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Mit Quoten steigt der Frauenanteil rasant

Von Martina Madner

Politik

Frankreich, Italien und Norwegen haben nach gesetzlichen Quotenregelungen deutlich mehr Frauen im Aufsichtsrat.


Wien. Einmal noch vermeldet der Frauen-Management-Report der Arbeiterkammer Wien ein nur dezentes Wachstum beim weiblichen Anteil in Aufsichtsrat-Gremien. Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der umsatzstärksten 200 Unternehmen in Österreich ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozentpunkte gestiegen. Der Anteil liegt mit Stichtag 2. Jänner nun bei 18,5 Prozent, die überwiegende Mehrheit der Mandate fällt also nach wie vor Männern zu.

Einmal noch, weil in Österreich gilt seit 2018 eine gesetzliche Quotenregelung für die Besetzung neuer Mandate im Aufsichtsrat: Verpflichtende Zielvorgabe sind mindestens 30 Prozent Aufsichtsrätinnen, allerdings nur sofern das Unternehmen in einer Branche mit mehr als 20-prozentigem Frauenanteil ist und zumindest sechs Kapitalvertreter aufweist. Aus diesem Grund sind nur 80 Unternehmen in Österreich von der Quotenregelung betroffen.

Frauenquoten in Frankreich und Italien wirken

Christina Wieser, Mitarbeiterin der AK-Abteilung Betriebswirtschaft, geht nichtsdestotrotz davon aus, dass die Quote wirken wird: "So wie in Frankreich und in Italien, da ist der Frauenanteil mit der Quote innerhalb von kürzester stark angewachsen." In Zahlen ausgedrückt stieg der Frauenanteil in den französischen Aufsichts- oder Verwaltungsgremien seit 2010 um 31 Prozent auf 43 Prozent, in italienischen um 30 Prozent auf nun 34 Prozent.

Die vorab befürchtete Konsequenzen, nämlich dass einige wenige Frauen in viele Leitungspositionen bestellt werden, das sogenannte "Golden Skirt"-Phänomen oder dass Nominierungen tendenziell innerhalb der Familien der Unternehmenseigentümer erfolgen, blieb übrigens aus.

Hierzulande aber gab es mit freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen seit 2010 ein Plus um elf Prozent auf nun eben 18,5 Prozent Frauenanteil, "also eine weit geringere Dynamik".

Wirkung der Quote ist von Sanktionen abhängig

Italiens Sanktionen sind besonders streng, dort drohen bis zu einer Million Euro Strafe, wenn das Gesetz auch nach einer Verwarnung nicht eingehalten wird. Die Quote wirkt aber auch, wenn die Sanktionen weniger streng sind. Österreich orientiert sich an Deutschland. Demnach wird die Wahl, solange die 30 Prozent nicht erreicht sind, für nichtig erklärt und der Posten bleibt unbesetzt. "Das ist das Gesetz des leeren Stuhles. Und in Deutschland blieb noch nie ein Stuhl leer", sagt Wieser. Im Gegenteil: Die rund 100 quotenpflichtigen Unternehmen starteten 2016 mit einen durchschnittlichen Frauenanteil von fast 28 Prozent. Bis Ende 2017 hatten schon fast zwei Drittel die Quotenvorgabe erreicht. Und: "Nach den raschen Fortschritten im Aufsichtsrat wird in Deutschland bereits eine Quote für den Vorstand diskutiert".

Ohne Sanktionen klappt es allerdings nicht: Spanien führte zwar schon 2007 als erstes Land innerhalb der EU eine Quotenregelung ein. Bis 2015 sollte ein mindestens 40-prozentiger Frauenanteil erreicht werden, Sanktionen aber gab es keine. Spaniens Frauenanteil in Aufsichtsräten liegt aktuell bei 22 Prozent.

Quotenregelung

In Frankreich mussten 2012 bis 2014 Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz im Aufsichtsrat einen Frauenanteil von zumindest 20 Prozent erreichen. 2017 wurde die Quote auf 40 Prozent ausgeweitet, diese muss heuer erreicht werden. Passiert das nicht, werden die Bestellungen für ungültig erklärt, Beschlüsse aber bleiben gültig. Außerdem werden Vorteile, auch finanzielle, für die Gremiumsmitglieder so lange ausgesetzt, bis man das Gesetz einhält.

Italiens Quotenregelung gilt ebenfalls seit 2012: Ab 2015 müssen mindestens ein Drittel der Führungspositionen staatlicher und börsennotierter Unternehmen - und zwar sowohl in der Geschäftsführung als auch in Aufsichtsräten - mit der unterrepräsentierten Geschlechtergruppe besetzt sein, in der Regel Frauen. Mit 2022 läuft die Quote automatisch aus. Werden die Auflagen der Quote nicht erfüllt, können Geldstrafen bis zu einer Million Euro verhängt und der Aufsichtsrat aufgelöst werden.

In Österreich werden seit 2018 in Aufsichtsräte so lange Frauen bestellt, bis eine Quote von zumindest 30 Prozent erreicht ist. Es gilt für börsennotierte sowie nicht börsennotierte Gesellschaften mit mehr als 1000 Beschäftigten, sofern im Aufsichtsrat zumindest sechs Kapitalvertreter sind und die Belegschaft zumindest 20 Prozent des Geschlechts, dass in der Minderheit ist, ausmacht. Als Sanktion bei Nichteinhaltung wird die Wahl für nichtig erklärt. Der Posten bleibt unbesetzt.

Frauen-Management-Report (pdf-Datei)