
Wien. (ede) "Familiengründung samt Kinderwunsch darf nicht an Finanziellem scheitern": Das steht im Regierungsprogramm von Schwarz-Blau. Ab 2019 soll es daher unter anderem einen Familien-Steuerbonus in Höhe von bis zu 1500 Euro pro Kind geben. Was sich nun ändert und wer davon profitiert.
Wer bekommt den Familien-Steuerbonus?
Der Bonus gilt für Kinder bis 18, die in Österreich leben, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und deren Eltern lohn- und einkommenssteuerpflichtig sind. Die 1500 Euro sind ein Steuerabsetzbetrag, das heißt, die Steuerlast wird direkt verringert.
Und wenn Eltern so wenig verdienen, dass sie keine Steuern zahlen?
Für Väter und Mütter, die so wenig verdienen, dass sie keine Steuern bezahlen, wird es laut Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) "eine Lösung" geben. Betroffen sind vor allem Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, von denen es in Österreich rund 200.000 gebe. 60.000 von ihnen zahlen keine Steuern. Vom Familienbonus sollen jedenfalls rund 700.000 Familien mit in Summe 1,2 Millionen Kindern profitieren. Details will Löger beim Ministerrat morgen, Mittwoch, präsentieren und zum Beschluss vorlegen.
Die Opposition kritisiert die Regeln für den geplanten Familienbonus. So sieht SPÖ-Vorsitzender Christian Kern einen Bruch mit dem Prinzip, "dass uns jedes Kind gleich viel wert ist", und bezeichnete den Vorschlag als unausgegoren und unausgewogen. Kern fordert eine Negativsteuer, Finanzminister Löger schließt eine Negativsteuer aus.
Ein Viertel der Eltern habe überhaupt nichts vom Familienbonus, etwa die Hälfte könne ihn nicht ganz ausschöpfen, sagt SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek. Daniela Holzinger von der Liste Pilz kritisiert, dass ausschließlich Besserverdienende den Bonus voll in Anspruch nehmen könnten.
Was kostet der Steuerbonus den Staat?
Die Gesamtentlastung für die Familien durch den Steuerbonus beziehungsweise die Kosten für den Staat betragen 1,5 Milliarden Euro. Finanzminister Löger verspricht "keine zusätzlichen Abgaben" zur Finanzierung, sondern will "im System" sparen.
Was passiert mit dem Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag (440 Euro pro Kind beziehungsweise 600 Euro, wenn beide Eltern den Freibetrag teilen) soll gestrichen werden, auch für volljährige Kinder. Für die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) ist dies eine massive Verschlechterung für Eltern studierender Kinder. Auch für die Eltern von über 18-Jährigen werde es eine Lösung geben, sagt Löger. Die Kosten für den Kinderfreibetrag belaufen sich auf 200 Millionen Euro im Jahr.
Und die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten?
Auch die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten, die seit 2009 möglich war, wird gestrichen. Bis zu 2300 Euro pro Kind und Jahr können derzeit noch steuerlich als Freibetrag geltend gemacht werden. Im Unterschied zum Familienbonus mindern diese Ausgaben aber nicht die Steuerschuld eines Arbeitnehmers, sondern verringern die Bemessungsgrundlage (das zu versteuernde Einkommen). Die Absetzbarkeit von Kindergarten, Hort oder Ferienlager kostet 100 Millionen Euro jährlich.