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"Bund muss finanziellen Folgen für Gesetze tragen"

Von Petra Tempfer

Politik

Die Gemeinden fordern vom Bund den vollen Kostenersatz für die Abschaffung des Pflegeregresses.


Wien. "Die Gemeinden haben es satt, als Ausfallshafter für den Bund zu dienen", sagte Gemeindebundpräsident Alfred Riedl am Montag. Konkret meinte er damit den Beschluss des Nationalrates zur Abschaffung des Pflegeregresses im Sommer 2017. Dieser trat am 1. Jänner dieses Jahres in Kraft. Eine "Ho-Ruck-Aktion", wie Riedl sie bezeichnete, die mit enormen Kosten für die Länder verbunden sei. Fast 1200, also mehr als die Hälfte aller Gemeinden hätten daher bereits im Gemeinderat entsprechende Resolutionen beschlossen. "Und täglich werden es mehr", so Riedl.

Die Gemeinden wollen mit Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) über eine Übernahme sämtlicher Mehrkosten vonseiten des Bundes verhandeln. "Denn wer anschafft, muss zahlen", so Riedl. Einigt man sich nicht, schließt Riedl eine Klage beim Verfassungsgerichtshof nicht aus. Diese muss spätestens ein Jahr nach Gesetzesbeschluss - in diesem Fall bis 1. August 2018 - angemeldet werden. Außerdem verlangt Riedl, dass der Nationalrat in Vorwahlzeiten keine budgetwirksamen Beschlüsse mehr fassen darf.

Mit dem vor der Nationalratswahl im Oktober 2017 beschlossenen, neuen Paragrafen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes wurde für den Bereich der Pflegeleistungen für Personen in stationären Einrichtungen der Zugriff auf deren Vermögen abgeschafft. Das Gleiche gilt für das Vermögen deren Angehöriger, Erben und Geschenknehmer. Der Ersatz von sonstigen Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe bleibt nach wie vor unverändert.

Mehrkosten für die Länder von bis zu 500 Millionen Euro

Für die dadurch der öffentlichen Hand entstehenden Mehrkosten sagte der Bund 100 Millionen Euro zu - bei Weitem zu wenig, kritisierte Riedl. Der Gemeindebundpräsident rechnet vielmehr mit 350 bis 500 Millionen Euro, die die neue Regelung kosten werde.

Die relativ große Spannweite ergebe sich daraus, dass aufgrund der Abschaffung des Pflegeregresses die Nachfrage nach einem Platz im Heim voraussichtlich steigen werde, so Riedl. Wie viel genau, das werde sich erst weisen.

Die Bruttoausgaben der Länder und Gemeinden für die Langzeitpflege betragen laut Riedl rund 3,5 Milliarden Euro. Rund 40 Prozent davon (etwa 1,5 Milliarden) stammen aus privaten Eigenleistungen wie Pensionen. Die Netto-Ausgaben von rund 2 Milliarden Euro teilen sich die Länder und Gemeinden nach dem jeweiligen Sozialhilfegesetz auf, meist halbe-halbe.

"Wir haben Verträge mit dem Steuerzahler, dass wir nicht mehr ausgeben, als wir einnehmen", sagte Riedl. "Wenn wir diese Verträge - Stabilitätspakt und Finanzausgleich - einhalten wollen, müssen wir andere Ausgaben zurückstellen." Also Ausgaben wie etwa für die Kinderbetreuung oder Sanierungen von Kanal, Schulen und Straßen. Auch Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger forderte im Ö1-"Morgenjournal" am Montag dringend Verhandlungen mit dem Bund und einen Ersatz der Kosten. Genaue Zahlen konnte auch er noch nicht nennen. Nach ersten Schätzungen sprach Weninger von 500 Millionen Euro.

Inwieweit das Finanzministerium zu einer Erhöhung des Kostenersatzes bereit ist, lässt sich zur Zeit allerdings nicht sagen. "Wir bitten um Verständnis, dass wir laufende Gespräche nicht medial kommentieren", heißt es auf Nachfrage. Das Sozialministerium fordert, dass die Länder "zuerst die Datengrundlagen auf den Tisch legen, anhand derer die Mehrkosten hochgerechnet werden", heißt es. Denn derzeit kursierten die unterschiedlichsten Zahlen bezüglich Mehrkosten durch den Entfall des Pflegeregresses, so das Sozialministerium weiter.

Rein gesetzlich gesehen trage der Bund die Pflicht, für finanzielle Ausfälle vonseiten des Landes aufzukommen, präzisiert der Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". So sei es im Stabilitätspakt festgeschrieben. Bei einem Gang vor den Verfassungsgerichtshof hätten Gemeinden und Länder daher gute Chancen, sofern sie ihre Forderungen innerhalb der Frist einbringen, sagt er.

"Das Wahlzuckerl hat sich als bittere Pille entpuppt"

Das Gesetz habe "eindeutig eine zu niedrige Kostenschätzung und legistische Probleme", so Mazal. Notare hätten Schwierigkeiten bei der Umsetzung, weil nicht klar sei, welche Leistungen konkret unter die Abschaffung des Pflegeregresses fallen. Mazal fordert daher eine Novellierung und Präzisierung des Gesetzes.

Parallel dazu müsse man ein grundsätzlich neues Pflegemodell schaffen - "so kostengünstig und human wie möglich". Erst danach könne man sich der Finanzierungsfrage widmen und schauen, wer welche Kosten übernimmt. Mit der Abschaffung des Pflegeregresses habe man "das Pferd am Schwanz aufgezäumt". Sowohl Mazal als auch Riedl sprachen sich gegen eine eigene Pflegeversicherung und für eine Steuerfinanzierung aus - allerdings unter anderen Vorzeichen als aktuell.

Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker fühlt sich in seiner Sorge bestätigt, ließ er in einer Aussendung wissen. "Das Wahlzuckerl von ÖVP, FPÖ, SPÖ und Grünen hat sich als bittere Pille entpuppt, die die qualitätsvolle Betreuung von pflegebedürftigen Menschen in Österreich bedroht", sagte er.

Die laufenden Gesundheitsausgaben einschließlich der Ausgaben für Langzeitpflege steigen jedenfalls stetig an - 2016 erhöhten sie sich leicht auf 10,4 Prozent (2015: 10,3 Prozent) des Bruttoinlandsprodukts (BIP), so die Statistik Austria am Montag. Insgesamt betrugen die Ausgaben für Gesundheitsleistungen und -güter 36,88 Milliarden Euro. 5,40 Milliarden Euro wurden für Langzeitpflege ausgegeben, der Anteil beträgt somit 14,6 Prozent.

Bund, Länder, Gemeinden sowie die Sozialversicherungsträger kamen 2016 für 74,1 Prozent beziehungsweise 27,33 Milliarden Euro der laufenden Gesundheitsausgaben auf. Die restlichen Ausgaben in Höhe von 9,55 Milliarden Euro wurden durch private Haushalte, freiwillige Krankenversicherungen, private Organisationen ohne Erwerbszweck sowie Unternehmen getragen. Durch die Abschaffung des Pflegeregresses werden die Kosten für den Steuerzahler vermutlich nicht sinken.