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Im Zweifel für die Wirtschaft

Von Jan Michael Marchart

Politik

Die Regierung will das umstrittene Staatsziel "Wirtschaftswachstum" in die Verfassung schreiben.


Wien.Die Regierung will das Wirtschaftswachstum zum Staatsziel machen. Dieses Ansinnen ist nicht neu. Auch die vergangene rot-schwarze Regierung hat das schon vorgehabt, nach einiger Kritik von Umweltschützerinnen und Juristinnen hat sie es allerdings nicht mehr weiter verfolgt. Nun aber sollen Wachstum, ein wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort und Beschäftigung tatsächlich Verfassungsrang bekommen.

Umweltschützerinnen warnen davor, dass dem bereits bestehenden Staatsziel des Umweltschutzes ein konkurrierendes Ziel gegenübergestellt wird. Werde die Wettbewerbsfähigkeit in der Verfassung verankert, könnte dies nicht nur ökologische, sondern auch sozialen Standards gefährden, lautet die Befürchtung der Kritikerinnen. Wirtschaftswachstum und Ökologie müssen sich zwar nicht zwingend ausschließen, aber wenn man die vergangenen Jahrzehnte betrachtet, gibt es einen evidenten Zusammenhang zwischen Wachstum und Ressourcenverbrauch. Die Industrie hingegen sieht darin wenig überraschend ein Signal an die Wirtschaft, um den Standort zu stärken und Vertrauen von Unternehmen zurückzugewinnen.

Kanzler Sebastian Kurz will keinen Widerspruch zwischen den beiden Staatszielen erkennen. Die Regierung wolle auch den Wirtschaftsstandort berücksichtigt wissen, gleichwertig mit anderen Staatszielen wie Nachhaltigkeit oder Tier- und Umweltschutz. "Es ist die natürliche Aufgabe der Politik, aber auch der Gesellschaft, unterschiedliche Ziele miteinander in Einklang zu bringen", sagt Kurz.

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Schneller ins Ungewisse

Hintergrund der monatelangen Debatte ist ein inzwischen durch den Verfassungsgerichtshof aufgehobenes und zurückgeschicktes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr, das den Bau einer dritten Landebahn für den Flughafen Wien-Schwechat aus Umweltschutzgründen ursprünglich untersagt hatte. Der Flughafen wartet seit nunmehr 19 Jahren auf die Genehmigung seiner dritten Piste. Ein Ende des Verfahrens ist nicht absehbar. Kein leichtes Unterfangen für ein Unternehmen. Die Landeshauptleute monierten damals lautstark, dass solche Entscheidungen der Politik überlassen werden sollen. Woraufhin die damalige rot-schwarze Regierung diesem Ansinnen überraschend einfach folgte und den Vorschlag nach einer eigenen Staatszielbestimmung vertrat, wonach wirtschaftliche Interessen jene der Umwelt ausstechen können. Durch das neue Staatsziel sollen solche Infrastrukturprojekte künftig zügiger abgeschlossen werden können, hofft nun auch Infrastrukturminister Norbert Hofer. Ob das realistisch ist und Behörden deshalb eher im Sinne der Projekteinreicher entscheiden, lässt sich allerdings nicht vorhersagen.

Die Verankerung eines Staatsziels Wachstum sorgte auch deshalb unter Juristinnen für Empörung. Die Verfassungsjuristen Theo Öhlinger und Bernd-Christian Funk - sie waren beim Österreich-Konvent im zuständigen Verfassungsausschuss vertreten - äußerten Bedenken. Die Stoßrichtung ihrer Kritik: Die Politik entscheide nicht selbst, was ihr wichtiger ist, Umweltschutz oder Wirtschaft, sondern lagere das Thema auf die Gerichte aus. Die Staatszielbestimmungen würden sich zudem gegenseitig abschwächen, wodurch die Gerichte weniger Anhaltspunkte hätten, wie sie bei Projektgenehmigungen entscheiden sollen. Sie forderten klare Kriterien.

Abgesehen davon sei der Sinn einen Staatsziels Wirtschaft wenig sinnig, da in vielen Gesetzen, ob nun Forstwirtschaft, Straßenbau oder Denkmalschutz bereits wirtschaftliche Abwägungen getroffen werden. Solche Grundsatzfragen zu klären, sei keine sinnvolle
Aufgabe der Gerichte, die sich die
Regierung offenbar nicht antun wolle, klagten Juristinnen.

"Wirklich nicht notwendig"

"Es setzt einen falschen Akzent", sagt der Verfassungsjurist Peter Bußjäger. "Umweltschutz hat man deswegen in die Verfassung geschrieben, weil das wirtschaftliche Interesse in Verwaltungsverfahren immer ein starkes Gewicht hat, während jenes der Umwelt vage bleibt." Das neue Staatsziel sei ein Gegenwicht, "das wirklich nicht notwendig ist" und den Umweltschutz in gewissermaßen entwerte. Bußjäger vermutet dahinter "Symbolpolitik der ÖVP für die eigene Klientel", die sich nur schwer rückgängig machen lässt. Denn damit ÖVP und FPÖ die Wirtschaft in den Verfassungsrang heben können, brauchen sie eine Zweidrittelmehrheit und so entweder die Stimmen der SPÖ oder der Neos.

Die Sozialdemokratinnen, die das Staatsziel einst selbst wollten, fordern nun klare gesetzliche Regelungen für Großprojekte, "statt eines populistischen Satzes in der Verfassung". Neos-Chef Matthias Strolz äußerte sich ebenfalls skeptisch. Er halte die Aufblähung der Verfassung für fragwürdig, sei allerdings verhandlungsbereit, weil er ein umfangreiches Wirtschaftspaket, wie von der Regierung angekündigt, für nötig halte.