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BVT-Untersuchung muss warten

Von Werner Reisinger

Politik

Frühestens am 17. April könnte die SPÖ entweder den Weg zum VfGH beschreiten - oder einen neuen Antrag einbringen.


Wien. Es könnte noch dauern mit der allseits geforderten Aufklärung der Vorgänge rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Wie berichtet, scheiterte die SPÖ-Initiative für einen BVT-Untersuchungsausschuss am vergangenen Freitag vorerst am Einspruch der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ: Der SPÖ-Antrag sei nicht präzise genug formuliert, hieß es in einer Rechtseinschätzung des Rechts- und Legislativdienstes der Parlamentsdirektion. Diese hatte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka in Auftrag gegeben. Für die Parlamentsjuristen eigenen Angaben zufolge ein gewöhnlicher Vorgang, für die SPÖ Grund zur Empörung.

Klubobmann Andreas Schieder sieht einen Bruch mit den parlamentarischen Usancen. Nicht nur habe man der SPÖ nichts vom Rechtsgutachten kommuniziert. Auch habe man nicht, wie es erwartbar gewesen wäre, im Geschäftsordnungsausschuss am Donnerstag dem SPÖ-Antrag auf Vertagung zugestimmt. Stattdessen sei die Rechtseinschätzung einfach dem Ablehnungsantrag der Regierungsparteien beigelegen, sagte Schieder am Freitag.

SPÖ will zum VfGH

Für Schieder ist klar: Die SPÖ werde den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen. Experten wie der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger aber sehen die Parlamentsjuristen im Recht. Der Antrag sei schwammig formuliert, der Untersuchungsgegenstand müsse klar definiert und der zu untersuchende Vorgang abgeschlossen sein. Ähnlich sieht das Öhlingers Kollege Bernd-Christian Funk, er will aber auch seitens der SPÖ Argumente erkennen.

Diese weist nämlich darauf hin, dass auch die Anträge vergangener (Minderheiten-)U-Ausschüsse ähnlich begründet waren und teilweise sogar längere Untersuchungszeiträume definiert hatten. Da es zu U-Ausschuss-Anträgen eben noch keine Judikatur gibt, ist es aus Sicht der SPÖ schon alleine deshalb lohnenswert, den Rechtsweg zu beschreiten. Glaubt man aber den Verfassungsrechtsexperten, so könnte das Vorgehen der Regierungsparteien zwar ein Foul, aber dennoch rechtlich in Ordnung gewesen sein.

"Verzögerungstaktik" nennen SPÖ-Spitzenpolitiker das Vorgehen von ÖVP und FPÖ. In der Tat haben die Sozialdemokraten jetzt ausreichend Zeit, sich noch einmal zu überlegen, ob der Gang zum VfGH die beste Option ist - oder ob es nicht doch besser wäre, den Angeboten von Neos und Liste Pilz nachzukommen und einen neuen Antrag zu formulieren. Den VfGH kann die SPÖ nämlich erst anrufen, wenn der am vergangenen Donnerstagabend getroffene Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses im Nationalrats-Plenum behandelt wird. Und das ist erst zu den April-Terminen, genauer gesagt frühestens am 17. April, möglich. Dann beginnt eine zweiwöchige Einspruchsfrist. Geht die SPÖ tatsächlich zum VfGH, muss dieser in einem Schnellverfahren binnen vier Wochen entscheiden. Erst Anfang Juni würde man mit einem Spruch, ob das Vorgehen der Regierung rechtlich in Ordnung war, rechnen können.

Stand Montag ist dies jedenfalls wahrscheinlicher als ein neuer Antrag. Denn die SPÖ wirft der Regierung auch vor, mit dem "Geschäftsordnungstrick" den Untersuchungsgegenstand auf "ein Minimum begrenzen" zu wollen, wie SPÖ-Chef Christian Kern am Samstag im "Kurier" sagte. Es sei klar: Die Regierung habe etwas zu verbergen. Doch diese fordert die SPÖ geradezu auf, einen neune Antrag einzubringen. "Ohne Verzögerung" könne der Ausschuss kommen, wenn die SPÖ das wünsche, sagte dazu Kanzler Sebastian Kurz.

Staatsanwalt prüft Preiszler

ÖVP-Klubchef August Wöginger sieht auch keine Verzögerung für den U-Ausschuss. Die SPÖ solle am 17. April im Parlament eine Neufassung des Antrags einbringen, dann könnte der BVT-U-Ausschuss ohne Verzögerungen starten. Tatsächlich wäre der U-Ausschuss auch erst im April offiziell eingesetzt geworden, wäre der SPÖ-Antrag im Geschäftsführungsausschuss nicht abgelehnt worden. Dazu ist nämlich ein Plenumsbeschluss notwendig.

Jenen Beamten, der an der Spitze der Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität (EGS) die fragliche Hausdurchsuchung im BVT durchführte, könnten nun neben dienstrechtlichen auch juristische Konsequenzen erwarten. Wolfgang Preiszler, FPÖ-Gemeinderat in Guntramsdorf, hatte auf seiner privaten Facebook-Seite Einträge von Rechtsextremen und Staatsverweigerern geteilt und mit "Gefällt mir" markiert. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, ob gegen Preiszler, der als Vertrauter von Peter Goldgruber (FPÖ-Generalsekretär im Innenministerium) gilt, ein Anfangsverdacht wegen Verhetzung vorliegt. Die Personalbehörde der Landespolizeidirektion Wien prüft zudem allfällige dienstrechtliche Verfehlungen Preiszlers. FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache rückte zur Verteidigung des blauen Gemeinderats und Spitzenpolizisten aus. Preiszler habe seinem Kenntnisstand nach "nichts Unredliches getan". Es gilt die Unschuldsvermutung.