Flüchtlinge und Migranten gleich einige neue Hürden und Erschwernisse - wenn die neue Regierung umsetzen kann, was sie vorhat. Die "Wiener Zeitung" hat mit Asylexperten und Verfassungsjuristen über die möglichen Stolpersteine für Schwarz-Blau gesprochen.

"Eine hohe Hürde"

"Abnahme von Bargeld bei Asylantragsstellung zur Deckung der Grundversorgung", "Auslesen bzw. Wiederherstellen von Handydaten und anderen elektronischen Kommunikationsmitteln (zum Beispiel Social Media) zur Erhebung der Reiseroute und bei unklarer Identität", ist im Programm zu lesen. "Dass Handydaten ausgelesen werden, passiert durchaus seit einigen Jahren", sagt Anny Knapp, Obfrau der Asylkoordination. Dass dies nun systematisch passieren soll, hält Knapp zumindest aus datenrechtlicher Sicht für problematisch: "Das ist eine hohe Hürde, die man dafür überspringen muss."

Die neue Regierung plant auch eine negative Identitätsfeststellung, wenn die Identität der Person nicht festgestellt werden kann. Diese sei dem Schweizer Modell entlehnt, sagt Knapp. Für Asylwerber und Asylberechtigte könne das allerdings negative Folgen haben. Speziell afghanische Flüchtlinge haben oftmals keine Reisepässe, sondern lediglich von einer Personalbehörde ausgestellte Papiere - und diese werden in Österreich nicht als amtliche Dokumente anerkannt.

"Ein Konto zu eröffnen oder einen Vertrag abzuschließen, wird im Falle von negativen Identitätsfeststellungen wohl sehr schwierig", sagt die Asylexpertin. Auch das Abgeben von Bargeld zur Deckung der Grundversorgungskosten bei der Antragsstellung werde in der Schweiz praktiziert. Verfassungsrechter Heinz Mayer hält die Maßnahme für "rechtlich nicht zulässig".

Wird ein in einer Grundversorgungseinrichtung untergebrachter Asylwerber straffällig, plant die neue Regierung die Einführung eines elektronisch überwachten Hausarrests - "aus unserer Sicht verfassungsrechtlich problematisch", sagt Knapp. Dass im Integrations-Kapitel die zwingende Vermittlung der "verfassungsmäßig verankerten Werte vom ersten Tag an" gefordert wird, im Kapitel Innere Sicherheit aber Asylwerbern bis zum rechtskräftigen Asylbescheid "keine weiteren aufenthaltsverfestigenden Maßnahmen" zugebilligt werden, hält man bei der Asylkoordination für widersprüchlich.

"Die Frage ist: Was genau soll unter aufenthaltsverfestigende Maßnahmen fallen?", fragt Knapp. Aus ihrer Sicht würden gemeinnützige Tätigkeiten oder Engagement in Vereinen nämlich sehr wohl integrationsfördernd wirken.

"Brauchen konkrete Tat"

ÖVP und FPÖ wollen auch "strafgesetzliche Bestimmungen gegen den politischen Islam" umsetzen - sowohl Heinz Mayer als auch der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk halten das in dieser Formulierung für undurchführbar. "Neue Strafbestimmungen können nicht nur auf den politischen Islam abzielen, sie brauchen eine konkrete Tat, eine Bedrohung", sagt Mayer. "Eine Gesinnung an sich kann nicht unter Strafe gestellt werden, anders sieht es bei Hasspredigten oder Ähnlichem aus", ergänzt Funk.