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Pensionen von Frauen halbieren sich durch Teilzeit

Von Martina Madner

Politik

Die Pensionskonto-Reform hat Folgen: Man weiß, wie viel Pension man erhält, und länger arbeiten lohnt sich.


Wien. Eine 14-Jährige entscheidet sich, die HTL zu besuchen. Nennen wir sie Tina Tempel. Tina trifft, indem sie die Karriere einer Technikerin einschlägt, eine für Mädchen nach wie vor ungewöhnliche Wahl: Während wirtschaftsberufliche Schulen laut Statistik Austria zu 87 Prozent und sozialberufliche zu 80 Prozent von Mädchen besucht wurden, sind Burschen in technisch gewerblichen Schulen mit 74,1 Prozent deutlich überrepräsentiert.

Höhe der Erstpension von Frauen mit Kindern - unterschiedliche Branchen im Vergleich. Zur Grafik in Originalgröße bitte hier klicken.
© WZ

Für Tinas späteres Einkommen ist die Wahl jedenfalls eine gute: Sie verdient als Technikerin 15,5 Euro brutto in der Stunde. Sie kann mit rund 2600 Euro Bruttomonatseinkommen im Laufe eines 40-jährigen Berufslebens ein Lebenseinkommen von fast 1,5 Millionen Euro erwirtschaften - deutlich mehr als so manche Gleichaltrige, die nach einer Handelsakademie im Büro arbeitet und auf 1,3 Millionen Euro kommt.

1300 Euro wenigerselbst erworbene Pension

Entscheidet sich Tina später mit 30, wenn sie ihr erstes Kind bekommt, nach zwei Jahren Karenz zuhause nur weitere zwei Jahre in Teilzeit zu arbeiten, dann aber wieder in Vollzeit bis zu ihrem Pensionsantritt zu arbeiten, darf sie mit guten 2007 Euro Pension rechnen. Nach heutigem Wert übrigens, soll heißen: Die Pension steigt bis dahin genauso wie die Löhne und Gehälter ihrer Branche.

Tina Tempel aber entscheidet sich anders: Sie geht nach der zweijährigen Karenz nicht arbeiten, sondern bleibt bis zum 15. Lebensjahr ihrer Tochter zu Hause. Erst dann steigt sie mit 20 Wochenstunden in Teilzeit wieder ins Berufsleben ein. Mit 65 Jahren wird sie von 700 Euro brutto monatlich "überrascht", die sie sich mit diesem Erwerbsleben erworben hat - also um fast zwei Drittel weniger. Zwar könnte sie als Alleinstehende nach heutigem Recht mit einer Erhöhung dieser Pension über die Ausgleichszulage auf eine "Mindestpension" von 909,42 Euro brutto rechnen. Der "Schaden" von monatlich mehr als rund 1100 Euro bleibt aber enorm.

Tinas Beispiel ist ein fiktives, das die Wirtschaftsforscherin Christine Mayrhuber für das Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich neben vielen anderen zu "Erwerbsunterbrechungen, Teilzeitarbeit und ihre Bedeutung für das Frauen-Lebenseinkommen" berechnet hat. Die Studie war bislang nur im AMS-Forschungsnetzwerk veröffentlicht und liegt nun der "Wiener Zeitung" exklusiv vor.

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Sie zeigt, wie sich die Pensionen von Frauen künftig verändern könnten: Zwar drängen laufend mehr Frauen auf den Arbeitsmarkt und sind wie Männer berufstätig. Demnach müsste auch die Pension vieler Frauen nach dem Arbeitsleben steigen. Das tut sie aber nur dann, wenn sie nicht lange Zeit bei den Kindern zu Hause bleiben - und sogar in diesem Fall nur dann, wenn die Erwerbsarbeit der Mütter nicht "nur" 20 Stunden oder sogar noch weniger pro Woche ausmacht. Bei Frauen mit weit geringeren Einkommen als bei Technikerinnen - wie zum Beispiel Hilfsarbeiterinnen oder im Tourismus Beschäftigte - zeigt sich sogar, dass sie bei langen Unterbrechungen oder Teilzeitphasen in der Pension später jedenfalls auf die Ausgleichszulage angewiesen sind.

Die Pensionsreform von 2004bringt viele Vorteile mit sich

Mit der Pensionsreform, die 2004 beschlossen wurde und nach einer Übergangsphase mit Gutschriften aus dem alten Modell nun seit 2014 für alle, die in Pension gehen, "in Reinkultur" gilt, wie das Wolfgang Panhölzl, Pensionsexperte der Arbeiterkammer Wien, ausdrückt, kam ein neues Grundprinzip ins System: Die künftige Pension entspricht den bis zum 65. Lebensjahr einbezahlten Beiträgen von 1,78 Prozent des Einkommens. Das heißt: Mit jedem Berufsjahr, in dem man 1000 Euro brutto im Monat verdient, steigt die Monatspension um 17,80 Euro. Anders als früher, zählen also nicht mehr nur die besten 15 Jahre, sondern jedes Jahr der Berufstätigkeit. Nach 45 Versicherungsjahren darf man mit 80 Prozent Pension seines durchschnittlichen Einkommens rechnen. Winfried Pinggera, Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), sagt: "Das neue Modell bevorzugt lange durchgehende Erwerbsverläufe gegenüber unsteten."

Die einbezahlten Beiträge fließen auf ein Pensionskonto. Damit gibt es mehr Transparenz, weil jeder sein eigenes Konto einsehen kann. Diese Möglichkeit nutzen laut Pinggera Monat für Monat rund 100.000 Personen. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat vor kurzem den aktuellen durchschnittlichen Stand der Gutschriften für verschiedene Jahrgänge veröffentlicht: Da zeigt sich, dass Frauen, die 1962 geboren wurden, laut ihren Gutschriften mit einer durchschnittlichen Monatspension von 871 Euro rechnen dürfen - 14 Mal pro Jahr und sofern sie keinen Tag mehr zusätzlich arbeiten. Bei Männern des selben Jahrgangs zeigt die Gutschrift eine Monatspension von 1223 Euro.

Da sowohl Männer als auch Frauen bis zum gesetzlichen Pensionsantrittalter, das bei Frauen des Jahrgangs 1962 noch bei 60 Jahren, bei Männern bei 65 Jahren liegt, weiter arbeiten, kommen weitere Gutschriften hinzu. Für ein Jahr Berufstätigkeit steigt die künftige Alterspension laut PVA im Jahr 2018 zumindest um 7,80 Euro, das sind 1,78 Prozent der Mindestbeitragsgrundlage von 438,05 Euro. Höchstens kann die Pension heuer um 91,31 Euro steigen, da das 1,78 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage von aktuell 5130 Euro sind. Die Gutschriften werden außerdem jedes Jahr noch entsprechend der Einkommens- und Wirtschaftsentwicklung aufgewertet: Anfang 2018 waren es 2,9 Prozent. In den beiden Jahren davor, 2016 und 2017, lag diese Verzinsung jeweils bei 2,4 Prozent.

Neu mit der Reform gibt es zwischen 62 und 68 Jahren auch einen Pensionskorridor. Für jedes Jahr, das jemand vor dem gesetzlichen Antrittalter in Pension geht, gibt es damit einen Abschlag von 5,1 Prozent: Weil dann auch keine Beiträge mehr einbezahlt werden und die Aufwertung für dieses Jahr fehlt, verzichtet man in der Realität auf rund zehn Prozent seiner Pension für jedes Jahr weniger im Arbeitsleben, erklärt Panhölzl. Für jedes Jahr länger Arbeiten gibt es aber genauso rund zehn Prozent mehr. Und für Schwerarbeiter gibt es wegen der vergleichsweise größeren Arbeitsbelastung geringere Abschläge. Da sind es 1,8 statt 5,1 Prozent.

"Das Pensionskonto ist also viel besser als sein Ruf. Das neue System ist grundsätzlich eines, das gerechter ist", sagt Panhölzl. Denn früher haben jene, die jahrelang durchgängig gearbeitet haben und regelmäßig einen mangels großer Einkommenssprünge nur leicht steigenden Beitrag geleistet haben, weniger Pension erhalten als Beschäftigte, die zwar 15 Jahre gut verdient haben, sonst aber kaum gearbeitet haben. "Da hat mancher Metallarbeiter, der in Summe mehr, weil länger einbezahlt hat, weniger Pension erhalten als ein Akademiker mit wenigen guten Jahren."

Pensionsreform belastet jene mit klassisch "weiblichem" Erwerbsleben

Gut für Frauen an der Reform ist laut Studien-Autorin Mayrhofer auch die Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Konkret bedeutet das, dass pro Kind höchstens vier Jahre lang zusätzlich zum Einkommen monatlich 14 Mal 1,78 Prozent von 1567,05 Euro gutgeschrieben werden. Ein Kind erhöht die Pension für die vollen vier Jahre insgesamt also um rund 120 Euro. Diese Gutschrift gibt es für jene, die während dieser Zeit arbeiten, zusätzlich zu den "normalen" Pensionsbeiträgen aus der Arbeit: "Deshalb sind diese Jahre häufig die besten Jahre von Frauen", sagt Mayerhofer.

Der Nachteil für Frauen, insbesondere Müttern, durch die Reform ist aber: Weil jedes Jahr der Berufstätigkeit und nicht nur die besten 15 Jahre zählen, spielen auch die Jahre, in denen Frauen nach den vier Jahren weiter zu Hause beim Kind bleiben oder ein sehr geringes Einkommen wegen Teilzeitphasen haben, eine deutlich größere Rolle als früher. Eine kürzlich präsentierte Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt, dass Frauen mit 48,1 Prozent deutlich häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer. Von diesen reduzieren im Durchschnitt nur 10,7 Prozent ihre wöchentliche Arbeitszeit. Aber nicht nur das: Während Männer vermehrt am Beginn ihres Arbeitslebens wegen Weiterbildung und vor der Pensionierung Teilzeitphasen haben, steigt der Teilzeitanteil bei Frauen im Alter zwischen 35 und 44 Jahren auf rund 60 Prozent an. Sie arbeiten also wegen der Kinder in Teilzeit.

Martina Maurer, Mitarbeiterin der AMS-Abteilung Arbeitsmarktpolitik für Frauen und eine der Projektleiterinnen der Studie, stellt darüber hinaus fest, dass die Teilzeit von Frauen häufig in Branchen stattfindet, in denen die Einkommen geringer sind, als solche, in denen mehrheitlich Männer arbeiten: "Im Handel gibt es deutlich mehr Teilzeitarbeit, um Spitzenzeiten abzudecken, als in anderen Branchen. Durch die geringe Stundenanzahl und niedrigere Stundenlöhne im Vergleich zu anderen Branchen wirken sich Teilzeitphasen bei diesen Beschäftigten also in mehrfacher Hinsicht aus." Maurer geht sogar davon aus, dass sich die aktuelle Schere bei der Pensionshöhe zwischen Frauen und Männern in Zukunft noch erhöhen und nicht schließen könnte.

Maurer stellt folglich fest: "Frühzeitig wieder einsteigen zahlt sich nicht nur wegen des Einkommens in dieser Phase, sondern auch bei der Pension später aus. Und wenn man sich nicht für Vollzeitarbeit entscheidet, lohnt es sich, zumindest eine möglichst hohe Stundenanzahl in Teilzeit zu arbeiten." Sie rät den Frauen dazu, die Anzahl ihrer Teilzeitstunden aufzustocken, sagt aber auch: "Uns ist aber bewusst, dass das dienstgeberseitig oft schwierig ist."

Gleichzeitig an mehrerenSchrauben drehen

Panhölzl weist darüber hinaus darauf hin, dass geringe Frauenpensionen auch für den Staat problematisch sind. Da dieser die kleinen Gutschriften am Pensionskonto mittels Ausgleichszulage später erhöht, kommen ihn geringe Einkommen von Frauen (und Männern), sobald diese in Pension sind, teuer zu stehen.

Trotzdem würde er nicht am Pensionssystem herumschrauben, sondern das Problem am Arbeitsmarkt lösen: "Ein großer Niedriglohnsektor schadet dem Pensionssystem. Das Wichtigste ist deshalb eine fair bezahlte Erwerbstätigkeit." Das sieht auch Christine Mayrhuber so, denn: "Mit einem guten Einkommen kann man auch Stunden reduzieren. Für die Pensionshöhe ist ja nicht die Stundenanzahl, sondern das, was dafür bezahlt wird, relevant." Die Anhebung von Mindestlöhnen in den Kollektivverträgen wirke sich folglich auch deutlich auf die Pensionshöhe später aus. Ein weiterer Ansatzpunkt befände sich laut Mayrhuber in den Saison-Branchen, wie beispielsweise dem Tourismus, und solchen mit hoher Fluktuation und damit häufigen Arbeitsunterbrechungen: "Beschäftigte, die in Branchen arbeiten, wo man immer wieder aufs Neue mit der Arbeit beginnt, haben nichts von den Vorrückungen in den Kollektivverträgen. Sie kommen über die Einstufung im ersten Jahr nicht hinaus." Außerdem würden Vordienstzeiten im neuen Job, der manchmal auch der alte ist, oft nicht berücksichtigt. Auch das könnten die Kollektivvertragspartner ändern.

Eine Lösung aber gäbe es auch im Pensionssystem selbst. Denn laut Gesetz ist ein Pensionssplitting möglich. Der erwerbstätige Elternteil, heute meistens nach wie vor der Vater, kann bis zur Hälfte seiner 1,78-prozentigen Kontogutschrift an den erziehenden Elternteil, praktisch meistens die Mutter, übertragen. Damit soll der durch die Kindererziehung entstehende finanzielle Verlust später in der Pension zumindest zum Teil reduziert werden. Das ist von der Geburt des Kindes an bis zum Alter von sieben Jahren möglich und bei maximal 14 Kalenderjahren. Praktisch aber kommt es kaum vor. PVA-Generaldirektor Pinggera spricht von "deutlich unter 1000 Fällen", die ihre Pensionsbeiträge splitten.

Das zu ändern, wäre laut Wifo-Expertin Christine Mayrhuber einfach möglich: "Man könnte in Zeiten von Kindererziehung ein verpflichtendes Pensionssplitting einführen." Das würde zumindest die Pensionen beider Elternteile ausgleichen.